Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 29
GRDrs 1288/2023
Stuttgart,
11/20/2023



Pakt für Integration - Verlängerung der Ermächtigung für die Koordination von Integrationsmanagerinnen / Integrationsmanagern und persönlichen Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartnern in den Jahren 2024 und 2025 im Jobcenter



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.11.2023
29.11.2023
30.11.2023



Beschlußantrag:

Die mit GRDrs 532/2017 beschlossene, mit GRDrs 949/2019 bis 31.12.2021 und zuletzt mit GRDrs. 1011/2021 verlängerte Ermächtigung für die koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager*innen und persönlichen Ansprechpartner*innen, 50 % in EG 10 TVöD beim Jobcenter, wird bis 31.12.2025 verlängert. Die Ermächtigung kann unbefristet ausgeschrieben und der Arbeitsvertrag unbefristet abgeschlossen werden.


Begründung:


Mit GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration – Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzenden Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“ wurde am 28.09.2017 vom Gemeinderat beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart an dem zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden am 27.04.2017 abgeschlossenen Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) beteiligt.

Mit GRDrs 949/2021 „Pakt für Integration – Verlängerung des Integrationsmanage-ments in den Jahren 2020 und 2021“ stimmte der Gemeinderat der Fortführung von PIK bis zum 31.12.2021 zu. In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 12.07.2021 wurde der Gemeinderat mit der GRDrs 198/2021 "Integrationsmanagement und begleitende Unterstützungsmaßnahmen - Fortsetzung in den Jahren 2022 und 2023" über das voraussichtliche Ende der Landesförderung für das Integrationsmanagement zum 31.12.2022 durch das Sozialamt informiert.
Mit Schreiben vom 30.07.2021 teilte Herr Minister Lucha dem Städte-, Landkreis- und Gemeindetag mit, dass die Förderung des Integrationsmanagements um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert wird, indem die Weiterförderung des lntegrationsmanagements weiterhin als Vollfinanzierung geplant ist. Die Förderung umfasst im Jahr 2023 für Stuttgart weiterhin 51,1 Stellen für Integrationsmanager*innen.

Mit GRDrs. 554/2022 „Pakt für Integration mit den Kommunen - Fortsetzung im Jahr 2023 und temporäre Zusatzvereinbarung „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“ zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden“ wurde eine ergänzende Förderung zur Landesförderungspauschale durch die Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen, da die Anschlussförderung durch das Land Baden-Württemberg über den 31.12.2022 hinaus u.a. mit einer Reduzierung der Förderpauschale verbunden war.

Mit der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung des Integrationsmanagements in Baden-Württemberg (VwV Integrationsmanagement 2023) vom 06. Juni 2023 wurde eine Weiterförderung des Integrationsmanagements über den 31.12.2022 hinaus geregelt. Die VwV Integrationsmanagement 2023 ist gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2029. Die Fortsetzung des Integrationsmanagements aus dem Pakt für Integration und die dadurch resultierenden Mehraufwendungen wurden in GRDrs 1006/2023 dargestellt und dementsprechend im Oktober beschlossen.

In der haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage GRDrs 358/2023 „Weiterführung und Ausbau bestehender Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten“ wurden die ergänzenden Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Integrationsmanagement und die Notwendigkeit der Weiterführung dieser Maßnahmen in den Jahren 2024 und 2025 erläutert. Die dafür erforderlichen Finanzmittel wurden vom Sozialamt zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet. Die Entscheidung darüber ist für die anstehenden Haushaltsplanberatungen vorgesehen.

Die Rahmenbedingungen zur Fortsetzung des Integrationsmanagements werden aktuell durch das Sozialamt erarbeitet.

Im Jobcenter Stuttgart kommt der Abteilung Migration und Teilhabe im Bereich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die zentrale Aufgabe der gesamtgesellschaftlichen Integration von geflüchteten Menschen zu. Passgenaue Unterstützungs- und Förderangebote zum Spracherwerb und zur beruflichen Integration werden von den Persönlichen Ansprechpartner*innen unterbreitet. Die Verzahnung dieses Bereichs mit dem Pakt für Integration ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine dauerhafte und erfolgreiche berufliche und soziale Integration der Geflüchteten. Um die Integrationsmanager*innen bei den Trägern und die persönlichen Ansprechpartner*innen der Abteilung Migration und Teilhabe im Jobcenter weiterhin gewinnbringend zu vernetzen, bedarf es der Verlängerung der mit GRDrs. 532/2017 geschaffenen, mit GRDrs. 949/2019 bis 31.12.2021 und zuletzt mit GRDrs. 1011/2021 bis 31.12.2023 verlängerten 50 % in EG 10 TVöD, für weitere 2 Jahre im Jobcenter.


Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 sind im Teilhaushalt 290 - Jobcenter noch keine Beträge für die folgende Ermächtigung veranschlagt:

2024
2025
Verlängerung der Befristung der Ermächtigungen bis 31.12.2025

THH 290
Koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager*innen und Persönliche Ansprechpartner*innen 50 % in EG 10 TVöD
37.000 EUR
37.000 EUR



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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