Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 517/2010
Stuttgart,
09/01/2010



Förderung der Bildenden Kunst 2010



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.09.2010
22.09.2010



Beschlußantrag:

1. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten im Jahr 2010 folgende Zuwendungen: 2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2010 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung von institutionellen Zuwendungen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei Folgebewilligungen jährlich wiederkehrender Zuwendungen über 290.000 € oder Erhöhungen um mehr als 10 % bei einer sich dann ergebenden Zuwendung über 77.000 € im Einzelfall zuständig. Die im Bereich der Bildenden Kunst zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie 2010 rechnen können. Die durch den Gemeinderat in den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 beschlossene 5 %-ige Kürzung der Zuwendung gegenüber dem Vorjahr wurde berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2010. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417BIKU10 und BIKU11 Bildende Kunst – Institutionelle Förderung veranschlagt.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Leistungsberichte

Anlage 1 zur GRDrs 517/2010


Ausführliche Begründung:


a) Württembergischer Kunstverein (WKV)

Die Zuwendung an den WKV beträgt im Jahr 2010 477.950 €. Der Zuschuss wurde von 503.100 € im Jahr 2009 entsprechend den Vorgaben der Haushaltsplanberatungen um 25.150 € gekürzt. Das Land Baden-Württemberg ist der Kürzung der Landeshauptstadt trotz der bisherigen 2:1 Finanzierung nicht gefolgt und gewährt eine ungekürzte Zuwendung.

Der 1827 gegründete WKV fördert, vermittelt und präsentiert in seinen Räumen Positionen zeitgenössischer Kunst. Er ist einer der größten und mit annähernd 3.000 Mitgliedern einer der mitgliederstärksten Kunstvereine Deutschlands. Er ist eine der führenden Adressen für zeitgenössische Kunst in Deutschland und versteht sich als Ort der Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst. Unter der Leitung von Hans D. Christ und Iris Dressler reicht seine aktive Vernetzung inzwischen von Europa, Südost-Asien, Nord- wie Südamerika bis zu den Staaten Osteuropas. Dies schlägt sich nicht nur in Gruppenausstellungen wie „Subversive Praktiken“ (2009) nieder, sondern auch in Form von „Exporten“ und Koproduktionen wie bei der Ausstellung „POSTCAPITAL“, Koproduktion mit Biennale von Venedig, Koproduktion mit Iberia Institut in Peking jeweils 2009 und Koproduktion mit Total Museum Seoul 2010. Die Europäische Union förderte dieses besondere internationale Engagement mit Zuschüssen aus dem Programm Kultur 2007 bis 2013 in den Jahren 2008, 2009 und 2010.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Neuproduktion von Werken der jungen zeitgenössischen Kunst (Peggy Buth 2009). Der Kunstverein setzt aber auch auf regionale Vernetzungen, z. B. mit dem Künstlerhaus Stuttgart, der Akademie Schloss Solitude, der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste, dem Trickfilmfestival und dem Fotosommer.

Neben eigenen Produktionen werden freie Kuratorinnen und Kuratoren und Institutionen eingeladen, Ausstellungen, Filmprogramme, Workshops und Projekte für die Räume zu konzipieren.

Der Verein schloss das Jahr 2009 nahezu ausgeglichen ab.

Insgesamt finanziert der WKV durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Ausstellungseinnahmen rund 28 % seines Gesamtbudgets. Der für das laufende Jahr vorgelegte Plan ist ausgeglichen. Die Kürzung der städtischen Zuwendung wurde durch einen geringeren Ansatz bei den Ausstellungskosten aufgefangen.


b) Künstlerhaus Stuttgart Reuchlinstraße e. V.

Die Zuwendung an das Künstlerhaus Reuchlinstraße e. V. beträgt im Jahr 2010 402.230 €. Der Zuschuss wurde von 423.400 € im Jahr 2009 entsprechend den Vorgaben der Haushaltsplanberatungen um 21.170 € gekürzt. Im Zuwendungsbetrag ist eine Miete in Höhe von 190.700 € (ohne Mietnebenkosten) enthalten, die an die Stadt zurückfließt.

Das Künstlerhaus Stuttgart ist seit 1978 eine national wie international profilierte Institution für zeitgenössische Kunst. Neben dem Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm, das insbesondere ein junges Publikum einbindet, betreibt das Künstlerhaus eine Reihe von Werkstätten und ein Atelierprogramm. Schwerpunkte des Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramms bilden neue künstlerische Entwicklungen sowie historische Positionen, die für die Kunstdiskurse der Gegenwart von zentraler Bedeutung sind. Das Künstlerhaus ist neben seinen Ausstellungen Ort der Produktionen für lokale Kunstschaffende und Schnittstelle des künstlerischen Austausches.

