Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 14.12.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: "Kulturnothilfefonds"
- Antrag Nr. 373/2022 vom 28.11.2022 (CDU)

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Einführend informiert EBM Dr. Mayer, die Verwaltung habe zum Antragsanliegen haushaltsrechtliche Bedenken. Laut Stadtkämmerei seien die für den Nothilfefonds 2020 bereitgestellten Mittel für die Überwindung der Coronakrise zweckbestimmt worden. Daher sei eine Übertragung dieser Mittel nicht möglich. Vorgeschlagen werde von daher, das Beantragte im Rahmen des Nachtragshaushalts zu klären.

In der Folge wird der Antrag von StR Sauer (CDU) erläutert. Dabei unterstreicht er die Notwendigkeit, in der heutigen Sitzung eine Entscheidung zu treffen. Die Angelegenheit im Rahmen der nächsten Haushaltsplanberatung im Jahr 2023 aufzurufen, sei zu spät. Erforderlich sei, heute die Einrichtung eines neuen Kulturhilfefonds mit den Restmitteln des Corona-Nothilfefonds 2020 (ca. 1,1 Mio. €) zu beschließen. Durch die hohe Inflationsrate lasse sich ein neuer Begründungszusammenhang herstellen, und auf dieser Basis könnten dann die Mittel möglichst rasch an städtisch geförderte Kultureinrichtungen vergeben werden (analoges Verfahren wie beim Corona-Nothilfefonds).

Positiv zum Antragsanliegen äußern sich StR Winter (90/GRÜNE), StR Perc (SPD), StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StRin Schumann (PULS) und StRin von Stein (FW). Die letztgenannte Stadträtin thematisiert, dass es bei den Schauspielbühnen Unklarheiten darüber gibt, ob erhaltene Zuschüsse, auch städtische, wieder zurückbezahlt werden müssen. Darüber sollte Klarheit geschaffen werden. Hierzu kündigt EBM Dr. Mayer eine Erörterung im Rahmen eines im Januar 2023 von Herrn Gegenfurtner (Amtsleiter KultA) und ihm vorgesehenen Besuch der Schauspielbühnen an.

StRin Schumann spricht sich dafür aus, bei der Mittelvergabe des neuen Fonds ein besonderes Augenmerk auf kleine, nicht durch Stiftungen und Einlagen gesicherte Einrichtungen zu legen. Den von ihr erwähnten Bericht über die Mittelverwendung im Ausschuss für Kultur und Medien sagt der Vorsitzende zu. Er unterstreicht dabei, der Grund, weshalb noch in größerem Umfang Restmittel zur Verfügung stünden, sei der verantwortungsbewusste Umgang der Verwaltung mit diesen Mitteln.

Die Aussprache zusammenfassend besteht für den Ersten Bürgermeister übereinstimmend der Wunsch, das Antragsanliegen zu ermöglichen. Vorgeschlagen wird von ihm, abgestimmt mit BM Fuhrmann, für den neuen Fonds Mittel im Umfang der genannten Restmittel bereitzustellen (analoges Vergabeverfahren wie beim Corona-Nothilfefonds).

Diese Mittel könnten aus der Deckungsreserve finanziert werden, und die Restmittel könnten dann in den Haushalt zurückfließen.

Dazu stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig vorstehende Vorgehensweise.
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