Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
810/2021
Stuttgart,
09/14/2021
Einsatz von Luftreinigungsgeräten in den Klassen 1 - 6 an Stuttgarter Schulen
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
22.09.2021
Bericht:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2021 dem Beschlussantrag zu GRDrs. 620/2021 „Abschlussbericht zur Untersuchung zum Infektionsrisiko in Klassenräumen – Einsatz von Luftreinigungsgeräten“ zugestimmt und überdies die Verwaltung beauftragt, eine Kostenaufstellung für eine Ausstattung der Schulräume mit Luftreinigungsgeräten für die Klassenstufen 1 bis 6 rechtzeitig vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses am
22. September 2021 vorzulegen.
An den 69 Stuttgarter Grundschulen mit 1.980 Räumen (inkl. Aufenthaltsräume) für die Klassen 1-4 gibt es 790 Klassen, hiervon werden bereits in der am 28. Juli 2021 beschlossenen 1.Tranche für schlecht belüftete Klassenzimmer ca. 55 Unterrichtsräume mit mobilen Raumluftreinigern ausgestattet. Für die folgende Kostenaufstellung wird mit einem Klassenzimmer pro Schulklasse gerechnet. Demnach fließen noch
735 Räume an den Grundschulen
in die Kostenaufstellung ein.
An allen
weiterführenden Schulen und SBBZ
wurden 407 Klassenräume ermittelt (siehe Anlage 1). Davon werden in der 1. Tranche ca. 80 ausgestattet. Entsprechend kommen für die restlichen Schulen noch weitere
327 Räume
in der Kostenaufstellung hinzu.
Für den Einsatz von Luftreinigungsgeräten in den Klassenzimmern der Stufen 1 bis 6 werden demnach insgesamt
1.062 Geräte
benötigt. Die Luftreinigungsgeräte für die 1. Tranche wurden für
nachgewiesen schlecht belüftbare Klassenzimmer
beschafft.
Grundlage für die Ermittlung war eine einheitliche Methodik entsprechend dem Gutachten der Universität Stuttgart.
Die Basis für die Beschaffung der zusätzlichen Geräte in den Klassenstufen 1 bis 6 ist die Entscheidung der Landesregierung BW Luftreinigungsgeräte
unabhängig von der Belüftungssituation
in den jeweiligen Klassenräumen zu fördern. Gemäß den Empfehlungen der Universität Stuttgart wurde eine
flächendeckende
Ausstattung aller Schulzimmer mit Luftreinigungsgeräten
nicht als notwendig
angesehen.
Kostenaufstellung
Für die Kostenberechnung wird das bezuschlagte
Angebot der ersten Ausschreibung
herangezogen. Im Rahmen einer
erneuten Ausschreibung können die Ergebnisse abweichen
.
Die Beschaffung inkl. Wartung und Instandhaltung der Geräte kostet für einen betrachteten Zeitraum von
2 Jahren rund 4.795 EUR inkl. MwSt. pro Gerät
. Die Kosten des Strombedarfs sind nicht enthalten und werden bei der Kostenbetrachtung vernachlässigt. Aus energiewirtschaftlicher Sicht führt die Installation von Luftreinigungsgeräten einen zusätzlichen Stromverbrauch und höhere Kosten nach sich. Die LHS Stuttgart bezieht zwar Ökostrom, dennoch sollte im Sinne des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung der Umfang (Zahl der Geräte) und die Laufzeit (Betriebsstunden) auf das Minimum begrenzt werden.
Räume in Grundschulen
735
Stk.
Räume in weiterführenden Schulen und SBBZ
327
Stk.
Summe der Räume inkl. Puffer
1.062
Stk.
Kosten je Raum (brutto)
4.795
EUR / Stk.
Gesamtkosten (brutto)
5.092.290
EUR
Förderung:
Das Land Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm für mobile Raumluftreiniger und CO2-Ampeln mit einer Kofinanzierung von 50% gestartet. Dies ist ein mehrstufiges Programm, in dem folgende Maßnahmen gefördert werden:
a) Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten, für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren.
b) Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten, für den Einsatz in Räumen der Schule mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren.
c) Kauf von marktgängigen CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
d) Kauf mobiler Raumluftfiltergeräte, für den Einsatz in Räumen von Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen), soweit diese in der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.
Mit dem Geld aus dem Fördertopf werden zunächst die Maßnahmen a) bis c) bedient. Dieser könnte je nach eingegangenen Anträgen bereits ausgeschöpft sein, bevor die Maßnahme d) beginnt.
Es besteht daher das Risiko, dass bei Ausstattung der Klassen 1 bis 6 die volle Investitionssumme von rund 5,1 Mio EUR durch die LHS Stuttgart aufgebracht werden muss.
Im Idealfall werden 50% der Kosten kofinanziert. Die Aufwendungen der LHS Stuttgart würden dann bei rund 2,55 Mio EUR liegen.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlage 1: Anzahl an Klassenzimmer der Stufen 1 bis 6
<Anlagen>
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GRDrs 810 Anlage 1_Anzahl an Klassenzimmer der Stufen 1-6 .pdf