Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 26.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Landesbank hui - Neckarbad pfui?
- Ziffer 1 des Antrags Nr. 66/2014 der SPD-
Gemeinderatsfraktion vom 24.02.2014

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 12.03.2014, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Vertagung


Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Im Anschluss an den Hinweis des Vorsitzenden, dass die Antragsziffer 2 in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.04.2014 behandelt wird, erläutert StR Kanzleiter (SPD) eingehend die Antragsziffer 1.

Die sich anschließende Stellungnahme des Ersten Bürgermeisters ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

EBM Föll:
"Entgegen der Darstellung im Antrag ist es so, dass zur Frage der Dividendenzahlung in der Pressemitteilung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vom 20.02.2014 nicht Stellung genommen wird.


In dieser Pressemitteilung wird lediglich formuliert, dass die laufende Verzinsung der stillen Einlage und die Nachholung erfüllt werden. Am Rande des Pressegesprächs hat der Vorstandsvorsitzende - ich habe das den Zeitungen entnommen - auch eine Dividendenzahlung in den Raum gestellt. Er hat für alle Träger einen Betrag von 60 Mio. € genannt.

Wir kennen als Landeshauptstadt Stuttgart das HGB-Ergebnis des Jahres 2013 der LBBW offiziell nicht. Wir wissen daher nicht, in welcher Höhe eine Ausschüttung tatsächlich erfolgen kann. Wir wissen es jedenfalls nicht so offiziell, dass ich es Ihnen sagen kann. Sie kennen ja die Reihenfolge, erst muss die laufende Verzinsung der stillen Einlagen bedient werden, dann die Nachholung der Zinsen auf die stille Einlage. Und wenn dann noch ein positives HGB-Ergebnis zur Verfügung steht, kann, wenn die Hauptversammlung dies beschließt, entsprechend ausgeschüttet werden. Der Vorstand macht da auch nur einen Vorschlag, die Beschlussfassung erfolgt durch die Hauptversammlung.

Unabhängig davon bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass wir in den Haushaltsberatungen aufgrund der Pressemitteilung der LBBW vom 20.11.2013 richtig gehandelt haben, denn in dieser Pressemitteilung wurde ausschließlich auf die laufende Verzinsung der stillen Einlagen Bezug genommen und dann die Formulierung verwendet, dass auch eine Nachholung der ausstehenden Zinszahlungen auf die stillen Einlagen stattfinden kann. Wohlgemerkt nicht 'die' Nachholung, sondern die Formulierung war 'eine', d. h. die Bank hat sich zu diesem Zeitpunkt offen gelassen, ob sie den vollen Betrag oder nur einen Teilbetrag nachholt; wenn sie nur einen Teilbetrag nachholen kann, dann kann sie keine Ausschüttung mehr vornehmen. Das eine schließt das andere aus.

Bei der Haushaltsaufstellung gibt es das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht. Deshalb haben wir dem Gemeinderat gesagt, dass wir den Haushaltsansatz von 61 Mio. € um den veranschlagten Betrag der Ausschüttung, nämlich um jene 22 Mio. €, herabsetzen auf 39 Mio. €. Gleichwohl haben wir das Risiko getragen - die 39 Mio. € sind ja jetzt auch nicht nur die laufende Verzinsung, sondern die umfassen die vollständige Nachholung der ausstehenden Zinsen aus der stillen Einlage. Dieses Risiko haben wir also sozusagen im Haushalt behalten und haben aber die Ausschüttung herabgesetzt.

Da ich offiziell nicht das HGB-Ergebnis kenne, kann ich Ihnen nicht sagen, ob es 60 Mio. € sind. Aber wenn man jetzt den Betrag nimmt, der in der Zeitung stand und vom Vorstandsvorsitzenden mal in den Raum geworfen wurde, und das waren wohl jene 60 Mio. €, dann können Sie feststellen, dass entsprechend unserem Anteil von 18,932 %, abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer, rund 9,5 Mio. € bei der Landeshauptstadt Stuttgart ankommen würden.

Jetzt kann man sagen, etwa die Hälfte von den 22 Mio. €, die wir eingeplant hatten zunächst im Entwurf und dann herausnehmen mussten. Ich will mich nicht darüber streiten, wer Recht gehabt hat oder wer nicht.



