Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
326
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VerhandlungDrucksache:
370/2024
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 24.07.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
1. Neue Modulbaustandorte
2. Umnutzung von Bestandsgebäuden
3. Änderung der Ausführungsart von Ergänzungsbauten

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 19.07.2024, öffentlich, Nr. 118
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.07.2024, öffentlich, Nr. 258
Ergebnis: Vorberatung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 04.07.2024, GRDrs 370/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Der Errichtung weiterer Wohnmodule zur Schaffung von bis zu 76 Sollplätzen für Geflüchtete in Modulbauweise an folgendem Standort (vgl. Darstellung
Anlage 1) wird zugestimmt:

1.2 Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich des neuen Standorts ergänzt.

Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird bei den vor-
stehend in Ziffer 1.1 genannten Standorten verzichtet.


1.3 Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 1.1 aufgeführten Modulbauten (insgesamt
19 Stück) von 5.720.000 EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 92.000 EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 5.812.000 Mio. EUR zu rechnen.


1.4 Die Baukosten in Höhe von 5.720.000 EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.
2.1. Der Umnutzung von Bestandsgebäuden zur Schaffung von bis zu 235 Sollplätzen für Geflüchtete an folgendem Standort (vgl. Darstellung Anlage 2) wird zugestimmt:
2.2 Das Hochbauamt wird ermächtigt, alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen. Soweit die Kostenobergrenze aus Beschlussziffer 2.3 eingehalten wird, wird aus Dringlichkeitsgründen auf den Projektbeschluss und den Baubeschluss verzichtet.

2.3 Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 2.1 aufgeführte Umnutzung des Bestandsgebäudes incl. Planungsmittel, Erschließung und WLAN-Ausstattung von 1.695.000 EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt 282.000 EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 1.977.000 Mio. EUR zu rechnen.

2.4 Die Aufwendungen für die Umnutzung in Höhe von 1.695.000 EUR brutto werden im Teilergebnishaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen wie folgt gedeckt:

2024 1.000.000 EUR
2025 695.000 EUR


3.1 Von der geänderten Ausführung der mit GRDrs 51/2024 Beschlussziffer 2.1 geplanten Ergänzungsneubauten Hafenbahnstraße und Wiener Straße in Containerbauweise anstatt Systembauweise wird Kenntnis genommen.

3.2 Das Hochbauamt wird ermächtigt, alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen. Soweit die Kostenobergrenze aus der GRDrs 51/2024 Beschlussziffer 2.3 eingehalten wird, wird aus Dringlichkeitsgründen auf den Projektbeschluss und den Baubeschluss verzichtet.


BM Fuhrmann verweist auf die Diskussionen im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen (WA) und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) sowie auf die vorliegenden Anträge Nr. 103/2024 (CDU) und Nr. 206/2024 (FW), letzterer mit einer aktuellen Modifizierung des Beschlussantrages.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) erklärt, es sei alles besprochen worden und nur der Antrag der Freien Wähler sei noch offen. Dem neuen Vorschlag könne er zustimmen; somit gebe es die klare Ansage, wonach das Wohnen in der Sportklinik vorangetrieben werden könne.

Seine Fraktion bleibe bei der Haltung, weiteren Flüchtlingsunterkünften nicht zuzustimmen, erklärt StR Kotz (CDU); die "low-hanging fruits" seien bereits gefunden und besetzt, und nun gelange man in Bereiche, in denen es deutliche Schwierigkeiten gebe. Er appelliert an die Fraktionen, aus Stuttgart ein klares Zeichen zu setzen. Wenn eine vernünftige, europaweite Verteilung erzielt würde, hätte man keine Probleme mehr, denn dann müssten andere Länder in Europa Jahre in der Unterbringung aufholen. Er hoffe auf eine Änderung der Bundespolitik im kommenden Jahr und werde die Vorlage ablehnen.

Auf die Unterbringungsverpflichtung der Kommune weist StRin Meergans (SPD) hin. Sie erfragt weitere Auskünfte zur Lenbachstraße auf Anregung von StR Serwani im gestrigen STA, da der Ablauf unbefriedigend gewesen sei. Die sozialräumliche Orientierung gehe stark in Richtung Nord; es könne lohnen, eine weitere Informationsmöglichkeit anzubieten, auch weil man mit den Anwohnerinnen und Anwohnern in den letzten Tagen einen intensiven Dialog betrieben habe. Im Gespräch könne viel Verständnis erzielt werden, da die Probleme dargestellt werden könnten und Aufklärung betrieben werden könne. Dem Antrag Nr. 206/2024 könne sie zustimmen.

