Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 340/2012
Stuttgart,
05/21/2012



Projektmittelfonds Musik:
Bericht über die Vergabe für das Jahr 2012, Berufung der Jury,
Änderung der Richtlinie




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.07.2012
04.07.2012



Beschlußantrag:

1. Der Bericht über die Vergabe der Fördermittel für das Jahr 2012 wird zur Kenntnis genommen.

2. In die Fachjury für die Projektmittelvergabe im Bereich Musik werden berufen:

- Prof. Udo Dahmen (Künstlerischer Direktor und Geschäftsführer der Popakademie Baden Württemberg in Mannheim): bereits Jurymitglied, erneute Berufung bis zum Jahr 2015
- Annette Eckerle (Musikjournalistin): bereits Jurymitglied, erneute Berufung bis zum Jahr 2015
- Stefan Franzen (Konzertveranstalter und Musikjournalist, ausführliche Vita siehe Anlage 3): Neuberufung bis zum Jahr 2015
- Thomas Staiber (Musikjournalist): bereits Jurymitglied, erneute Berufung bis zum Jahr 2015

3. Der Neufassung der „Richtlinie zur Förderung von Musikprojekten in Stuttgart“ (siehe Anlage 4) wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Am 27.10.2011 tagte die Fachjury Musik und entschied über die Vergabe von Fördermitteln für das Jahr 2012. Die geförderten Projekte sind in Anlage 2 aufgeführt.

2. Die Jurymitglieder, die in der Fachjury Musik mitwirken, werden gem. Ziff. 4 der „Richtlinie zur Förderung von Musikprojekten in Stuttgart“ vom Gemeinderat auf drei Jahre berufen. Die im Beschlussantrag aufgeführten Jurorinnen und Juroren sind bereit bis zum Jahr 2015 in der Fachjury mitzuwirken.

3. Die im Zusammenhang mit der Konzeptionsförderung unter Ziff. 1.2 der „Richtlinie zur Förderung von Musikprojekten in Stuttgart“ aufgenommene Formulierung zur Entscheidung über die Aufnahme in eine institutionelle Förderung hat sich als irreführend und nicht praktikabel erwiesen. Die Neufassung der Richtlinie verzichtet auf diese Formulierung.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Projekte im Bereich Musik für das Jahr 2012
Anlage 3: Vita Stefan Franzen
Anlage 4: Neufassung der "Richtlinie zur Förderung von Musikprojekten in Stuttgart"



Ausführliche Begründung:


1. Bericht über die Vergabe der Projektmittel im Bereich Musik für das Jahr 2012

Am 27.10.2011 fand die Jurysitzung für die Vergabe von Fördermitteln für den Bereich Musik für das Jahr 2012 statt. Es nahmen als stimmberechtigte Jurorinnen und Juroren teil: Annette Eckerle (Musikjournalistin), Prof. Udo Dahmen (Künstlerischer Direktor und Geschäftsführer der Popakademie Baden-Württemberg in Mannheim), Thomas Staiber (Musikjournalist), Dr. Michael Stille (Intendant der Stuttgarter Philharmoniker) sowie die Leiterin des Kulturamts, Susanne Laugwitz-Aulbach, die zuständigen Fachreferentinnen für den Bereich E-Musik, Dr. Susanne Haist, und für den Bereich Jazz/Rock/Pop, Gesine Becher-Sofuoglu. Das Kulturamt war mit einer Stimme stimmberechtigt.

Zur Entscheidung standen Einzelprojekte, die im Jahr 2012 stattfinden sollen, sowie mehrjährige Projekt (2012 bis 2014) und Anträge auf Konzeptionsförderung. Der Jury lagen 27 Förderanträge vor, diese verteilen sich auf 19 Einzelprojektanträge, sechs Anträge für mehrjährige Projekte und zwei Anträge auf Konzeptionsförderung. Das beantragte Fördervolumen betrug 313.750 EUR (Einzelprojektanträge: 194.850 EUR, Anträge für mehrere Jahre (Anteil 2012): 101.900 EUR, Anträge auf Konzeptionsförderung (Anteil 2012): 17.000 EUR).

