Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 789/2019
Stuttgart,
02/21/2020



Übertragung der Mittel der Abspielförderung an die
Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUg zur Selbstverwaltung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.03.2020
30.06.2020



Beschlußantrag:

1. Die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG erhält 160.000 EUR Abspielförderung als Projektförderung für die Freie Szene in Selbstverwaltung in den Jahren 2020 und 2021 zuzüglich zur Institutionellen Förderung. Für Personalkosten zur Verwaltung dieser Mittel können daraus max. 20.000 EUR pro Jahr verwendet werden.

2. Die „Richtlinie zur Abspielförderung bei Aufführungen und Wiederaufnahmen der Freien Tanz- und Theaterszene (Richtlinie zur Abspielförderung)“ gemäß Anlage 1 wird in angepasster Form (vgl. GRDrs 570/2018) beschlossen. Sie tritt am 15.03.2020 in Kraft.



Begründung:


1. Historie der Abspielförderung

Bei der Abspielförderung handelt es sich um Mittel, die ehemals für den Veranstaltungsbetrieb der Freien Szene im ehemaligen Rotebühltheater zur Verfügung gestellt wurden (GRDrs 801/2005). Mit dem Auszug der Freien Szene aus dem Rotebühlzentrum im Jahr 2011 beschloss der Verwaltungsausschuss (GRDrs 801/2010), die zur Verfügung stehenden Mittel künftig als Abspielförderung (Bezuschussung von Mieten, Honoraren und Technik) durch das Kulturamt verwalten zu lassen.


Im Jahr 2014 entschied der Verwaltungsausschuss (GRDrs 377/2014), die Abspielförderung für die Nutzungsdauer der Interimsspielstätte Ost (15. Juni 2014 bis zum 30. Juni 2015) zur Unterhaltung des Spielbetriebs umzuwidmen und als institutionelle Zuwendung zu gewähren. Nach Auszug aus der Spielstätte Ost wurde die Abspielförderung erneut von einer institutionellen Förderung in einen Projektmittelfond zur Förderung von Aufführungen und Wiederaufnahmen überführt, der gegenwärtig vom Kulturamt verwaltet wird.

Durch die Gründung der Einrichtung „Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart“ im Jahr 2018 hat die Freie Szene nun wieder eine eigene Institution, welche die Abspielförderung selbst verwalten kann.


2. Stärkung der Rolle als Betreiberin eines Spielbetriebs der Freien Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS gUG)

Um die FTTS nachhaltig auch als zukünftige Betreiberin der neuen Spielstätte im Ergänzungsbau des Theaterhauses zu stärken, werden die zweckgebundenen Projektfördermittel für die Abspielförderung in Höhe von 160.000 EUR künftig für die Selbstverwaltung für die Jahre 2020 und 2021 übertragen.

Die Interimsphase bis zur Eröffnung der Spielstätte der Freien Szene soll strategisch gestaltet sein sowie der Stärkung und dem Ausbau der Handlungsfähigkeit und des Vernetzungspotentials der Freien Tanz- und Theaterszene gUG dienen. Dies entspricht dem Beweggrund für die Gründung der FTTS gUG (GRDrs 385/2018).

Die FTTS gUG kann durch die Selbstverwaltung der Abspielförderung künftig individueller und flexibler auf die Förderbedarfe einzelner Produktionen eingehen. Die KünstlerInnen der Freien Szene arbeiten interdisziplinär und entwickeln vielfältige Präsentationsformate, die sich nicht mehr in die traditionelle Form einer Theateraufführung oder in eindeutige Kategorien einordnen lassen. Die Selbstverwaltung der Abspielförderung unterstützt daher die Vielfalt und Einzigartigkeit des künstlerischen Ausdrucks in der Freien Szene.


3. TANZPAKT Stuttgart: Zusätzliche Mittel für die Abspielförderung

Gemeinsam mit den Bündnispartnern Akademie Schloss Solitude, Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Musik der Jahrhunderte, Produktionszentrum Tanz und Performance und Theater Rampe setzt die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart das Projekt TANZPAKT Stuttgart um. Gefördert wird TANZPAKT Stuttgart von TANZPAKT Stadt-Land-Bund aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch die Landeshauptstadt Stuttgart. Ziel des Projekts ist vor allem auch die Stärkung der Freien Tanz- und Performanceszene.

Die Abspielförderung wird in den Jahren 2020 und 2021 während der Projektlaufzeit von TANZPAKT Stuttgart zusätzlich um Mittel i. H. v. 140.000 EUR aufgestockt, die dezidiert dem zeitgenössischen Tanz vorbehalten sind.

Die Überführung der Abspielförderung in die Selbstverwaltung der FTTS gUG ist auch innerhalb des Projekts TANZPAKT Stuttgart ein Meilenstein, um die Freie Szene strukturell zu stärken.


4. Anpassung der Honorare

Gemäß der Empfehlung über die Mindesthonorare für Vorstellungen und Proben des Bundesverbands Freie Darstellende Künste (BFDK) aus dem Jahr 2017 für freiberuflich tätige AkteurInnen wurden die Honorarkosten in der „Richtlinie zur Abspielförderung bei Aufführungen und Wiederaufnahmen der Freien Tanz- und Theaterszene (Richtlinie zur Abspielförderung)“ (vgl. Anlage 1) für DarstellerInnen von max. 120 EUR auf 250 EUR und TechnikerInnenkosten von max. 100 EUR auf 250 EUR für den Aufführungstag und von max. 150 EUR auf 300 EUR für den Aufbautag erhöht. Zudem wurden die Auf- und Abbautage von zwei auf drei Tage angepasst und Probetage eingeführt. Zwei Probetage können mit 105 EUR pro Tag gefördert werden sowie eine Abendspielleitung/Ausstattung und Assistenz mit einem max. Honorar von 80 EUR.


5. Personalmittel für die Selbstverwaltung

Insgesamt stehen der FTTS gUG 300.000 EUR Abspielförderung zur Verfügung. Um eine sachgerechte Verwaltung der Mittel zu gewährleisten, sollen max. 35.000 EUR pro Jahr zur Finanzierung von zusätzlichen Stellenanteilen für die Verwaltung der Gelder eingeplant werden. Davon sind Mittel in Höhe von max. 20.000 EUR aus der Abspielförderung der Stadt Stuttgart sowie max. 15.000 EUR aus der Aufstockung der Abspielförderung im Rahmen von TANZPAKT Stuttgart zu entnehmen.


6. Vergabeprioritäten der Abspielförderung

Die FTTS gUG wird bei der Vergabe der Abspielförderung an EinzelkünstlerInnen und an freie Ensembles in der Regel gemäß folgender Prioritäten vorgehen. Innovative, künstlerisch oder strategisch bedeutsame Vorhaben sollen durch die FTTS gUG kuratiert und unabhängig von der Priorisierung ebenfalls unterstützt werden:

1. Ensembles und EinzelkünstlerInnen, die von der Stadt Stuttgart über Projektmittel aus Juryvergabe gefördert werden.
2. Ensembles und EinzelkünstlerInnen, die über weitere Drittmittel gefördert werden.
3. Ensembles und EinzelkünstlerInnen, die ohne Förderung eine Produktion realisiert haben.



Finanzielle Auswirkungen

Für die Abspielförderung im Bereich Tanz- und Theater stehen 2020 und 2021 jährlich jeweils 300.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel sind auf der Kontierung Aufträge 417DAKU20 (160.000 EUR) und 417DAKU21 (140.000 EUR), Kostenart 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich – veranschlagt.





Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Richtlinie zur Abspielförderung





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