Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs
535/2010
Stuttgart,
06/30/2010
Annahme und zweckgebundene Weiterleitung einer Spende
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
14.07.2010
Beschlußantrag:
1. Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Spende wird zugestimmt.
2. Der Weiterleitung der Spende an die Sonnta GmbH zur Förderung des Kulturprogramms des SWR 3 Seefestes wird zugestimmt.
Begründung:
Die Stiftung Kunst und Kultur der Sparda-Bank Baden-Württemberg unterstützt das Kulturprogramm des SWR 3 Seefestes mit 90.000 EUR.
Um die Vorgaben der Spenderin erfüllen zu können, wird die Spende an die Veranstalterin des SWR 3 Seefestes – die Sonnta GmbH – weitergeleitet. Die Sonnta GmbH wird diese Spende zweckgebunden zur Förderung des Kulturprogramms im Rahmen des SWR 3 Seefestes verwenden. Hierüber wurde zwischen der LHS und der Sonnta GmbH ein entsprechender Hilfspersonenvertrag geschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
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