Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 542/2012
Stuttgart,
11/14/2012



Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule
- Pädagogisches Rahmenkonzept und Standards
- Sachstandsbericht
- Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.11.2012
03.12.2012
17.12.2012
19.12.2012
19.12.2012
20.12.2012



Beschlußantrag:

1. Dem als Anlage 1 beigefügten „Pädagogischen Rahmenkonzept zur Arbeit in Ganztagsgrundschulen“, das den Anspruch und die Haltung der Landeshauptstadt Stuttgart für dieses Angebot definiert, wird zugestimmt.

2. In den Ganztagsgrundschulen gelten die in Anlage 2 beschriebenen Standards ab dem Zeitpunkt der Umsetzung durch den freien Träger und der Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen, spätestens jedoch zum Beginn des Schuljahres 2013/14.

3. Die Durchführung der freizeitpädagogischen Angebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagesgrundschulen wird an freie Träger vergeben.

4. Um die Wahlfreiheit der Eltern sicherzustellen wird es überwiegend teilgebundene Ganztagsgrundschulen geben. Dort wird eine Halbtagesbetreuung durch die Verlässliche Grundschule angeboten. Aus diesem Grund verbleibt die Verlässliche Grundschule und damit auch das Personal beim städtischen Träger (Schulverwaltungsamt und Jugendamt). 5. Das Entgelt für die ergänzende Betreuung an den Ganztagsgrundschulen und der Ferienbetreuung für Ganztagsgrundschulen wird mit Ausnahme des Frühangebotes von 0,68 € auf 0,83 € pro Betreuungsstunde angehoben ab dem Zeitpunkt der Standarderhöhung (Anlage 3).

6. Der Preis für ein Mittagessen an Ganztagsgrundschulen wird zum 01.01.2013 von 2,75 € pro Essen auf 3,25 € pro Essen angehoben.

7. Vom Sachstandsbericht über den Stand und weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen wird Kenntnis genommen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erstellung eines Konzeptes und zur Ermittlung der Kosten für ein Qualitätsmanagement an Ganztagesgrundschulen, mit der Bertelsmann-Stiftung Kontakt aufzunehmen und über das Ergebnis im Frühjahr 2013 zu berichten. Es wird angestrebt, dass zumindest eine Teilfinanzierung von der Bertelsmann-Stiftung übernommen werden kann. Ggf. weitere entstehende Kosten werden aus Restmitteln des Ganztagesschulbudgets des Haushaltsjahres 2012 gedeckt. Im laufenden Betrieb entstehen für das Qualitätsmanagement keine zusätzlichen Kosten.


Begründung:


Ausgangslage bildet die GRDrs 199/2011. Am 21. Juli 2011 hat der Gemeinderat einen sehr weit reichenden Zielbeschluss für eine neue konzeptionelle Ausrichtung der Ganztagsangebote für Grundschulkinder gefasst:

Die jeweiligen pädagogischen Konzepte sind daher strukturell aufbauend abgestimmt. Dies wird den Schulen mit Schülerhäusern den Übergang zur (teilgebundenen) Ganztagesgrundschule erleichtern. Derzeit werden zehn Schülerhäuser eingerichtet, so dass mittelfristig auch die ersten Ganztagesgrundschulen aus den Schülerhäusern entstehen können.

Die Grundschulen haben derzeit zwei Möglichkeiten, den Weg zur Ganztagesgrundschule zu beschreiten:

1. den direkten Weg


Wird eine Schule Ganztagesgrundschule und entscheidet sich dabei für den direkten Weg, wird der Bedarf an Ganztagesplätzen bis zum vollen Ausbau über bereits bisher bestehende Angebote (Hort oder flexible Nachmittagsbetreuung) gedeckt. In diesem Fall wird kein Schülerhaus eingerichtet. Diese Angebote können für die Klassenstufen, in denen es noch keinen Ganztagesbetrieb gibt maximal noch so lange aufrechterhalten werden bis die Ganztagesschule in allen Klassen eingerichtet ist. Diesen Weg beschreiten vor allem Schulen, die kurzfristig (teilgebunden) Ganztagesschule werden wollen.