In der Kinderwerkstatt des Künstlerhauses treffen sich jeden Nachmittag Kinder und Jugendliche im Alter zwischen vier und 14 Jahren. Mit der Hilfe und Anleitung einer Künstlerin oder eines Künstlers werden Materialien und gestalterische Techniken in freier und spielerischer Weise erprobt. Derzeit nehmen rund 40 Kinder das Angebot wahr.

Das Programm des Künstlerhauses wird durch die künstlerische Leitung ausgerichtet, die bis Ende 2010 Axel John Wieder inne hat. Unter seiner Leitung fanden seit 2007 die Bereiche Architektur und Design verstärkt Beachtung. Das Künstlerhaus erhielt 2009 für seine Arbeit den Stiftungspreis der Stiftung für Kunst und Wissenschaft der Hypo Real Estate Bank International AG und wurde für den Art-Cologne-Preis nominiert.

Der Abschluss des Jahres 2009 war zwar annähernd ausgeglichen. Allerdings wurden für den Ausstellungsbereich erheblich mehr Mittel benötigt als geplant. Durch die Auflösung einer Rückstellung für eine noch zu erwartende Steuernachforderung aus den USA für einen ehemaligen Künstlerischen Leiter konnte dieser Mehrbedarf finanziert werden. Da für dieses Jahr Förderzusagen für eine Ausstellung, deren Kosten 2009 angefallen sind, vorliegen, geht der Verein davon aus, die überzogenen Mittel wieder hereinspielen zu können, damit die notwendige Rückstellung wieder gebildet werden kann.

Das Künstlerhaus finanziert rund 11 % der Ausgaben durch eigene Einnahmen. Um diese Quote zu erhöhen, plant der Verein eine verstärkte Mitgliederwerbung und Akquise von Drittmitteln. Annähernd die Hälfte der Ausgaben (47 %) muss für Miet- und Mietnebenkosten verwendet werden. Deshalb traf die Reduzierung des städtischen Zuschusses insbesondere den Etat der künstlerischen Leitung, der 8 % der Gesamtausgaben ausmacht.


d) Förderkreis Bildender Künstler Württemberg e. V. – Kunstbezirk

Mit Grundsatzbeschluss vom 15.12.2004 (GRDrs 545/2004) hat der Gemeinderat dem Förderkreis Bildender Künstler Württemberg e. V. für den Betrieb der Galerie Kunstbezirk, die im Gustav-Siegle-Haus im März 2007 eröffnet wurde, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 30.000 € bewilligt. Die Galerie bietet auf ca. 450 qm insbesondere jungen Künstlern aus Stuttgart und der Region eine Plattform, ihre Werke zu präsentieren. Sie hat sich in Stuttgart inzwischen sehr gut etabliert.

Neben dem bewilligten Betriebskostenzuschuss wurde im Grundsatzbeschluss auch der Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten, die an die Stadt zurückfließen, zugestimmt. Dafür wurden im Kulturetat weitere 55.800 € eingestellt. Insgesamt standen ab 2007 damit für den Kunstbezirk 85.800 € jährlich zur Verfügung. Seit 2007 erhält der Verein für den Betrieb den beschlossenen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 30.000 €. Miet- und Mietnebenkosten wurden erstmalig – auch für die zurückliegende Zeit – im Herbst 2009 vom Amt für Liegenschaften und Wohnen direkt mit dem Kulturamt verrechnet.

Um den Kunstbezirk mit den anderen vom Kulturamt geförderten Einrichtungen gleichzustellen, sollen ab 2010 im bewilligten Zuschussbetrag auch Miet- und Mietnebenkosten enthalten und ausgewiesen sein. Der Zuschussbetrag würde sich dann formal von 30.000 € um 55.800 € auf 85.800 € erhöhen. Ausgehend von diesem Betrag, der ab 2010 entsprechend den Vorgaben der Haushaltsplanberatungen um 4.290 € gekürzt wurde, beträgt der Zuschuss ab 2010 dann insgesamt 81.510 €.

Durch die Ausweisung der Miet- und Mietnebenkosten im Zuschussbetrag erhöht sich der Zuschuss um mehr als 10 %. Da er über 77.000 € liegt, bedarf dieses Vorgehen der Zustimmung des Verwaltungsausschusses.




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Anlage 2 GRDrs 517-2010.pdf