Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0141-01
GRDrs 1281/2019
Stuttgart,
11/08/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 18.11.2019



Sustainable Development Goals - Bekenntnis und wie es jetzt weiter geht

Beantwortung / Stellungnahme

1. Der Bericht unter dem Titel „Lebenswertes Stuttgart. Die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene. Bestandsaufnahme auf Grundlage von Indikatoren zur Abbildung der Sustainable Development Goals (SDGs)“ wurde am 6. November 2019 im Verwaltungsausschuss vorgestellt. Die SDG-Bestandsaufnahme kann als bereichsübergreifendes Instrument für ein regelmäßiges Monitoring der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen genutzt und in einem regelmäßigen Turnus fortgeschrieben werden.

2. Implikationen für den Doppelhaushalt ergeben sich dann, wenn der Gemeinderat entscheidet, den Bericht fortzuschreiben und die Stelle der verantwortlichen Koordinatorin für die globalen Entwicklungsziele ab April 2021 unbefristet einzurichten.

Eine regelmäßige Fortschreibung der SDG-Bestandsaufnahme kann nur durch die Bereitstellung von Personal und finanziellen Mitteln geleistet werden.

Aufgrund der sehr guten Erfahrung mit der zurzeit befristet eingerichteten Projektstelle kommt dafür die Schaffung einer dauerhaften Personalstelle für internationale Nachhaltigkeit und Entwicklung im Haushalt 2020/2021 in Frage (vgl. Antrag Nr. 344/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion und Stellenantragsliste-Nr. 205, Geschäftskreis Oberbürgermeister). Die Projektstelle wurde 2019 vom Gemeinderat bis 31.03.2021 verlängert (GRDrs 97/2019).

Auch können das durch das Projekt generierte Wissen sowie die aufgebauten Netzwerke nur durch eine beständige zentrale Koordinierung und Konzeptionierung innerhalb der Verwaltung gehalten werden. Perspektivisch bedarf es einer kohärenten Aufgabenwahrnehmung in der LHS, um der zunehmenden Relevanz und Leistung von Kommunen als Akteur in der internationalen Debatte um Nachhaltigkeit und Klimaschutz gerecht zu werden. Die ökologischen und sozialen Transformationsprozesse, in denen Städte sich weltweit befinden, erfordert mehr denn je vernetztes und interdisziplinäres Handeln an der Schnittstelle von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.

Nach Auslaufen der externen Förderung am 31.03.2021 wären für die Umsetzung von Aufgaben im Themenfeld internationale Nachhaltigkeit und Entwicklung für die verbleibenden neun Monate im Doppelhaushalt 2020/21 anteilig zusätzliche Sachmittel für Maßnahmen (Veranstaltungen und Schulungen) in Höhe von 7.500 EUR einzustellen. Bei einer Fortschreibung des SDG-Berichts in zweijährigem Turnus (nächster Bericht Ende 2021) wären zusätzliche Mittel in Höhe von 15.000 EUR zu veranschlagen (beinhaltet wissenschaftliche Begleitung, Layout- und Druckkosten).


Vorliegende Anträge/Anfragen

827/2019 SPD-Gemeinderatsfraktion; 344/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Fritz Kuhn
Oberbürgermeister




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