2. über den Zwischenschritt des Schülerhauses

Geht der Weg über das Schülerhaus, werden die Schülerhausgruppen mit der Umstellung auf Ganztagesgrundschulen Zug um Zug reduziert.

In beiden Fällen besteht für die Eltern, die ihre Kinder in die erste Klasse einschulen, Planungssicherheit bis zum Abschluss der Grundschulzeit. Die neu eingeschulten Kinder werden sofort im Ganztagesschulbetrieb pädagogisch und in der Freizeit gebildet, den Kindern in den oberen Klassenstufen wird weiter die bereits besuchte Ganztagesbetreuung angeboten (Hort, Nachmittagsbetreuung oder Schülerhaus), die sie bis zum Abschluss der Grundschule ohne Wechsel in ein anderes System besuchen können.

Damit die Schulgemeinden über
umfassend informiert werden, ist vorgesehen, noch in diesem Jahr eine weitere Informationsveranstaltung für Schulleitungen und Elternbeiräte durchzuführen. Während des Schuljahres erfolgen bedarfsgerecht Gespräche in den Schulen und in den Schulgremien. Derzeit hat jedoch unbedingte Priorität, den Start der ersten Schülerhäuser und der Ganztagesgrundschulen mit erweiterten Standards intensiv zu begleiten und fehlende Grundlagen (Verträge, Förderrichtlinien, offene Fragen zu Konzeption und Organisation, Ferienbetreuung) zu erarbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass ein positives Image bestehender und erfolgreich arbeitender Einrichtungen sehr viel bewirkt und die Nachfrage an anderen Orten rasch ansteigt.

Im Laufe des Jahres 2013 müssen dann alle Schulen ihre Position für die künftige Entwicklung gefunden haben. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass im Schuljahr 2014/15 zum letzten Mal Schülerhäuser als Vorstufe zur Ganztagesschule neu eingerichtet werden. Soweit Bedarf an Ganztagesplätzen besteht, ist die Einrichtung von zusätzlichen Gruppen in dann bestehenden Schülerhäusern nach wie vor möglich.

Selbstverständlich kann sich ggf. eine Grundschule, die kein Schülerhaus eingerichtet hat, auch nach 2014 noch auf den direkten Weg zur (teilgebundenen) Ganztagesgrundschule machen. Hier sieht der mögliche Zeitplan vor, dass der stadtweite Ausbau mit der Antragstellung beim Land bis 2018, spätestens jedoch 2020, erfolgt sein sollte.

Sollte es Schulen geben, die ihre Zukunft ausschließlich in einem Profil als Halbtagesschule sehen, wird dort als Konsequenz das Angebot der Flexiblen Nachmittagsbetreuung Zug um Zug beendet. Für die Erstklässler wird es dann ab dem Schuljahr 2014/15 nur noch eine Betreuung durch die Verlässliche Grundschule bis 14 Uhr geben. Dies gilt natürlich auch für Halbtagszüge in den teilgebundenen Ganztagesgrundschulen.


1. Pädagogisches Rahmenkonzept (Anlage 1)

Mit der GRDrs 199/2012 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Weiterentwicklung der Rahmenkonzeption für die Stuttgarter Ganztagsgrundschulen zu erarbeiten. Das nun vorliegende Rahmenkonzept zum Ausbau der Stuttgarter Grundschulen zu Ganztagesschulen wurde vom Landesinstitut für Schulentwicklung konzipiert und zusammen mit beteiligten Ämtern (Schulverwaltungsamt, Jugendamt) erarbeitet. Von den nicht städtischen Trägern, ausgewählten Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt und Vertretern des Gesamtelternbeirates erfolgte im Rahmen der Abstimmung eine sehr positive Rückmeldung und Bewertung.

