Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
997/2011
Stuttgart,
10/26/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2011
Europäische Kulturhauptstadt
Bewerbung der Landeshauptstadt Stuttgart ab dem Jahr 2020
Beantwortung / Stellungnahme
Allgemein
Der Titel der „Europäischen Kulturhauptstadt“ wird seit 1985 verliehen. West-Berlin (1988), Weimar (1999) und Essen/Ruhrgebiet (2010) wurden bisher als deutsche Städte ausgewählt:
Die Benennung trägt unzweifelhaft dazu bei, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Die bisher beteiligten Städte berichten über positive Erfahrungen:
·
Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich stärker mit ihrem Umfeld, nehmen auch das vorhandene Kulturangebot besser wahr
·
Die ausgewählte Stadt erhält von Bund und Land Zuschüsse im Bau- und Infrastrukturbereich
·
Leichtere Gewinnung von Investoren
·
Darstellung der Alleinstellungsmerkmale
·
Die längerfristige Zusammenarbeit vieler Akteure kann zu einer neuen Qualität der Kommunikation beitragen. Synergien werden besser genutzt.
·
Hohe Besucherzahlen, Zuwächse bei Übernachtungen und in der Gastronomie
·
Zuwachs an Kaufkraft auch im übrigen Dienstleistungsbereich. Die getätigten Ausgaben erzeugen wieder Einkommen (Wertschöpfung)
·
Die Kulturhauptstadt steht ein Jahr lang im Fokus europäischer Aufmerksamkeit
·
Imagegewinn des Standorts auch im wirtschaftlichen Sektor
·
Hohe nationale und internationale Medienpräsenz
·
Beteiligte Städte arbeiten besser zusammen
·
Unterschiede zwischen U- und E-Kultur werden geringer
Risiken einer Bewerbung
Die Kosten einer Bewerbung, für die es bisher keinen Zuschuss seitens der EU gibt, sind nicht gering, Bremen hatte wie Karlsruhe für seine Bewerbungsphase als Kulturhauptstadt 2010 ein Budget in Höhe von ca. 2 Millionen zur Verfügung.
Eine Bewerbung verlangt ein fertiges, schlüssiges Konzept, dessen Erarbeitung nicht allein mit dem vorhandenen Personal möglich ist. In der Zeit der Bewerbungsphase war in Karlsruhe beispielsweise zusätzlich zum Kulturamt ein 20köpfiges Projektteam beschäftigt.
Verfahren
Das aktuelle EU-Kulturprogramm läuft noch bis 2013. Im Jahr 2013 soll das neue EU-Kulturprogramm vom Europäischen Parlament beschlossen werden und damit auch das Verfahren zur Vergabe des Titels der europäischen Kulturhauptstadt für die Jahre 2020 ff. Welche Schwerpunkte die EU künftig setzen möchte, ist derzeit noch nicht bekannt.
Der Cultural Contact Point Germany, die nationale Kontaktstelle für das Kulturförderprogramm der Europäischen Union, teilte auf Anfrage Ende September mit, dass sich an dieser Zeitschiene nichts geändert habe und mit einer endgültigen Entscheidung erst in 2013 zu rechnen ist.
Die dortige Referentin empfahl, etwaige Überlegungen für eine Bewerbung als Europäische Kulturhauptstadt erst nach Vorliegen des Beschlusses der neuen Förderstruktur, also frühestens 2013, anzustellen, da erst dann mit Bestimmtheit feststehe, welche Kriterien für eine Bewerbung gelten und ob der Programmpunkt „Europäische Kulturhauptstadt“ fortgeführt werden soll.
Zum 01.07.2013 tritt voraussichtlich Kroatien der EU bei. Die kroatischen Städte Split und Pula haben bereits ihr Interesse für die Europäische Kulturhauptstadt 2020 bekundet. Auch die Städte Klausenburg und Temeswar (Rumänien) haben Interesse an einer Bewerbung bekundet. Da Rumänien zuletzt 2007 eine Europäische Kulturhauptstadt benennen konnte, dürfte es auch als noch „junges“ EU-Mitglied ebenso wie Kroatien bessere Chancen beim neuen Länderschlüssel haben als Deutschland.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Entscheidung der EU über das neue Kulturprogramm abzuwarten. Ggf. können dann im Jahr 2013 Sondierungsgespräche geführt werden. Aus Sicht der Verwaltung bietet sich auch an, dann zum Thema ein Hearing zu veranstalten. Bei Bedarf wären dann im Doppelhaushalt 2014/2015 ff. entsprechende Mittel einzustellen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
411/2011 Nr. I.12 und 184/2011 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Dr. Susanne Eisenmann
<Anlagen>