1. Ein-Euro-Essen für bonscard-berechtigte Schüler/-innen. 2. Frei verfügbares Budget (50-Euro je bonuscard-berechtigte Schüler/-in), das auch für eintägige Ausflüge oder die 3. Grundschulwoche im Waldheim in Anspruch genommen werden kann. 4. die Schülerbeförderung (Hier werden künftig über das Bildungs- und Teilhabepaket auch die tatsächlichen Aufwendungen für Schülerbeförderung erstattet, „soweit sie nicht von Dritten übernommen werden“). 1. Ein-Euro-Essen für bonuscard-berechtigte Schüler/-innen Schüler/-innen mit Bonuscard bezahlen in den städtischen allgemein bildenden Schulen (allgemeine und Sonderschulen), die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, einen Euro pro Essen. Der Bund trägt ab 01.01.2012 für Schüler/-innen mit Anspruchsberechtigung auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket die Differenz zu den Essenskosten (Essensherstellung, Anlieferung, Ausgabe, Reinigung, Essensgeldabrechnung etc.). Für Schüler/-innen der Schwellenhaushalte ohne BuT-Anspruch übernimmt weiterhin die Stadt Stuttgart diese Kosten auf freiwilliger Basis. Die Unterlagen für die Abrechnung mit dem Jobcenter mit den notwendigen Angaben zu den Bonuscard-Inhabern werden über das Schulverwaltungsamt zur Verfügung gestellt. Schüler/-innen an beruflichen Schulen haben bis zum 25. Lebensjahr ebenfalls eine Anspruchsberechtigung auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie keine Ausbildungsvergütung erhalten. Angesichts der hohen Auswärtigenzahlen sind verschiedene Jobcenter für die Erstattung örtlich zuständig. Soweit an beruflichen Schulen ebenfalls ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, sind vom jeweiligen Anbieter/Pächter den Schüler/-innen Quittungen auszuhändigen, die diese bei den jeweils zuständigen Jobcentern zur Erstattung vorlegen können. 2. Frei verfügbares Budget für allgemein bildende Schulen - Eintägige Ausflüge Das mit GRDRs 746/2008 beschlossene frei verfügbare Budget für die städtischen allgemein bildenden Schulen (einschl. Sonderschulen) mit 50 Euro je bonuscard-berechtigtem Kind pro Schuljahr wird beibehalten. Die Schulen haben die Möglichkeit, für eintägige Ausflüge über Listen mit den entsprechenden Angaben die Kosten für Schüler/-innen mit Bonuscard beim Jobcenter direkt zu beantragen. Da die Schulen künftig die Möglichkeit haben, die eintägigen Ausflüge über Listen mit den entsprechenden Angaben mit dem Jobcenter abzurechnen, wird bezüglich der BuT-berechtigten Schüler/innen das frei verfügbare Budget durch diese Kosten nicht mehr belastet und steht für andere schulische Aktivitäten zur Verfügung. 3. Grund-(Haupt-/Werkreal-)schulwoche im Waldheim Die Grundschulwoche im Waldheim zählt zu den Klassenfahrten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dies gilt auch für die Klassenstufe 5 der Haupt-/Werkrealschulen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen. Die teilnehmenden Schüler/-innen bezahlen einen Eigenanteil von 42 Euro. Für Schüler/-innen mit Bonuscard waren bislang die Kosten auf 21 EUR/Woche ermäßigt. Diese Ermäßigung wird aufgehoben. Bei der Abrechnung über die Schulen sind ab dem Haushaltsjahr 2012 Schüler/-innen mit Bonuscard vom Eigenanteil befreit. Für Schüler/-innen mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket trägt ab 01.01.2012 der Bund diese Kosten. Für die Schwellenhaushalte ohne BuT-Anspruch trägt die Kosten die Stadt Stuttgart als freiwillige Leistung. Das Schulverwaltungsamt erhält von den Schulen für diese Schüler/-innen mit Bonuscard Listen mit den vorgegebenen Daten für eine entsprechende Abrechnung beim Jobcenter. 4. Schülerbeförderung Ab 01.01.2012 wird der freiwillige Stuttgarter Schülerbonus von 3 Euro je Monatsfahrkarte im Scool-Abo von der Stadt nicht mehr für Schüler/-innen gewährt, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Das Verfahren beim Kauf der Monatsfahrkarte im Scool-Abo und in der Abrechnung mit der SSB bleibt gleich, d.h. die SSB rechnet weiterhin für alle Schüler/-innen den Schülerbonus mit dem Schulverwaltungsamt ab. Anspruchsberechtigte Schüler/-innen stellen jeweils ihre Anträge auf Übernahme der erstattungsfähigen Schülerbeförderungskosten beim Jobcenter. Das Jobcenter erstattet dem Schulverwaltungsamt für diese Schüler/-innen den Schülerbonus. Personelle Auswirkungen: Alle Maßnahmen der Punkte 1 bis 4 sind nicht personalneutral umzusetzen. Bezüglich der notwendigen Stellenschaffungen wird auf die Vorlage zum Gesamtkonzept des Bildungs- und Teilhabepaket von Referat WFB (GRDrs. 1337/2011) verwiesen. Finanzielle Auswirkungen 1. Ein-Euro-Essen für bonscard-berechtigte Schüler/-innen
**) Basierend auf den bereits bestehenden 14 Ganztagesschulen; je nach weiterem Ausbau im Ganztagesbereich ergibt sich ein entsprechender Mehrertrag. 2. Frei verfügbares Budget für allgemein bildende Schulen - Eintägige Ausflüge
Hier ergeben sich voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen für den Schulhaushalt. 3. Grund-(Haupt-/Werkreal-)schulwoche im Waldheim