Das Institut für Schulentwicklung brachte seine spezifischen Kompetenzen zum Schulwesen ein, weil anders als bei den Schülerhäusern bereits weitgehende unterrichtspädagogische Vorgaben von Seiten des Landes an eine Ganztagesgrundschule definiert sind, die bei einer Antragstellung des Schulträgers beim Land beachtet werden müssen und nach denen die bereits bestehenden Ganztagesgrundschulen schon heute arbeiten. Im Gegenzug wurden diese Landesvorgaben mit dem vom Jugendamt eingebrachten sozialpädagogischen Fachwissen verzahnt und auf die spezifischen Anforderungen einer Großstadt wie Stuttgart abgestimmt.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand gibt es bislang in Baden-Württemberg keinen kommunalen Schulträger, der ein solches Rahmenkonzept vorgelegt hat. Die Landeshauptstadt Stuttgart will in den kommenden Jahren sehr viel Geld in den Ausbau und den Betrieb von Ganztagesgrundschulen investieren. Dies erfordert, qualitativ anspruchsvolle Vorgaben an die inhaltliche Arbeit in den Schulen zu definieren, damit dieses Angebot allen Kindern beste Zukunftschancen bietet und eine breite Akzeptanz findet. Die Erfolge, die bereits bestehende Ganztagesgrundschulen aufweisen können, zeigen, dass dies der richtige Weg ist.

Ziel des Rahmenkonzeptes ist es, den Schulen eine praxisnahe Hilfestellung zu geben. Mit dem Konzept soll eine qualitative Weiterentwicklung der Grundschulen zu Ganztagsschulen erfolgen. Das Konzept beinhaltet sowohl die städtischen Zielvorstellungen als auch die Vorgaben des Bildungsplanes. Es beschreibt den ganzheitlichen Ansatz, der Unterricht und ergänzende Ganztagsangebote eng miteinander verknüpft. Besonderes Gewicht soll dabei dem Individuellen Lernen und der Rhythmisierung des Ganztages eingeräumt werden. Fachunterricht, Erholung/Spiel, selbständiges Lernen/Arbeiten, Fördern und Fordern werden im Wechsel in eine kindgerechte Tagesplanung umgesetzt.

Das Rahmenkonzept beschreibt den grundlegenden Anspruch an alle Ganztagsschulen. Den Schulen dient es somit als Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung ihres vom Land vorgegebenen schulbezogenen pädagogischen Konzeptes für die Antragstellung beim Land. Dabei sollen die jeweilige soziale Struktur des Einzugsgebietes, die Zusammensetzung der Schülerschaft, die standortspezifischen Besonderheiten, das kulturelle und soziale Umfeld und die Vereine im Stadtbezirk berücksichtigt werden. Ab der Aufnahme des Ganztagesbetriebes wird zusammen mit dem jeweiligen freien Träger dieses Konzept entsprechend der Erfahrungen und Erkenntnisse laufend fortgeschrieben und veränderten Bedingungen und Bedürfnissen angepasst. Für Schule und Träger ist es eine Grundlage für die Zusammenarbeit und die pädagogische Arbeit am Kind.

Welche Schritte auf dem Weg zur Ganztagesgrundschule notwendig sind, zeigt der Verfahrensablauf aus Anlage 1 (letzte Seite).


2. Standards der Ganztagsgrundschulen (Anlage 2)

In der GRDrs 199/2011 wurde der finanzielle Rahmen für die Standardverbesserung festgelegt, jedoch der Standard von Ganztagsgrundschulen nicht im Detail beschrieben. Dies erfolgt nun mit dem angeschlossenen Standardpapier (Anlage 2).

Danach können Ganztagesgrundschulen künftig folgende verbesserten Qualitätsstandards anbieten:
Bei teilgebundenen Ganztagesschulen sowie reinen Halbtagsschulen wird bei Bedarf auch weiterhin ergänzend zum Frühangebot eine kostenpflichtige Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr durch die Verlässliche Grundschule angeboten.

Ergänzend werden in Anlage 2c die Angebote von Schülerhaus und Ganztagesgrundschule zum besseren Überblick grafisch dargestellt.

Wesentliche Unterschiede dabei sind:


3. Bestehende Ganztagesgrundschulen

Zum Schuljahr 2012/2013 gibt es insgesamt 17 Ganztagesgrundschulen in Stuttgart. Zwei davon sind als offene Ganztagsschulen eingerichtet und sollten dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats entsprechend mittelfristig den Betrieb auf (teil-)gebun-dene Ganztagesschule umstellen. Auch die pädagogischen Konzepte dieser Ganztagesgrundschulen sind entsprechend der Vorgaben des Rahmenkonzeptes ggf. anzupassen bzw. weiterzuentwickeln. Entsprechendes gilt auch für die aufgezeigten verbesserten Standards, mit denen die Umsetzung ermöglicht wird. Bei der einzigen traditionellen Ganztagesschule, der Fasanenhofschule, ist damit zu rechnen, dass sie in absehbarer Zeit auch die ergänzenden Angebote benötigt.