Der Vorstandsvorsitzende ist auch erst am 20.02.2014 schlauer gewesen als die städtische Finanzverwaltung. Jedenfalls am 20.11. bzw. vor der Verabschiedung des Stadthaushalts war der Vorstandsvorsitzende der Bank auch nicht schlauer als wir.

Über die Entwicklung freue ich mich grundsätzlich. Die Entwicklung hat auch insbesondere zum Jahresultimo stattgefunden. Das hängt offensichtlich wohl auch mit Bewertungsfragen zusammen. Sie wissen, diese berühmten Spreads, die dann ganz maßgeblich sind, wie es dann am Ende ausgeht. Das ist alles natürlich schwierig zu prognostizieren. Von daher haben wir eine positive Mitteilung, wenn sie denn so eintritt. Ich gehe mal davon aus, dass der Vorstandsvorsitzende diese Zahl jetzt nicht völlig willkürlich gegriffen hat, sondern dass die substantiiert ist.

Im Antrag erwähnen Sie ebenfalls das Thema Garantieprovision. Da kann ich Ihnen nur sagen, diese Garantieprovision wird bei der GPBW (Garantieportfolio Baden-Württemberg GmbH & Co.) kumuliert, weil wir natürlich darauf achten müssen, dass Risiken des garantierten Portfolios, die vorhanden sind, für den Fall, dass diese Risiken eintreten, nicht aus dem Haushalt heraus finanziert werden müssen. Da reden wir über stattliche Beträge. Von daher findet da keine Zahlung an die Träger statt, entgegen dem, was in der Presse auch dargestellt wurde, als ob diese Garantieprovision von insgesamt 305 Mio. €, die die LBBW im Jahr 2013 an die GPBW leistet, an die Träger fließt. Das ist so nicht richtig.

Insoweit stimmt auch nicht, das hat uns die Bank in der Zwischenzeit auch schriftlich bestätigt, dass, wie von der Bank kommuniziert, 280 Mio. € insgesamt an die drei Träger fließen. Diese Zahl ist falsch. Der Anteil der Träger für die Verzinsung der stillen Einlagen und die vollständige Nachholung beträgt 158 Mio. €, plus gegebenenfalls einen Betrag, der an Ausschüttung stattfindet. Wenn das jene 60 Mio. € sind, dann fließen insgesamt an die Träger eben 218 Mio. €. Aber nicht diese von der Bank genannten 280 Mio. €. Nur um auch hier mögliche Widersprüchlichkeiten, die Sie identifizieren, aufzuklären.

Ich will Ihnen Ihre Freude über eine mögliche Ausschüttung nicht schmälern, aber weil Sie so einen möglichen Zusammenhang suggeriert haben, will ich Sie darauf hinweisen, dass wir in einem Bereich eine erhebliche Deckungslücke haben, nämlich bei den Zahlungen nach § 29 c FAG (Zahlungen des Landes für die Kleinkindbetreuung). Hier haben wir, wie andere Kommunen auch, eine Deckungslücke im Haushalt 2014 gegenwärtig von 12 Mio. €. Das hängt damit zusammen, dass entgegen den Erwartungen des Städtetages und unseren eigenen Erwartungen der Betrag, der jetzt erstmals spitz abgerechnet über die Finanzstatistik erfolgt, deutlich niedriger ist - also diese Platzförderung je belegtem Platz -, als das bislang der Fall gewesen ist in den Jahren bis einschließlich 2013. Aus unserer Sicht hängt das damit zusammen, dass die Finanzstatistik nicht alle Aufwendungen, die die Kommunen haben, beinhaltet. Die Landeshauptstadt hat diese Zahlen vollständig gemeldet. Aber da sind alle rund 1.100 Städte und Gemeinden Baden-Württembergs drin. Deswegen kommt es in der Finanzstatistik zu einer entsprechenden Abweichung. Das war Gegenstand der Erörterung im Finanzausschuss im Vorstand des Städtetags.


Entsprechende Mittel im Landeshaushalt würden nach dieser Finanzstatistik gar nicht ausgeschöpft - im Landeshaushalt stehen gut 600 Mio. € zur Verfügung. Und nach dieser Finanzstatistik würden von diesen gut 600 Mio. € nur 460 Mio. € an die Kommunen fließen. Deswegen ist der Städtetag, sind die kommunalen Spitzenverbände natürlich im Gespräch mit der Landesregierung. Und ich hätte die Bitte, dass Sie das mit begleiten und positiv unterstützen - insbesondere natürlich die beiden die Regierung tragenden Fraktionen, diese können auf Landesebene mehr bewegen als die anderen.

