Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1060/2013
Stuttgart,
10/31/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Erhöhung Parkentgelte und Parkgebühren

Beantwortung / Stellungnahme

Zu 1. Erhöhung der Parkentgelte und Parkgebühren zum 01.01.2015
um durchschnittlich 5,5 %

Die letzte Erhöhung der Parktarife erfolgte zum 01.01.2013. In Übereinstimmung mit dem Gemeinderat bezog sich diese Erhöhung auf die Parkgebühren in allen drei Gebührenzonen und die Benutzungsentgelte für Kurzparker im Tagestarif/City-Bereich. Bemessungsgrundlage für die Anhebung war die durchschnittliche Steigerung der ÖPNV-Tarife um 8,25 % im Zeitraum 2011/2012 (insgesamt 5,5 %) sowie eine angenommene Erhöhung um 2,75 % im Jahr 2013.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die genannten Parktarifgruppen eine Überprüfung im 3-Jahresrhythmus vorzunehmen. Bei einer Anhebung der Parkentgelte und Parkgebühren in kürzeren Zeitabständen, z.B. bereits zum 01.01.2015, würden zusätzliche Umrüstungskosten von insgesamt ca. 300.000 EUR anfallen. Außerdem zeigen Erfahrungen früherer Erhöhungen, dass unter Berücksichtigung dieser Umrüstungskosten sowie im Zusammenhang mit Veränderungen im Parkverhalten, eine Anhebung von Parkgebühren erst in längeren Zeitabständen von mehr als zwei Jahren Mehrerträge in einer nennenswerten Größenordnung erbringen. Darüber hinaus sind verkürzte Zeiträume mit einer prozentual geringeren Steigerungsrate wegen der technischen Umsetzung (Taktierung, Münzbeträge unter 10 Cent) wenig praktikabel, weshalb auch bei der letzten Anhebung das Jahr 2013 als Berechnungsgrundlage mit einbezogen worden war.

Die ebenfalls zum 01.01.2013 erhöhten Benutzungsentgelte für Kurzparker im Tagestarif/City-Bereich sollten nach Ansicht der Verwaltung analog diesem 3-Jahresrhythmus angepasst werden, da deren Anbindung an die Entwicklung der Parkgebühren sich als sinnvoll erwiesen hat.

Im P+R-Bereich und für Wohnparker wurden die Tarife zuletzt zum 01.04.2010 erhöht. Unter vorrangiger Berücksichtigung verkehrs- und umweltpolitischer Gründe besteht aus Sicht der Verwaltung für einen 3-Jahresrhythmus kein zwingender Handlungsbedarf, sondern hier scheint ein Zeitabstand von ca. 6 Jahren als ausreichend.

Insgesamt schlägt die Verwaltung deshalb vor, in den nächsten zwei Jahren alle Parktarife einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, um dann dem Gemeinderat, wie bereits vorgesehen, zum 01.01.2016 Erhöhungen vorzuschlagen.

Als Bemessungsgrundlage gelten primär die erst zu diesem Zeitpunkt bekannten durchschnittlichen Steigerungen der ÖPNV-Tarife 2014 und 2015 sowie die prognostizierte Steigerung für 2016.


Zu 2. Abschaffung der sog. Brötchentaste

Die sog. Brötchentaste, die derzeit in der Gebührenzone „Übriges Stadtgebiet“ sowie auf Kurzparker-Stellplätzen in der Gebührenzone „West“ gilt, soll auch künftig beibehalten werden, da die Gründe für deren Einführung 2002 (insbesondere die Unterstützung des Einzelhandels außerhalb des City-Bereiches) nach wie vor bestehen. Der Gemeinderat hat sich zudem bereits in vergangenen Jahren mehrheitlich für deren Fortbestand entschieden.

Zu berücksichtigen wäre auch, dass eine Abschaffung dieser Regelung eine Veränderung der Gebührenstruktur mit einem zusätzlichen Umrüstungsaufwand bedeuten würde (ca. 30.000 EUR), da die Umstellung, auch bei Parkscheinautomaten neuerer Generation, nicht online erfolgen kann (vgl. auch GRDrs 1144/2011).




Vorliegende Anträge/Anfragen

461, Ziffer 1 und 2 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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