Die Finanzierung dieser Standardverbesserungen ist durch die vorliegenden Haushaltsbeschlüsse gedeckt.

Nach der Beschlussfassung werden diese Schulen zeitnah im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Veränderungen informiert. Anschließend kann dann die inhaltliche Arbeit beginnen und das Trägerpersonal aufgestockt werden. Die praktische Umsetzung soll baldmöglichst, wenn die Rahmenbedingungen geschaffen werden konnten, erfolgen. In der Regel ist dies aber immer nur zum Schulhalbjahr bzw. Schuljahresbeginn möglich, da dort die Stundenpläne erstellt bzw. geändert werden können. Spätester Zeitpunkt ist Schuljahresbeginn 2013/14.


4. Stand der weiteren Einrichtung von Ganztagesgrundschulen

Aktueller Stand
Derzeit sind 17 Ganztagesgrundschulen in Betrieb. Eine weitere Ganztagesgrundschule, die Altenburgschule, ist genehmigt, nimmt aber den Betrieb (zusammen mit der auf dem Schulareal untergebrachten Steigschule) erst im Schuljahr 2013/14 auf.

Für zwei weitere Grundschulen (Kirchhaldenschule und GS Obertürkheim) wurde die Finanzierung im Doppelhaushalt 2012/13 wegen den fortgeschrittenen Planungen ebenfalls bereits gesichert. Für diese beiden Schulen, die sich nun auf den Weg zum Schülerhaus bzw. zur Ganztagesschulen machen bzw. befinden, waren ursprünglich ein Erweiterungs- bzw. ein Umbau auf der Schulanlage für die Erweiterung des Horts vorgesehen, die nun dem neuen Betreuungskonzept angepasst werden müssen.

Zusammen mit diesen beiden Schulen sind damit für alle bislang beim Land beantragten und genehmigten Ganztagesgrundschulen die anstehenden Investitionen und der laufende Betrieb im Doppelhaushalt 2012/2013 finanziert.

Interessensbekundungen weiterer Grundschulen
An zehn Grundschulen wird zum kommenden Schuljahr ein Schülerhaus als Zwischenlösung auf dem Weg zur Ganztagesschule eingerichtet, sieben weitere sind interessiert, ebenfalls diesen Weg einzuschlagen, evtl. auch während des Schuljahres 2012/13 (GRDrs 417/2012). Diese Schulen stehen daher alle auch auf der Liste für den weiteren Ganztagsschulausbau.

Weitere 13 Grundschulen haben darüber hinaus großes Interesse an der direkten Einrichtung einer (teilgebundenen) Ganztagsschule signalisiert. Hier fanden bereits erste Beratungsgespräche vor Ort statt.

Anstehende Schritte
Folgende fünf Grundschulen sollen als (teilgebundene) Ganztagesschulen zum 01.11.2012 beim Land beantragt werden. Für die Beantragung dieser Schulen wird eine gesonderte Vorlage erstellt (GRDrs 605/2012).

Für diese Schulen werden in der Vorlage die notwendigen laufenden Kosten für den Betrieb aufgezeigt und nach Beschlussfassung und Antragstellung beim Land die Kosten für die anstehenden Investitionen ermittelt, so dass die Finanzierung zum Doppelhaushalt 2014/15 angemeldet werden kann.

Ausblick
Unterstellt, dass alle 72 Grundschulen bis zum Jahr 2018 den Antrag auf (teilgebundene) Ganztagesschulen stellen und spätestens bis zum Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen, müssten ab 2013 jährlich bis zu acht Schulen in den Prozess zur Ganztagesschule eintreten, damit das Ziel der GRDrs 199/2011 erreicht wird.

Der Stand sowie die Weiterentwicklung sind der tabellarischen Übersicht in Anlage 4 zu entnehmen. Die Verteilung der Ganztagesgrundschulen und Schülerhäuser auf das Stadtgebiet mit Stand Schuljahresbeginn 2012/13 zeigt Anlage 5.