Zur Verfügung standen insgesamt Mittel in Höhe von 154.100 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

In HH für 2012 eingestellt
142.500 EUR
HH-Reste aus 2011 (inkl. abgesagter Projekte)plus
15.500 EUR
reserviert für Jury und Jubiläen etc.minus
3.000 EUR
bereits gebundene Mittel aus den Vorjahrenminus
900 EUR
ERGEBNIS
154.100 EUR

Das Antragsvolumen in Höhe von 313.750 EUR überstieg somit die zu vergebenden Mittel deutlich.

Wie in der Übersicht in Anlage 2 ersichtlich, wurden von der Jury von den 27 Anträgen
16 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 134.780 EUR befürwortet (14 Einzelprojekte, hiervon eine in Kombination mit einer Konzeptions- bzw. Anschubförderung, zwei mehrjährige Projekte). Neun Anträge wurden abgelehnt. Für die Jahre 2013 und 2014 wurden Anträge in einer Gesamthöhe von jeweils 24.900 EUR befürwortet. Jeder Antrag wurde seitens der Jury ausführlich beraten.

Die Restmittel in Höhe von 19.320 EUR wurden seitens der Jury bewusst nicht vergeben, da hinsichtlich der Aufnahme dreier Einrichtungen (Jazzclub Kiste, Ensemble Ascolta und Open Music) in die institutionelle Förderung zum Zeitpunkt der Jurysitzung noch keine Entscheidung des Gemeinderates getroffen worden war. Die Restmittel in Höhe von 19.320 EUR werden in das Jahr 2013 übertragen und im Rahmen der Projektförderung eingesetzt.

Die Kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher wurden über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.


2. Berufung der Fachjury

Gem. Ziff. 4 der „Richtlinie zur Förderung von Musikprojekten in Stuttgart“ werden die Jurymitglieder für jeweils drei Jahre berufen und können erneut berufen werden. Drei der bisherigen Jurymitglieder stehen für eine erneute Berufung zur Verfügung. Um die verstärkt eingehenden Anträge, die dem Förderschwerpunkt „Projekte, die sich „künstlerisch mit eigenen und anderen kulturellen Hintergründen auseinandersetzen und geeignet sind, die kulturelle Vielfalt der hier lebenden Ethnien als Bereicherung und Chance darzustellen“ zuzurechnen sind, adäquat beurteilen zu können, schlägt die Kulturverwaltung vor, mit Stefan Franzen einen anerkannten Spezialisten dieses Bereichs in die Jury zu berufen (siehe Anlage 3).

Gem. Ziff. 4.1 der Richtlinie besteht die Fachjury zusätzlich aus der Fachreferentin für Musik (Bereich E-Musik) sowie der Fachreferentin für Jazz/Rock/Pop.


3. Änderung der „Richtlinie zur Förderung von Musikprojekten in Stuttgart“

Die im Zusammenhang mit der Konzeptionsförderung unter Ziff. 1.2 aufgenommene Formulierung zur Entscheidung über die Aufnahme in eine institutionelle Förderung hat sich als irreführend und nicht praktikabel erwiesen. Daher sieht die Neufassung der Richtlinie einen Verzicht dieses Halbsatzes vor. Die Neufassung der Ziff. 1.2 lautet somit wie folgt:

„1.2 Mehrjährige Förderung
In folgenden Fällen kann eine mehrjährige Förderung von bis zu drei Jahren bewilligt werden:
- für ein mehrjähriges, in sich abgeschlossenes Projekt
- als Konzeptförderung. Voraussetzung für eine Konzeptförderung ist eine mehrjährige überdurchschnittlich individuell ausgeprägte Arbeit mit erkennbarer öffentlicher, möglichst überregionaler Resonanz. Es müssen die längerfristigen Perspektiven der künstlerischen Arbeit, ihre Zielsetzung und der Weg der Umsetzung erkennbar sein.“




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Anlage 4 zu GRDrs 340-2012.pdfAnlage 4 zu GRDrs 340-2012.pdfAnl3_GRDrs340_2012.docAnl3_GRDrs340_2012.docAnl2_GRDrs340_12.xlsAnl2_GRDrs340_12.xls