Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 204/2015
Stuttgart,
03/10/2015


Sponsoringbericht 2013



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.03.2015

Bericht:


Entsprechend der Dienstanweisung Sponsoring vom 09. Oktober 2012 erstellen die Referate für das vorangegangene Jahr eine Übersicht über die erhaltenen Geld-, Sach- und Dienstleistungen, ab einem Einzelwert von 1.000 Euro. Anhand dieser Übersichten erstellt das Referat WFB einen Sponsoringbericht, der im Wege einer Mitteilungsvorlage dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gegeben wird. Für das Jahr 2013 wird der Sponsoringbericht erstmals erstellt. In dem Bericht 2013 sind Sponsoringverträge aus Altjahren, aus denen sich in 2013 kein Mittelzu- fluss oder Sachleistungen ergaben nicht berücksichtigt. In künftigen Sponsoring- berichten sollen auch diese Vorgänge aufgenommen werden.

Die Dienstanweisung Sponsoring gilt für Sponsoring- und Werbemaßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart einschließlich der Eigenbetriebe mit Ausnahme des Klinikums. Für das Klinikum besteht eine eigene Dienstanweisung zum Sponsoring vom 07. Mai 2013.

Sponsoring ist die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung wie beispielsweise Sachmittel, Dienstleistungen oder Know-how durch eine natürliche oder juristische Person mit wirtschaftlichem Interesse.

Kein Sponsoring im Sinne der Dienstanweisung sind Zuwendungen, bei denen zwischen der Leistung des Zuwendungsgebers und der ihm zustehenden Gegen- leistung kein angemessenes Austauschverhältnis besteht, sondern sich der Vorgang als Spende, Schenkung oder ähnliche Zuwendung darstellt (unechtes Sponsoring). Unechtes Sponsoring ist eine Zuwendung im Sinne des § 78 Abs. 4 GemO. Hierfür gilt das Rundschreiben Nr. 02/2007 vom 17. Januar 2007 zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Über Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 GemO entscheidet der für den Verwendungszweck beschließende Ausschuss, ebenfalls grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, so dass auch bei unechtem Sponsoring die nötige Transparenz hergestellt ist. In der Aufstellung für 2013 sind alle Sponsoringvorgänge aufgeführt, soweit nicht bereits das Verfahren nach § 78 Abs. 4 GemO durchgeführt wurde.

Ebenfalls kein Sponsoring im Sinne dieser Dienstvorschrift sind Fördermittel und Zuschüsse jeglicher Art die von der EU, vom Bund und vom Land gewährt werden. Gleiches gilt auch für Zuwendungen gemeinnütziger Fördervereine und Förder- stiftungen des Privatrechts zur Förderung konkreter Maßnahmen und Projekte, soweit sie nicht auf die Erlangung eigener wirtschaftlicher oder politischer Vorteile des Zuwendungsgebers abzielen. Bei medizinischen Studien des Klinikums, die gegen eine entsprechende Vergütung durchgeführt werden, handelt es sich ebenfalls nicht um Sponsoring im Sinne dieser Vorlage.

Entsprechend der Mitteilungen der Referate flossen der LHS (ohne Klinikum) in 2013 insgesamt 158.568 Euro zuzüglich Sachleistungen an Sponsoringmitteln zu (Anlage1).

Für das Klinikum wurden für 2013 insgesamt 125.600 Euro Sponsoringeinnahmen gemeldet (Anlage 2).





Michael Föll
Erster Bürgermeister

2 Anlagen (Anlagen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)



Beteiligte Stellen















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