5. Trägerauswahl

Es ist vorgesehen, die Durchführung der freizeitpädagogischen Angebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagesgrundschulen – gemäß dem bisherigen Verfahren - an freie Träger der Jugendhilfe mittels Interessenbekundungsverfahren zu vergeben. Dieses gestaltet sich wie folgt:



6. Weiterbeschäftigung der städtischen Mitarbeiter/innen

Von den bislang eingerichteten 17 Ganztagsgrundschulen bieten 13 die teilgebundene Form der Ganztagsschule an. Um den Eltern weiterhin die Wahlfreiheit zu ermöglichen, werden auch künftig überwiegend teilgebundene Ganztagsgrundschulen umgesetzt. Dies bedeutet, dass dort auch eine Halbtagesbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten wird. Aus diesem Grund verbleibt die Verlässliche Grundschule und damit auch das Personal beim städtischen Träger (Schulverwaltungsamt oder Jugendamt). Die Halbtagsbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule soll bisher gemäß Grundsatzbeschluss durch GRDrs 199/2011 bis 14 Uhr erfolgen. Sollte dies durch entsprechende Beschlüsse auf beispielsweise 15 Uhr erhöht werden, würde der Personalbedarf in der Verlässlichen Grundschule entsprechend ansteigen.

Derzeit sind 370 Kräfte in der Verlässlichen Grundschule beschäftigt. Für die Verlässliche Grundschule gibt es im Jahr 2020 nach Umsetzung des Schulkindbetreuungskonzepts einen Bedarf in Höhe von 150 Kräften:

370 Betreuungskräfte 2012

Bedarf 2020:
72 Grundschulen
davon 90% teilgebundene Ganztagsschulen bis 2020
somit 65 teilgebundene Ganztagsschulen, an denen
es jeweils noch einen Zug Halbtagsschule gibt

(1 Zug pro Schule mal 4 Klassenstufen ergibt
260 Gruppen= 260 Kräfte)

wir gehen davon aus, dass 50% der Kinder
eine Betreuung in Anspruch nehmen

= 130 Gruppen = 130 Kräfte

zzgl. 15 % Springkräfte

150 benötigte Kräfte 2020
Für die Umsetzung des Konzepts bedeutet dieses:


370 Kräfte 2012

- 30 Personen Ruhestand bis 2020
340 Kräfte

abzgl. Fluktuationsrate von im Schnitt
9% (in den Jahren letzten Jahren lag
die Quote zwischen 6 und 9 Prozent,
Tendenz steigend)

- 31 2012
- 28 2013
- 25 2014
- 23 2015
- 21 2016
- 19 2017
- 17 2018
- 16 2019
- 14 2020

146 Kräfte im Bestand 2020


Die Umsetzung des Schulkindbetreuungskonzepts und damit die Einrichtung von (teil-) gebundenen Ganztagesschulen ist ein Prozess, der sich über 6 Jahre erstreckt. Aus diesem Grund ist eine Steuerung auch dahingehend möglich, dass soweit umsetzbar auf Neueinstellungen zugunsten eines gezielten Einsatzes des vorhandenen Personals verzichtet wird. Darüber hinaus werden selbstverständlich ggf. entstehende Einzelfälle zugunsten und im Sinne des städtischen Personals gelöst werden.

Die Weiterbeschäftigung im Umfang der unbefristeten Stellenanteile in den Arbeitsverträgen kann somit sichergestellt werden.

Zudem gibt es für die Weiterbeschäftigung des städtischen Fachpersonals vor allem in den Horten im großen Umfang Bedarf und Einsatzmöglichkeiten im vorschulischen Betreuungsbereich. Durch den eklatanten Fachkräftemangel im Bereich der Betreuung von 0-3Jährigen gibt es hier auch einen großen Bedarf an qualifiziertem Personal.


7. Finanzierung freier Träger

Wie bei den Schülerhäusern übernimmt die Stadt die Finanzierung der freien Träger auf Grundlage der beschriebenen Standards für Ganztagesgrundschulen.