Wir würden es als durchaus im Einklang mit dem Gesetz stehend sehen, da das Gesetz ja zunächst mal eine 68%ige Kostenträgerschaft vorsieht. Es steht sozusagen als Obersatz im Gesetz, dass man, statt auf die Finanzstatistik aller Städte und Gemeinden zurückzugreifen, dann eben mit den Städten und Gemeinden eine jeweilige Spitzabrechnung macht und somit dann sicherstellt, dass diese Finanzierungsbeteiligung 1 : 1 umgesetzt wird. Das ist nicht nur der Obersatz, sondern das war eigentlich der Geist dieser Regelung. Das war zu Beginn der grün-roten Landesregierung eine der 'mustergültigen Taten der neuen Regierung'.

Sehen Sie es mir nach, dass ich es jetzt um diesen Aspekt ergänzt habe, aber es geht beiderseits ums Geld, und da gibt es dann immer einen Zusammenhang. Ich wollte Sie ohnehin über dieses FAG-Thema unterrichten. Wir können den Fraktionen dazu noch ein Papier zur Verfügung stellen. Weil das ja ein wirklich sehr erheblicher Betrag ist, wenn wir über 12 Mio. € jährlich reden. Das sind ja nicht einmalige, sondern 12 Mio. € jährliche Zuwendungen, die wir, wenn es bei der Finanzstatistik als Grundlage bleibt, eben abweichend von unserer Haushaltsplanung nicht bekommen würden."

An StR Stopper (90/GRÜNE) gewandt, der die angesprochene Finanzstatistik-Problematik nicht nachvollziehen kann, fährt EBM Föll fort:

„Bislang ist es so, dass es bis einschließlich 2013 pauschalierte Sätze gab. Und ab 2014, so ist es vereinbart, vom Städtetag mit der Landesregierung ausgehandelt, ab 2014 hat man dann die Finanzstatistik zugrunde gelegt. Da wird dann eben ein Zuschuss für jeden belegten Platz gezahlt, der 68 % von den in der Finanzstatistik erhobenen Aufwendungen ausmacht. Und wenn die Finanzstatistik eben nicht vollständig ist, weil sie nicht alle Aufwendungen aller Gemeinden in Baden-Württemberg beinhaltet, dann führt dies zu einer sehr deutlichen Absenkung. Wir liegen jetzt bei rund 9.500 €, ich habe den korrekten Betrag nicht im Kopf, und lagen zuvor bei 12.500 €. Das heißt, die Differenz beträgt rund 3.000 € je belegtem Platz und Jahr. Wir als Landeshauptstadt Stuttgart haben vollständig gemeldet. Das haben wir verwaltungsintern sichergestellt. Aber es können bei dieser Differenz nicht alle Kosten in der Finanzstatistik enthalten sein, denn diese Differenz ist ansonsten unerklärlich. Zumal wir jetzt ja auch eigentlich die höchsten Kosten je Platz melden. Unsere Meldung liegt bei etwa 20.000 € je Platz, während man eigentlich davon ausgegangen ist, dass der Durchschnitt in den Kommunen bei etwa 14.000 € liegt. Das hängt damit zusammen, dass wir uns in Stuttgart etwas höhere Standards leisten, als das andere Kommunen tun. An solchen Zahlen können Sie das relativ gut ablesen, dass die Stuttgarter Standards führend sind, um es jetzt wertneutral zu formulieren.

Im Gesetz ist das Thema Finanzstatistik enthalten. Allerdings steht ebenfalls im Gesetz, dass 68 % der Kosten zu erstatten sind. Deswegen sind die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit der Landesregierung in Gesprächen, dass man dann eben, wenn man die Finanzstatistik als untaugliches Instrument identifiziert - und das ist es offensichtlich, das ist übrigens auch nicht von uns als Stadt Stuttgart ins Gespräch gebracht worden, sondern das haben mal die kommunalen Spitzenverbände so vereinbart -, dass man dann eben zu der Spitzabrechnung mit den Städten und Gemeinden übergeht, um sicherzustellen, dass 68 % der Kosten auch tatsächlich erstattet werden. Zumal im Landeshaushalt die entsprechenden Mittel ja auch zur Verfügung stehen. Der jetzt über die Finanzstatistik erhobene Satz je Platz führt dazu, dass das Land rund 460 Mio. € Ausgaben hätte, landesweit gesehen. Im Landeshaushalt stehen aber 607 oder 608 Mio. € drin. Von ist das Ziel, dass wir bei diesem Thema im Gespräch mit der Landesregierung zu einer gütlichen und für die Städte und Gemeinden tragbaren Lösung kommen.

