Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1029/2023
Stuttgart,
10/18/2023



Bodelschwinghschule Außenstelle Römerstr. 91 - Beauftragung eines externen Dienstleisters für die Unterstützung der Schüler*innen in der Schulzeit und für die Übernahme der ergänzenden Nachmittagsbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.10.2023



Beschlußantrag:


1. Die Dienstleistung der pflegerischen Kräfte für die Unterstützung der zu beschulenden Kinder und zur Durchführung der ergänzenden Nachmittagsbetreuung an der Außenstelle der Bodelschwinghschule in der Römerstraße 91 für das Schuljahr 2023/2024 wird aufgrund der vorliegenden Notsituation an das externe Dienstleistungsunternehmen Home instead vergeben.

2. Die Mehraufwendungen in Höhe von 131.719 EUR im Jahr 2023 und in Höhe von 368.813,20 EUR im Jahr 2024 (insgesamt 579.563,60 EUR) innerhalb des Teilhaushalts 400 - Schulverwaltungsamt im Amtsbereich 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in der Kontengruppe 44500 - Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden aus dem Amtsbudget gedeckt.




Begründung:


Aufgrund der massiv gestiegenen Schülerzahlen stimmte mit GRDrs. 307/2023 der
Verwaltungsausschuss der Einrichtung einer Außenstelle der Bodelschwinghschule am
Standort Römerstraße 91 mit der Schaffung zusätzlicher Stellen für pflegerische Kräfte
sowie der Beauftragung eines externen Kooperationspartners für die ergänzende
Nachmittagsbetreuung zu.

Die sehr kurzfristig notwendig gewordene Einrichtung der Außenstelle hat das Schulverwaltungsamt als auch die Kooperationspartner im pädagogischen und pflegerischen Bereich vor unerwartete Probleme gestellt. Leider konnten bisher die notwendigen Personalstellen für die Pflegekräfte nicht besetzt werden. Auch der für die Nachmittagsbetreuung angedachte Kooperationspartner hat wenige Tage vor Schuljahresbeginn abgesagt.

Dies hatte zur Folge, dass Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf weder ganztägig am Nachmittag eine Betreuung wahrnehmen konnten, noch die viel dringlichere Unterstützung für die Schulzeit zu Schuljahresbeginn zur Verfügung stand. Die Unterstützung der Schüler*innen in der Schulzeit wird vorübergehend von Lehrkräften abgedeckt, da die Schüler*innen ohne pflegerische Unterstützung nicht beschult werden könnten, ist dies jedoch Aufgabe des Schulträgers. Die Unterstützung durch Lehrkräfte kann jedoch nicht dauerhaft, sondern nur kurzfristig vorübergehend als Notlösung bis zur Vergabe der Dienstleistung an einen externen Dienstleister abgedeckt werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist verpflichtet, die notwendigen Rahmenbedingungen einschließlich der ergänzenden personellen Fachkräfte für die pflegerische Betreuung an den SBBZ mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bereitzustellen. Dieser Verpflichtung zur Gewährleistung der notwendigen Beschulung und Betreuung dieser Schülerinnen und Schüler kommt der Schulträger derzeit nicht nach.

Aufgrund der akuten Notlage und des Zeitdruckes hat das Schulverwaltungsamt mehrere in Frage kommende und bereits im Bereich der Eingliederungshilfe bewährte Kooperationspartner angefragt und um Abgabe eines Angebotes gebeten.

Einzig der Anbieter Home instead konnte ein Angebot einreichen, das die für eine gute Versorgung und Unterstützung der Schüler*innen notwendige Anzahl von Fachkräften möglichst rasch gewährleisten kann. Die im Angebot angegebenen Preise decken sich zudem mit der Vergütungsvereinbarung zwischen dem Schulverwaltungsamt, Sozialamt und Home instead im Bereich der Eingliederungshilfe und lagen unter dem Preisniveau anderer in Frage kommender Dienstleister. Auch war Home instead der einzige Anbieter, dem es möglich war, eine Versorgung im Ausfallsfall zur Verfügung zu stellen. Die Ausfallpauschale wurde im Angebot einkalkuliert.

Da die Kinder an der neu eingerichteten Außenstelle der Bodelschwinghschule nicht bis zur Entscheidung des Verwaltungsausschusses ohne Unterstützung durch pflegerisches Fachpersonal beschult werden können und für die Eltern aufgrund von Vereinbarkeit Familie und Beruf auch eine ergänzende Betreuung am Nachmittag baldmöglichst notwendig ist, entschied sich die Verwaltung dafür, zunächst ab Oktober 2023 mit der Hälfte des benötigten Personals sowohl für die Schulzeit als auch für die ergänzende Betreuung am Nachmittag zu starten (Vergabesumme 289.781,80 Euro). Damit war an der Schule die erste Not gelindert.

Nach Beschluss des Verwaltungsausschusses soll die Vollversorgung nach den Herbstferien 2023 bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 mit dem Anbieter erfolgen.

Umsetzung der Kinderrechte

Die von der Verwaltung aufgrund der akuten Notsituation vorgeschlagene Vergabe der Dienstleistung der pflegerischen Kräfte für die Unterstützung der zu beschulenden Kinder und zur Durchführung der ergänzenden Nachmittagsbetreuung an einen externen Dienstleister ist die einzige Lösung, das Recht auf Bildung (Art. 28 der UN-KRK) für die betroffenen Schüler*innen kurzfristig zu gewährleisten. Im Interesse der betroffenen Schüler*innen war dies aus Sicht der Verwaltung der einzig gangbare Weg, möglichst zeitnah eine Versorgung zu gewährleisten und der Pflicht als Schulträger nachzukommen. Ohne dieses Vorgehen könnten die betroffenen Schüler*innen derzeit, evtl. sogar mehrere Monate, nicht am Standort Römerstr. 91 beschult werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mehraufwendungen in Höhe von 131.719 EUR im Jahr 2023 und in Höhe von 368.813,20 EUR im Jahr 2024 (insgesamt 579.563,60 EUR) innerhalb des Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt im Amtsbereich 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in der Kontengruppe 44500 - Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden aus dem Amtsbudget gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referate WFB und SI haben mitgezeichnet.

Referat AKR hat mit folgendem Hinweis mitgezeichnet:

Ein Dienstleistungsvertrag in dieser Thematik umfasst ein hohes Risiko einer Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsnachzahlung, da es mind. ein Gelbfall im LHS internen Compliance Prozess zum Thema Fremdpersonal zu werten ist.
AKR hat daher empfohlen den Vertrag zumindest hinsichtlich des rein pflegerischen Fremdpersonals, welches zur Unterstützung des Lehrpersonals notwendig ist, in eine Arbeitnehmerüberlassung umzuwandeln.

Eine neue Verhandlung mit der Firma Home instead im Hinblick auf eine Änderung des Dienstleistungsvertrages in eine Arbeitnehmerüberlassung würde längere Zeit in Anspruch nehmen, so dass eine rasche zeitnahe Versorgung der Schüler*innen gefährdet wäre. Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Empfehlung von AKR nicht entsprochen.

Das Schulverwaltungsamt wird jedoch zeitnah in den Austausch mit der LHS internen Compliance Stelle gehen um sich von diesen umfassend zum Thema Arbeitnehmerüberlassung beraten zu lassen um künftig für gleich oder ähnlich gelagerte Fälle alles Erforderliche im Vorfeld zu prüfen und zu berücksichtigen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Kostenkalkulation

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