Die bisherigen vertraglichen Grundlagen – die gleichzeitig die „Fördergrundsätze“ darstellen -, in denen die Rahmenbedingungen für die Finanzierung, die Einhaltung der hier zu beschließenden Standards und die Verpflichtung zur Arbeit nach dem pädagogischen Rahmenkonzept festgelegt sind, werden entsprechend überarbeitet und dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.


8. Angleichung des Entgeltes / der Gebühren für die ergänzende Betreuung

Der Bedarf für eine ergänzende Betreuung besteht mittlerweile an jeder Grundschule. Der Standard der ergänzenden Angebote an Ganztagesgrundschulen wird entsprechend der GRDrs 199/2011 angepasst. Die Entgelte entsprachen bisher denen der Verlässlichen Grundschule.

Das bedeutet: Das Frühangebot (7 bis 8 Uhr) erfolgt weiterhin mit dem Standard der Verlässlichen Grundschule. Das Spätangebot nach dem verpflichtenden Zeitrahmen der Ganztagesschule erfolgt mit verbessertem Personalschlüssel auf Hortniveau während der Hauptangebotszeit (freitags von 12 bis 16 Uhr) sowie mit dem Standard der Verlässlichen Grundschule im Zeitrahmen von 16 bis 17 Uhr.

Die Buchung für die ergänzenden Angebote erfolgt in Blöcken, d.h. buchbar ist:
(Hauptangebotszeit))

Das Elternentgelt im Frühangebot bleibt konstant (0,68 € pro Betreuungsstunde), das Entgelt für das Spätangebot wird aufgrund des verbesserten Standards (Doppelbesetzung während der Hauptangebotszeit) auf 0,83 € pro Betreuungsstunde angehoben (Anlage 3).


9. Angleichung des Entgeltes / der Gebühren für die Ferienbetreuung

Der Bedarf an einem entsprechenden Ferienangebot besteht mittlerweile an jeder Ganztagesgrundschule. Bislang erfolgte ebenfalls eine Orientierung an den Entgelten der Verlässlichen Grundschule.

Die Ferienbetreuung für die Ganztagesgrundschule wird künftig gemäß GRDrs 199/199 auf Hortniveau angepasst (verbesserter Personalschlüssel, Mittagessen) und das Entgelt von 0,68 € pro Betreuungsstunde auf 0,83 € pro Betreuungsstunde angehoben (Anlage 3).


10. Erhöhung des Essenspreises an Ganztagesgrundschulen

Mit GRDrs 16/2010 hat der Gemeinderat einen Preis von 2,75 € pro Mittagessen an allen städtischen Ganztagesschulen beschlossen. Für Bonuscardkinder sollte das Essen 1 € kosten.

Das Entgelt für ein Mittagessen an Ganztagesgrundschulen wird entsprechend dem Hortstandard zum 01.01.2013 auf 3,25 € pro Essen angehoben. Die Bonuscardregelung bleibt bestehen (GRDrs 1258/2011, BuT-Leistungen).


11. Qualitätsmanagement

Um die im Rahmenkonzept formulierten pädagogischen Anforderungen im Betrieb nachhaltig zu sichern und die schulspezifischen pädagogischen Konzepte den möglichen Veränderungen entsprechend weiterzuentwickeln bzw. anzupassen, ist es notwendig, anschließend auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen ein geeignetes Qualitätsmanagement aufzubauen.

Das Qualitätsmanagement verfolgt folgende Zielsetzung:

Wichtige Bausteine des Qualitätsmanagements sind:

Geeignete Mittel hierfür sind u.a.:
Zur Gewährleistung, dass alle Ganztagesgrundschulen auf der gleichen Basis arbeiten, die im Rahmenkonzept geforderte Qualität umgesetzt, gemeinsam reflektiert und weiterentwickelt wird, ist ein gutes Qualitätsmanagement unerlässlich.
Vor allem die Bertelsmann-Stiftung hat zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut zum Qualitätsmanagement in der Ganztagesschule viel veröffentlicht und bringt auf diesem Gebiet Erfahrung mit. Auch andere Kommunen wie z.B. Köln, Düsseldorf haben mit entsprechenden Institutionen erfolgreich ein Qualitätsmanagement für die Ganztagesschule aufgebaut. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen zusammen mit der dortigen Serviceagentur ganztägig lernen hat umfangreiches Material zu diesem Thema erarbeitet. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der Bertelsmann-Stiftung Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, mit dieser ein entsprechendes Qualitätsmanagement aufzubauen.

