Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 693/2011
Stuttgart,
09/21/2011


Züblin-Areal, Stuttgart-Mitte - Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs, Finanzbedarf



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.10.2011
05.10.2011

Bericht:


Der Gemeinderat hat am 27.07.2011 der Verlängerung des Erbbaurechts am Grundstück Nr. 55 Katharinenstraße 55 / Lazarettstraße 5 für die Park Service Hüfner GmbH & Co. KG um 12 Jahre zugestimmt, wobei die als Tankstelle genutzte Fläche an der Katharinenstraße aus dem Vertrag gelöst wurde (GR-Drucksache 564/2011). Gleichzeitig wurde der Beschluss zum Kauf der beiden Zwickelgrundstücke (Flurstück Nr. 55/1 und Nr. 55/2) gefasst, um entlang der Katharinenstraße bereits vorab einen ersten Schritt zur Neuentwicklung des Geländes tun zu können. Dies ist jedoch nur auf Grundlage einer Gesamtkonzeption für das Züblin-Areal sinnvoll möglich. Diese soll im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs entwickelt werden und dann stufenweise realisiert werden. Der Gemeinderat hat daher die Verwaltung beauftragt, die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs im Jahr 2012 vorzubereiten. Hierfür sind im Doppelhaushalt 2012/13 die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Fläche beträgt ca. 8.000 m². In einen Ideenteil müssen auch die umliegenden Bereiche miteinbezogen werden. Insbesondere der Platzbereich rund um die Leonhardskirche, die Straßenräume von Pfarrstraße, Lazarettstraße und Katharinenstraße sowie das Breuninger Parkhaus, so dass hierfür eine Fläche von ca. 17.000 m² zugrunde zu legen ist. Es ist vorgesehen, den Wettbewerb als kooperatives Verfahren mit ca. sechs eingeladenen Büros durchzuführen. Zu den näheren Konditionen und der Wettbewerbsauslobung wird dem Gemeinderat noch eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

Für die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs ist im Doppelhaushalt 2012/13 nach einer Kostenschätzung durch das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Finanzbedarf von ca. 90.000 € zu veranschlagen, der im Budget des Amtes (pauschale Planungsmittel in Höhe von 260 000 €) nicht enthalten ist. Das Referat WFB hat von der Vorlage Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 erfolgen.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat von der Vorlage Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen
keine




Matthias Hahn
Bürgermeister





keine



zum Seitenanfang