Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
AK
GRDrs
1045/2015
Stuttgart,
11/04/2015
Haushalt
2016/17
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2015
Betriebskantinen, Essensverbesserungen, Essenszuschüsse, Cafeterien und Sozialräume - was muss im Haushalt dazu noch geklärt werden?
Beantwortung / Stellungnahme
1. Die LHS betreibt 2 Betriebsrestaurants im Rathaus und im Schwabenzentrum und verschiedene Außenstellen (Kantinen) im Stadtgebiet, die die Beschäftigten mit Gemeinschaftsverpflegung zu sozial ausgewogenen Bedingungen versorgen. Es handelt sich um betriebliche Sozialeinrichtungen, deren Errichtung und Betrieb gemäß dem Personalvertretungsrecht der uneingeschränkten Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegt. Daneben haben die Betriebsrestaurants auch eine wichtige Servicefunktion für das offene Rathaus, in dem sie die Bewirtung und Spüldienste für Veranstaltungen im Rathaus übernehmen.
Das Haupt und Personalamt und der Gesamtpersonalrat (GPR) führen seit längerer Zeit eine intensive Diskussion um verschiedene, für die künftige Verwaltung der Betriebsrestaurants zentrale Fragen zu klären. Anknüpfungspunkt war der Beschluss des Gemeinderats zusätzlich 150.000 Euro zur Verfügung zu stellen, wenn im Gegenzug der GPR einer Essenspreiserhöhung zustimmt. Eine Einigung wurde dazu in den letzten beiden Jahren nicht erreicht, da der GPR nicht nur über die Preise in den Betriebsrestaurants verhandeln wollte, sondern den gesamten Komplex der Essensversorgung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Unterausschuss Essensversorgung vom 14.10.2015 haben das Haupt-und Personalamt und der GPR ausführlich über den Sachstand berichtet und die von der SPD Gemeinderatsfraktion aufgeworfenen Fragen umfassend beantwortet.
Ebenso wurde über die Vorgaben des Haushaltsplanentwurfes und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung der Gemeinschaftsverpflegung für die LHS-Beschäftigten berichtet. Es wird deshalb auf das Protokoll dieser Sitzung und die dem Protokoll angehängten Folienvorträge zu den TOP 1 und 2 verwiesen.
Im Haushaltsplan wird durch den Gemeinderat der maximale Zuschuss mit dem Planansatz der Kontengruppe 381 des Amtsbereichs 1007530 Werkküchen verbindlich festgelegt. Bei der Ausübung der Mitbestimmungsrechte bei der gemeinsamen Verwaltung der Betriebsrestaurants – etwa bei der Festlegung der Essenspreise – hat die Personalvertretung darauf zu achten, dass der maximale Zuschuss tatsächlich eingehalten werden kann. Die Einzelheiten hierzu sind in der Beschlussvorlage 962/2015 dargestellt.
2. Ergänzend ist zu Nr. 4 der Anträge darauf hinzuweisen, dass es sich bei den vom Haupt- und Personalamt im Unterausschuss Essensversorgung für die Belieferung der Außenstellen mit Mittagessen vorgestellten Lösungen um Vorschläge handelt, die im Einzelnen noch mit den betroffenen Ämtern und Eigenbetrieben abgestimmt werden müssen. Die Frage, ob, wie und wann die Küchen und Sozialräume in den einzelnen Außenstellen saniert werden und ob und wie künftig eine Belieferung mit warmem Mittagessen erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der für diese Außenstellen zuständigen Ämter und Eigenbetriebe. Dabei sind auch die Beteiligungsrechte der örtlichen Personalvertretungen zu berücksichtigen.
3. Die von der Thematik der Außenstellen / Sozialräume besonders betroffenen Eigenbetriebe und Ämter haben zu Nr. 4 des Antrages wie folgt ergänzend Stellung genommen:
3.1. Eigenbetrieb AWS
Der Eigenbetrieb AWS sieht eine dringende Notwendigkeit, die Situation in seinen Außenstellen zu verbessern, weil diesen eine überaus wichtige soziale Funktion zukommt. Soweit wie möglich sollten die Angebote der Außenstellen angeglichen werden und die erforderlichen Anpassungen an die jetzt geltenden technischen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen umgesetzt werden. Der AWS hält für die Versorgung seine Außenstellen mit warmen Mittagessen das Konzept vor Ort frisch zu kochen wegen des damit verbundenen zusätzlichen Personal- und Raumbedarfs für nicht umsetzbar. Er sieht das Verfahren Cook&Chill, ergänzt mit Speisenbereitung in kleinerem Umfang als Alternative.
Erste grobe Kostenschätzungen für Sanierungsmaßnahmen in der Heinrich-Baumann-Straße und 2 Außenstellen liegen bei 1.360.000 €. Im Wirtschaftsplan 2016/2017 sind für die Heinrich-Baumann-Straße Planungsmittel von 70.000 € eingestellt sowie für dringend notwendige erste Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dort sowie in Feuerbach und Cannstatt insgesamt 330.000 €.
3.2. Garten-, Friedhofs- und Forstamt GFF
Das GFF betreibt die Kompostbetriebe in der Epplestr. und Ludwigsburger Straße. Die vorhandenen Gebäude sind abgewirtschaftet. Die Kosten für die neu zu errichtenden Sozial- und Bürogebäude betragen für die Epplestraße (Möhringen) 240.000 € und für die Ludwigsburger Str. (Zuffenhausen) 560.000 €. Die Ausstattung war jeweils mit Schwarz-/Weissbereichen für Damen und Herren vorgesehen.
Bislang wurde im DHH 2016/2017 für beide Standorte jeweils 80.000 € für Containerlösungen eingestellt. Angesichts der gestiegenen Kosten für Container ist eine nach Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebene Ausstattung mit Schwarz-/Weissbereichen für Damen und Herren und den notwendigen Büroräumen voraussichtlich nicht umzusetzen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag Nr. 619/2015 der SPD-Fraktion
619/2015 Nr. 1 bis 4 SPD
Werner Wölfle
Bürgermeister
<Anlagen>