Dabei müssen auch die Kosten ermittelt werden. Es wird angestrebt, dass zumindest eine Teilfinanzierung von der Bertelsmann-Stiftung übernommen wird. Ggf. entstehende weitere Kosten können aus Restmitteln des Ganztagsschulbudgets des Hauhaltsjahres 2012 gedeckt werden.

Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2012/13

Standards
Für die Umsetzung des pädagogischen Rahmenkonzeptes und der neuen Standards für zum damaligen Zeitpunkt bestehende und neu beantragte Ganztagesgrundschulen wurden mit GRDrs 199/2011 die finanziellen Mittel beschlossen. Diese wurden im Doppelhaushalt 2012/13 eingestellt und stehen zur Verfügung. Für diese Schulen ergibt sich auf der Grundlage der unter 2. aufgeführten Standards kein zusätzlicher Finanzbedarf.



1. Bedarf gemäß neuem päd. Rahmenkonzept
2012
anteilig für 4 Monate
2013
Qualitätsverbesserung an bestehenden Ganztagsgrundschulen:
(für bestehende (teil)gebundene GTS sowie Reserven für die Umwandlung der zwei offenen in (teil)gebundene GTS und die ergänzenden Angebote an einer traditionellen GTS – nur im Jahr 2013)
763.000 €

2.288.000 €
Davon anteilig
für Personalkostenerstattung (hierin sind 10% Gemeinkosten enthalten) zwischen 14.350 und 17.350 € pro Klasse (Aufstockung)
617.000 €
1.850.000 €
für Sachkosten 150 € pro Klasse (Aufstockung)
6.000 €
18.000 €
für Wiederbeschaffung Sachausstattung 3.000 pro Schule (neu)
14.000 €
42.000 €
für Früh- und Spätangebot pro Schule (kostenpflichtig) netto 27.000 €
126.000 €
378.000 €
8 weitere neue Ganztagsgrundschulen
1.578.000 €
Ferienbetreuungsbedarf
325.000 €
975.000 €
2. Ansatz Haushaltsplan 2012/13 gemäß GRDrs 199/2011, 1344/2011
2012
2013
Qualitätsverbesserung an bestehenden Ganztagsgrundschulen:
1.144.000€

2.288.000 €
8 weitere neue Ganztagsgrundschulen
1.578.000 €
Ferienbetreuung gesamt (pauschal)
488.000 €
975.000 €

Investitionen
Für insgesamt acht Grundschulen wurden pauschal Investitionsmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro pro Schule im Doppelhaushalt 2012/2013 eingestellt. Damit stehen für alle bis einschließlich 2011 beim Land beantragten Ganztagesgrundschulen sowie für die Kirchhaldenschule und die Grundschule Obertürkheim entsprechende Mittel zur Verfügung.

Mittagessen
Erhöhung des Mittagessenspreises zum 01.01.2013: Bei rund 350.000 essenden Grundschulkindern im Schuljahr 2012/13 und einem darin enthaltenen Bonuscardanteil von gut 15 % ergeben sich - bei gleichem Aufwand des Caterers (ca. 5 € pro Essen) für die erbrachte Dienstleistung und einem Essenspreis für die Sorgeberechtigten von 3,25 € - ab 2013 Minderausgaben für die Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von rund 148.750 €, die im Haushalt noch nicht veranschlagt sind. Da der Caterer das Essensgeld einzieht, vermindert sich um diesen Betrag die Abrechnung mit der Stadt.


2. Weiterer Ausbau von Ganztagesschulen und die Auswirkungen auf die kommenden Doppelhaushalte

Wie in GRDrs 605/2012 dargelegt, soll die Finanzierung der fünf neuen Ganztagesgrundschulen zum Doppelhaushalt 2014/15 angemeldet werden.

Unterstellt, dass alle 72 Grundschulen bis zum Jahr 2018 den Antrag auf (teilgebundene) Ganztagesschule stellen und spätestens bis zum Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen, müssten ab 2013 jährlich bis zu acht Schulen in den Prozess zur Ganztagesschule eintreten, damit das Ziel der GRDrs 199/2011 erreicht wird.