Da ihr der geänderte Antragstext nicht bekannt ist, kann StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) aktuell keine Einschätzung abgeben.

Für ihre Fraktion führt StRin von Stein (FW) aus, man werde den Standort Feuerbach ablehnen. Einer der wesentlichen Gründe dafür sei die ausgesprochen schlechte Kommunikation; es sei bereits mehrfach angemahnt worden, die Bevölkerung besser mitzunehmen. Sie zeigt sich erfreut darüber, dass sich für den Wohnungsbau in der Sportklinik eine Mehrheit abzeichne, denn dafür sei sie erworben worden.


Es stehe außer Frage, dass geflüchtete Personen in Stuttgart untergebracht werden müssten, hält StR Dr. Oechsner (FDP) fest. Bezüglich des Standortes Lenbachstraße habe StR Serwani zurecht angemahnt, dass zwischen dem 16. und 24.07. der Bezirksbeirat Nord nicht in Kenntnis gesetzt worden sei. Für eine so weitreichende Entscheidung sei dies "unglücklich". Er spricht sich für eine Vertagung der Beschlussantragsziffer 1.1 aus und möchte wissen, welche Standorte in Feuerbach noch geprüft worden seien.

Den Äußerungen von StR Kotz schließt sich StR Ebel (AfD) an und erklärt, diese Haltungsänderung erfolge mindestens neun Jahre zu spät.

StR Winter (Stuttgarter Liste) erklärt, die Landeshauptstadt Stuttgart könne die europäische Frage nicht regeln und befinde sich in der Situation, die Menschen aufzunehmen. StR Serwani habe um Darstellung gebeten, wie sich eine Einbeziehung des Bezirksbeirates Nord und eine spätere Beschlussfassung nach der Sommerpause auswirken werde. Er moniert, dass niemand aus der Bürgermeisterriege an der Sitzung des Bezirksbeirates Feuerbach teilgenommen habe. Der Verwaltungsmitarbeiter sei in dieser Situation alleingelassen worden. Er hält fest, für ihn gelte der Stuttgarter Weg nach wie vor; es sei schade, dass die frühere Einmütigkeit verlorengegangen sei.

BM Fuhrmann bestätigt, beim Standort Lenbachstraße sei es unglücklich gelaufen, auch wenn der Ablauf formal korrekt gewesen sei, da Feuerbach betroffen sei. Es wäre sicherlich hilfreich gewesen, den Bezirksbeirat Nord einzubeziehen. Nach interner Diskussion wolle er nun vorschlagen, den Standort Lenbachstraße zurückzustellen und im Bezirksbeirat Nord vorzustellen; er werde dann persönlich an dieser Sitzung teilnehmen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt StR Kotz, mit Zustimmung zum modifizierten Antrag Nr. 206/2024 sei der Antrag Nr. 103/2024 erledigt.



BM Fuhrmann stellt zunächst den geänderten Antrag Nr. 206/2024 zur Aufnahme einer Ziffer 2.5 mit folgender Formulierung zur Abstimmung und stellt fest:

2.5 Das Amt für Stadtplanung und Wohnen wird beauftragt, den Prozess zur Schaffung von Planrecht, das eine Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Sportklinik zulässt, einzuleiten und durchzuführen. Zu welchem Zeitpunkt das Verfahren in Angriff genommen wird, entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik im September 2024. Zu diesem Zweck legt die Abteilung Städtebauliche Planung Neckar dem Ausschuss eine Liste aller in dieser Abteilung laufenden und anstehenden Bebauungsplanverfahren vor, die Kennzahlen zu den einzelnen Verfahren enthält.

Diesem Antrag stimmt der Verwaltungsausschuss einmütig zu. Damit ist auch der Antrag Nr. 103/2024 der CDU-Fraktion erledigt.



Im Anschluss stellt BM Fuhrmann die GRDrs 370/2024 mit den Maßgaben der Aufnahme einer neuen Ziffer 2.5 sowie der Zurückstellung des Standortes Lenbachstraße (Beschlussantragsziffer 1.1) zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mit den oben genannten Maßgaben bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich zu.

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