Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 82/2015
Stuttgart,
02/09/2015



Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal für die Koordination der Bürgerschaftlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.02.2015
04.03.2015
05.03.2015



Beschlußantrag:

1. -*Das Sozialamt wird ermächtigt, ein/-e Mitarbeiter/-in mit einem Beschäftigungs- umfang von 75 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 10 TVöD für die Koordination der Bürgerschaftlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit vom
1. Mai 2015 bis 30. April 2018 befristet einzustellen.

2. Die Finanzierung der Personalkosten in Höhe von jährlich 48.225 EUR (insgesamt 144.675 EUR) übernimmt die Bürgerstiftung Stuttgart.

3. Die Sach- und Verwaltungskosten in Höhe von jährlich bis zu 16.725 EUR (insgesamt 50.175 EUR) werden aus vorhandenen Mitteln des Teilhaushalts
500 – Sozialamt, Kontengruppen 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, und 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt.



Begründung:


Rund 800 Bürgerschaftlich Engagierte unterstützen in derzeit 26 Flüchtlings- freundeskreisen oder in Eigeninitiative Menschen, die in der Landeshauptstadt Stuttgart in Flüchtlingsunterkünften leben. Sie leisten z. B. in Form von Freizeitangeboten, Hausaufgabenbetreuung und Sprachförderung wertvolle Arbeit. Dabei werden sie vor Ort von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, gemeinnützigen Vereinen, Initiativen und der Kommune (Bezirksämter, Sozialamt) unterstützt.

Anlässlich der außerordentlich großen Bereitschaft der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, Flüchtlinge im Alltag zu begleiten, hat die Bürgerstiftung Stuttgart einen Runden Tisch „Flüchtlinge – Unterstützung für ehrenamtliche Helfer“ ins Leben gerufen, der sich insbesondere mit der Frage auseinander gesetzt hat, welche Voraussetzungen es braucht, Freiwillige auf ihr Engagement und die damit verbundenen Herausforderungen gut und gründlich vorzubereiten.

Zentrales Ergebnis des Runden Tisches ist, dass aufgrund der Vielfalt und Komplexität eine Koordination für die in den Flüchtlingsfreundeskreisen Engagierten notwendig ist, die die Anliegen der Freundeskreise aufgreift, bündelt und Kooperationen ermöglicht.

Die Bürgerstiftung Stuttgart hat sich mit Unterstützung weiterer Stiftungen bereit erklärt, für drei Jahre die Beschäftigung im Umfang von 75 % einer Vollzeitkraft zu finanzieren, die dieser Aufgabe nachkommt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bürgerstiftung Stuttgart soll die Tätigkeit im Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart angesiedelt sein. Die Begleitung soll ein Beirat übernehmen, u. a. mit Beteiligung der Flüchtlingsfreundeskreise. Die Einstellung der/des neuen Koordinatorin/Koordinators ist zum 1. Mai 2015 vorgesehen.

Dieses Vorhaben hat bundesweit Pilotcharakter. Mit der Schaffung bzw. Finanzierung dieser Tätigkeit würdigen und unterstützen die an der Finanzierung beteiligten Stiftungen in einem hohen Maß die Arbeit der Bürgerschaftlich Engagierten in den Flüchtlingsfreundeskreisen in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Im Fokus steht die Förderung und Begleitung der Bürgerschaftlich Engagierten, dazu zählen u. a.:

- Die Verknüpfung bestehender und die Entwicklung neuer zentraler und dezentraler Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für Bürgerschaftlich Engagierte im Flüchtlingsbereich.

- Der Aufbau und die Pflege eines gemeinsamen Pools an ehrenamtlichen und hauptamtlichen Referentinnen und Referenten.

- Die Vernetzung der Flüchtlingsfreundeskreise und weiterer Akteure der Flüchtlingsarbeit sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches.

- Die Unterstützung und Beratung der Flüchtlingsfreundeskreise bei der Umsetzung dezentraler und zentraler Standards für das Bürgerengagement.

- Der Aufbau einer Informationsplattform für Flüchtlingsfreundeskreise und der an Flüchtlingsarbeit interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Über die Erfahrungen in dieser neuen Tätigkeit wird in einem Jahr berichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Die Personalkosten vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2018 in Höhe von jährlich
48.225 EUR übernimmt die Bürgerstiftung Stuttgart. Die anfallenden Sach- und Verwaltungskosten von jährlich bis zu 16.725 EUR von werden vom Sozialamt aus vorhandenen Mitteln des Teilhaushalts 500 – Sozialamt, Kontengruppen
420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, und 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen, getragen.



Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 255/2014 der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 25.09.2014: Flüchtlinge: Freundeskreise besser vernetzen und Ehrenamtliche qualifizieren



Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen

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