Die Finanzierung der Investitionen für Bau- und Erweiterungsmaßnahmen erfolgt in der Regel zeitlich verzögert zur Antragstellung beim Land und dessen Genehmigung im Folgejahr. Auch sind die Vorgaben der Doppelhaushalte zu beachten, in denen bislang lediglich die jeweils bereits beantragten Schulen der Vorjahre finanziert wurden.

Dementsprechend wäre die ausstehende Finanzierung von bis zu 52 Ganztagesgrundschulen in den kommenden vier Doppelhaushalten (2014 bis 2021) auf acht Jahre zu verteilen. Ausgehend von den durchschnittlichen Kosten von 3,5 Mio. € pro Schule (GRDrs 199/2011) müssten über acht Jahre hinweg jährliche Mittel in Höhe von bis zu 22,75 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe der laufenden Betriebskosten ist abhängig davon, wie viele Schülerhäuser in (teilgebundene) Ganztagesschulen umgewandelt werden. Die Betriebskosten sind in diesem Fall über das Schülerhaus zumindest größtenteils bereits finanziert, während beim direkten Weg zur Ganztagesschule neue Betriebskosten – über die jeweilige Beschlussfassung zur Antragstellung beim Land – noch finanziert werden müssten.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet. Referat SJG hat die Vorlage nicht mitgezeichnet aus folgenden Gründen:

- die Trägerschaft an Ganztagsgrundschulen sollte nicht nur wie bisher an Freie Träger, sondern auch an den städtischen Träger Jugendamt vergeben werden, da vorhandenes städtisches Personal von diesem übernommen werden könnte
- die vorgesehene Personalausstattung zur Förderung und Betreuung außerhalb des Unterrichts wird als nicht ausreichend erachtet
- Wunsch ist, dass künftig der Gemeinderat über die Vergabe an den freien Träger entscheidet und nicht wie bislang die Schulleitung im Rahmen der Gesamtverantwortung im Einvernehmen mit dem Schulverwaltungsamt


Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 344/2012 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Nr. 347/2012 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Nr. 353/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 354/2012 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion


Erledigte Anträge/Anfragen

Nr. 160/2012 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Nr. 237/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 250/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 253/2012 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion und der CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

- Pädagogisches Rahmenkonzept Ganztagsgrundschulen, Verfahrensablauf zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule, Anlage 1
- Standards Ganztagsgrundschulen, Anlage 2
- Stunden und Stellen, Anlage 2a
- Schülerhaus - GTS, Anlage 2b
- Halbtagsschule-Schülerhaus-Ganztagsschule, Anlage 2c
- Raumstandard, Anlage 2d
- Entgelttabelle ergänzende Angebote und Ferienbetreuung, Anlage 3
- Übersicht Stand Ganztagsschulen, Schülerhäuser, Anlage 4
- Karte Ganztagsschulen, Schülerhäuser, Anlage 5






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Anlage 2a neu Stunden und Stellen.pdfAnlage 2a neu Stunden und Stellen.pdf Anlage 2 GTS Standards.pdfAnlage 2 GTS Standards.pdf Anlage 4 Übersicht GTS-Schülerhaus.pdfAnlage 4 Übersicht GTS-Schülerhaus.pdf Anlage 1 Pädagogisches Rahmenkonzept.pdfAnlage 1 Pädagogisches Rahmenkonzept.pdf Anlage 2b Schülerhaus-GTS.pdfAnlage 2b Schülerhaus-GTS.pdf Anlage 2c Halbtagesschule-Schülerhaus-Ganztagesschule.pdfAnlage 2c Halbtagesschule-Schülerhaus-Ganztagesschule.pdf Anlage 2d Raumstandard.pdfAnlage 2d Raumstandard.pdf Anlage 3 Entgelttabelle.pdfAnlage 3 Entgelttabelle.pdf Anlage 5 Standort Ganztagsgrundschulen und Schülerhäuser im Schuljahr 2012.pdfAnlage 5 Standort Ganztagsgrundschulen und Schülerhäuser im Schuljahr 2012.pdf