Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
708/2017
GZ:
OB 0336-04
Sitzungstermin: 26.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit - Übertragung von
Vollversammlungen des Gemeinderats als Livestream

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 19.07.2017, GRDrs 708/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) erinnert daran, dass seine Fraktionsgemeinschaft bereits vor Jahren beantragt hat, sämtliche öffentlichen Gemeinderatssitzungen und möglichst auch alle öffentlichen Sitzungen der beschließenden Ausschüsse als Livestream zu übertragen. Als zu hoch kritisieren er und StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) die in der Vorlage für das Vorgesehene kalkulierten Kosten. Vorgezogen werde, so StR Urbat, mehr Sitzungen mit einer sparsameren Ausrüstung zu übertragen. Herr Scharf (L/OB-K) nimmt Bezug darauf, dass bereits mehrfach durch das Referat AKR und L/OB-K angesprochen wurde, dass es bei dem zur Beratung stehenden Thema auch um Datenschutz geht. Dies bedeute, städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften nicht abgebildet werden, was eine aufwendigere technische Darstellung erfordere. Im Ältestenrat sei bereits über Berichterstattungen aus Ausschüssen gesprochen worden. Eine frontale Berichterstattung aus einem Ausschuss würde bedeuten, dass die Hälfte der Anwesenden mit dem Rücken zu sehen wäre. Mehrere Aufzeichnungsgeräte wären also erforderlich. Zudem müsste eine kontinuierliche Beschriftung sichergestellt werden, damit Internetnutzer über die Namen der Redner informiert würden. Die Mitteilungsvorlage beziehe sich analog des im Ältestenrat Besprochenen lediglich auf große Ereignisse im Gemeinderat. Ob der Aspekt Übertragungen beschließender Ausschüsse heute mitberaten werden solle, müsse der Ausschuss bzw. EBM Föll entscheiden.

Zur Verdeutlichung der Position seiner Fraktionsgemeinschaft teilt StR Rockenbauch mit, dass vier Übertragungen/Jahr als nicht ausreichend angesehen werden. Die Kosten von 10.000 €/Übertragung kann er nicht nachvollziehen. Um die Gemeinderatssitzungen aufzuwerten, kann er sich die Verlagerung von Debatten aus den Ausschüssen in die Vollversammlung vorstellen. Das mit der GRDrs 708/2017 Vorgelegte könne "maximal" nur ein Anfang sein.

Die Übertragung von absehbar kurzen Gemeinderatssitzungen sieht StR Kotz (CDU) als unverhältnismäßig an. Wenn große Debatten anstünden, diese seien in der Regel ja absehbar, könne er sich Übertragungen vorstellen. StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) weist auf die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen hin. Anknüpfend an StR Kotz signalisiert sie, dass sich ihre Fraktion mit der Vorlage als Versuch eines Einstiegs einverstanden erklären kann. Von einem guten Einstieg in das Übertragungsthema spricht StR Perc (SPD). Auch er hält zunächst eine Begrenzung auf zentrale Debatten für sinnvoll.

Die in der GRDrs 708/2017 veranschlagten Kosten beruhen laut Herrn Scharf auf den vor zwei Jahren bei der Übertragung der Eingangsstatements zu der 3. Haushaltslesung gemachten Erfahrungen. Die Leistungen wie auch die Leistungen für die Übertragungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 würden ausgeschrieben. Neben den Auf- und Abbaukosten seien die Kosten für die Gebärdendolmetscher sowie die Datenspeicherung für eventuelle Nachbetrachtungen berücksichtigt. Unter anderem ist für StR Urbat zu klären, ob der Einsatz von Gebärdendolmetschern über große Debatten hinaus sinnvoll ist.

Weiter zeigt sich StR Perc für die Übertragung von Ausschusssitzungen aufgeschlossen. Rundumkameras, dafür gebe es kostengünstige Varianten, könnten sich auf die sprechende Person fokussieren. Eingeräumt wird von ihm, dass er keine Kenntnis darüber hat, wie sich dann im Hintergrund abgelichtete Besucher von Sitzungen auf den Datenschutz auswirken. Verbunden mit der Bitte, für Ausschusssitzungen eine günstige Lösung zu finden, unterstützt er die GRDrs 708/2017.

Herr Scharf zeigt sich im Verlauf der Aussprache bereit, sofern es gewünscht wird, das Thema Rundumkameras in Ausschüssen mit einer Kostenabschätzung aufzuarbeiten.

Sollten Redebeiträge städtischer Mitarbeiter/-innen aus Gründen des Datenschutzes von Übertragungen ausgeklammert werden, dies kann sie nachvollziehen, ergibt sich für StRin von Stein (FW) die Gefahr, dass Beiträge von Ratsmitgliedern teilweise aus dem Zusammenhang gerissen wirken. EBM Föll bestätigt, dass dies insbesondere in Ausschusssitzungen ein Problem sein kann. Sollten in Ausschusssitzungen lediglich der Oberbürgermeister und die Bürgermeister/-in zu Wort kommen, würde sich dies auf den Ablauf dieser Sitzungen auswirken. Vortragende, auch städtische, so Herr Scharf, müssten befragt werden, ob sie mit einer Übertragung einverstanden seien.

Für StR Urbat ist es sehr fragwürdig, ob datenschutzrechtliche Einwilligungen von Mitarbeitern freiwillig erfolgen. Zur Entschärfung der Datenschutzproblematik erachtet StR
Rockenbauch es als möglich, Aufzeichnungen erst einen Tag später bereitzustellen. Dann hätten Personen, auch Mitglieder des Rates, die Möglichkeit zu erklären, nicht in Aufzeichnungen vorkommen zu wollen. Gewährleistet gehöre, dass Aufzeichnungen einen Tag später und dann, um Recherchen zu ermöglichen, dauerhaft zur Verfügung stünden. Da Ausschusssitzungen bereits um 08:30 Uhr beginnen, könnten Liveübertragungen nur von wenigen Interessierten verfolgt werden. Dies gehöre ebenfalls, nicht zuletzt auch unter Kostengesichtspunkten, geprüft.

Von EBM Föll wird nochmals auf die erheblichen Auswirkungen auf den Ablauf von Ausschusssitzungen abgehoben. Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern/-innen stellten ein hohes Rechtsgut dar. Als problematisch schätzt er Nachbearbeitungen von Sitzungen ein (z. B. Herausschneiden von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern). Dadurch würde ein inszenierter Debattenverlauf wiedergegeben. Für die Verwaltung würde dies im Zweifel dazu führen, dass die jeweiligen Bürgermeister/die Bürgermeisterin die bisher von Mitarbeitern/-innen abgedeckten Teile übernehmen müssten. Hier müsse der Gemeinderat eine Abwägung vornehmen.

Zweifel äußert StR Prof. Dr. Maier (AfD) daran, dass für solche Übertragungen eine ausreichend große Zielgruppe existiert. Für zwei, drei Dutzend Personen sei ein solcher Aufwand nicht gerechtfertigt. Herr Scharf informiert in diesem Zusammenhang, die Übertragung von Teilen der 3. Haushaltslesung im Dezember 2015 hätten nachweislich 1.200 Internetnutzer verfolgt.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 708/2017 Kenntnis genommen.
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