Wir würden den Fraktionen diesen Sachverhalt schriftlich mitteilen. Dieses Papier ist fertig, weil wir es ja auch für den Herrn Oberbürgermeister ausgearbeitet haben. Dieses Thema hat im Präsidium des Städtetages Baden-Württemberg am Montag eine wichtige Rolle gespielt. Der Herr Oberbürgermeister konnte durchsetzen, dass der Städtetag entsprechend agieren wird. Die schriftliche Darstellung übermitteln wir Ihnen mit der Bitte, dass Sie das natürlich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten positiv begleiten."

StRin Ripsam (CDU) ist auf das angekündigte Papier gespannt. Nachdem sie die Frage aufwirft, ob man nicht seitens der Kommunen darüber sich Gedanken machen sollte, ob die Kostenübernahme für die Kleinkindbetreuung von 68 % seitens des Landes noch auskömmlich ist, betont EBM Föll, gegenwärtig befasse sich die Verwaltung allein mit der Frage, wie der gesetzlich verankerte Kostenanteil des Landes realisiert werden kann. Die Kommunen wollten dieses Thema derzeit nicht erweitern. Die Regelung, die die Landesregierung im Herbst 2011 mit den kommunalen Spitzenverbänden hierzu abgeschlossen hat, sei ein großer positiver Schritt nach vorn für die Kommunen gewesen. Von früheren Landesregierungen seien solche Themen bei weitem nicht so gut für die Kommunen geregelt worden. Da auch das Land eine Schuldenbremse zu erbringen hat, müsse es nun darum gehen, dass, nachdem sich die Finanzstatistik nicht als tragfähig erwiesen hat, im Rahmen der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel eine Regelung zur Umsetzung der 68%igen Kostenübernahme durch das Land gefunden wird.

Für die ausführliche Stellungnahme des Ersten Bürgermeisters bedankt sich StR Kanzleiter. Zu den letzten Haushaltsplanberatungen habe sich seine Fraktion angesichts der gesehenen Ausgabennotwendigkeiten und angesichts des Haushaltsplanentwurfs teilweise unwiderlegbare Deckungsvorschläge überlegt. Danach sei vom Finanzbürgermeister, unterstützt durch den Oberbürgermeister, auf die finanziellen Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung hingewiesen worden. Einige Tage später sei zudem noch die Prognose der LBBW-Zahlungen nach unten korrigiert worden. Damit seien sozusagen die Deckungsvorschläge aufgebraucht gewesen. Unter anderem habe er die LBBW-Änderungen mit Skepsis betrachtet, da das Land, und dies sei in einem Interview des Landesfinanzministers vom 17.12.2013 zu lesen gewesen, seinen Etatentwurf nicht korrigiert hat.

Heute seien nun zum einen die LBBW-Zahlen wieder etwas nach oben korrigiert worden, und gleichzeitig werde ein neues Problem, nämlich bei den Einnahmen der Kleinkindbetreuung, angesprochen. Seiner Einschätzung nach handelt es sich dabei um ein taktisches Vorgehen des Ersten Bürgermeisters.

Dies aufgreifend informiert EBM Föll, der Landesfinanzminister habe durch sein Vorgehen im Gegensatz zum städtischen Haushalt, was die LBBW angeht, eine Deckungslücke im Landeshaushalt. Wenn die Finanzverwaltung die Korrekturen im städtischen Etatentwurf nicht vorgenommen hätte, würde sich im Stadthaushalt eine Deckungslücke von 12,5 Mio. € befinden. Angesichts des höheren Anteils des Landes an der LBBW belaufe sich die Deckungslücke beim Landesetat auf über 25 Mio. €. Zu hoffen sei, dass das Land nicht § 29 c FAG heranzieht, um diese Deckungslücke zu schließen.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll, ohne dass sich Einwendungen ergeben, die Erledigung der Ziffer 1 des Antrags Nr. 66/2014 fest.
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