Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 1350/2015
Stuttgart,
11/30/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Entlastung des Klinikums – Keine überhöhten Kreditzinsen vom städtischen Betriebsmittelkonto!

Beantwortung / Stellungnahme

1. Nach dem Eigenbetriebsrecht ist eine Kreditaufnahme nur zur Finanzierung von Investitionen oder zur Umschuldung zulässig. Kassenkredite sind nur zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen vorgesehen. Eine Finanzierung defizitärer Jahresergebnisse über Kontokorrentkredite ist unzulässig und unwirtschaftlich. Die Liquiditätsprobleme des Klinikums müssten deshalb über andere Maßnahmen gelöst werden. Die Zinsvereinbarung für ein Betriebsmittelkonto gilt gleichermaßen für alle Eigenbetriebe der Stadt.

2. Der sogenannte Modulbau ist nicht Bestandteil der Strukturellen Rahmenplanung, deshalb treffen die Vorgaben für die Zwischenfinanzierung über das Baubetriebsmittelkonto durch die Stadt für diese Maßnahme nicht zu.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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768/2015 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS




Werner Wölfle
Bürgermeister




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