Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs 535/2010
Stuttgart,
06/30/2010



Annahme und zweckgebundene Weiterleitung einer Spende



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich14.07.2010



Beschlußantrag:

1. Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Spende wird zugestimmt.

2. Der Weiterleitung der Spende an die Sonnta GmbH zur Förderung des Kulturprogramms des SWR 3 Seefestes wird zugestimmt.


Begründung:


Die Stiftung Kunst und Kultur der Sparda-Bank Baden-Württemberg unterstützt das Kulturprogramm des SWR 3 Seefestes mit 90.000 EUR.

Um die Vorgaben der Spenderin erfüllen zu können, wird die Spende an die Veranstalterin des SWR 3 Seefestes – die Sonnta GmbH – weitergeleitet. Die Sonnta GmbH wird diese Spende zweckgebunden zur Förderung des Kulturprogramms im Rahmen des SWR 3 Seefestes verwenden. Hierüber wurde zwischen der LHS und der Sonnta GmbH ein entsprechender Hilfspersonenvertrag geschlossen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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Anlage zur GRDrs 535-2010.doc