Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 239/2024
Stuttgart,
07/17/2024


Vorhaben Kulturelle Teilhabe



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024

Bericht:


Nach einer internen Evaluation der drei spartenunabhängigen Förderbereiche Interkultur, Kulturelle Bildung und Soziokultur startet die Abteilung Kulturförderung einen Prozess zur Weiterentwicklung der diesbezüglichen Förderpraxis. Dabei soll die Förderpraxis der Vielfalt der Kulturlandschaft Stuttgarts zukünftig besser gerecht werden, weshalb sich Veränderungen und neue Perspektiven stärker in den entsprechenden Förderrichtlinien wiederfinden sollen.

Aus den bestehenden jurierten Förderfonds Kulturelle Bildung und Interkultur sowie freien Mitteln aus dem Bereich der Soziokultur soll in einem partizipativen Prozess mit Kulturakteuren ein jurierter Förderfonds unter dem Arbeitstitel “Kulturelle Teilhabe“ entwickelt werden. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, im Antragsverfahren bürokratische Hürden abzubauen, Projekte aus der Stadtgesellschaft heraus zu fördern und damit Teilhabe an kulturellen künstlerischen (Gestaltungs-)Prozessen zu ermöglichen: Die handelnde, selbsttätige Auseinandersetzung in verschiedenen kulturellen Bereichen (z. B. Theater spielen, Musik machen, Filme drehen, Workshops gestalten, gemeinsames Lernen) steht im Vordergrund. Dem gegenüber rücken rein rezeptive Prozesse in den Hintergrund. Reflexive Prozesse, die hingegen die Chance bieten, Ästhetik, Verständnis, Geschmack und Vorlieben auszubilden, werden verstärkt eingebunden.

Kulturelle Teilhabe ist wesentlich für das gesellschaftliche Zusammenleben. Sie kann dann gelingen, wenn alle Zugang zu den Ressourcen haben, die für kulturelle Produktion und kreativen Ausdruck grundlegend sind. Aufgabe der Kulturförderung ist es, Bürgerinnen und Bürgern Stuttgarts Teilhabe an Kultur zu ermöglichen und mit Hilfe von Schwerpunktsetzungen in der Projektförderung aktives Einbringen eigener Erfahrungen und Expertisen zu fördern. Der neue Förderfonds erweitert damit die Möglichkeiten, vor Ort neue und andere Denk- und Erfahrungsräume zu erschließen.
Nicht davon betroffen sind die Veranstaltungsförderung im Bereich „Interkultur“ (62.000 EUR p. a.) sowie die institutionelle Förderung in den jeweiligen Bereichen.


Hintergrund:

Innerhalb der bislang bestehenden drei Förderbereiche kommt es zu inhaltlichen Überschneidungen bei den gestellten Anträgen. Grund hierfür ist, dass sich alle Bereiche im Kern mit gesellschaftlicher Transformation befassen.

Hinzu kommt, dass sowohl der Förderfonds Kulturelle Bildung als auch der Förderfonds Interkultur in den letzten Jahren dreifach überzeichnet waren, d. h. das Antragsvolumen war dreimal so hoch wie die zur Verfügung stehenden Mittel. Im Bereich der Soziokultur gibt es hingegen nur rudimentäre Projektfördermittel in Höhe von 5.700 EUR p. a.

Zur Förderhistorie in Stuttgart, Begriffsdefinition und aktuellen kulturellen (Förder-)Praxis im Einzelnen:

1. Kulturelle Bildung

2. Interkultur 3. Soziokultur

Umsetzung des partizipativen Prozesses:

Bis zum Frühjahr 2025 soll ein neuer Förderfonds entwickelt werden, der den Zugang zu kulturellen Angeboten erleichtert und aktive Teilhabe fördert. Durch die Verbindung der Bereiche Kulturelle Bildung, Interkultur und Soziokultur wird ein gemeinsames, umfassendes Förderprogramm entstehen, das der kulturellen Vielfalt unserer Gesellschaft gerecht wird und bedarfsorientierte Förderstrukturen schafft.

In einem ersten Schritt wurden 2023 fünf Projektwerkstätte im Bereich Interkultur umgesetzt. Im gemeinsamen Dialog/Arbeitsprozess zwischen Fachjury und Kulturakteuren wurden erste Qualitätskriterien für künftige Förderstrukturen erarbeitet. Diese stellen in Bezug auf Adressaten/Teilhabende und Methodik hilfreiche Ausgangspunkte dar. In den Diskussionen wurden erneut die Überschneidungen zwischen Interkultur, Kultureller Bildung und Soziokultur deutlich.

In einem zweiten Schritt werden zwischen Herbst 2024 und Frühjahr 2025 in unterschiedlichen Formaten und unter Einbindung der Öffentlichkeit (insbesondere Kulturakteuren) aktuelle Begrifflichkeiten, Methoden und Bedarfe erfasst und diskutiert. In dem extern moderierten Prozess werden unterschiedliche Communities eingebunden. Die Kulturverwaltung gleicht die Vorschläge zum Förderprogramm mit den förderrechtlichen Rahmenbedingungen ab. In einer begleitenden Fokusgruppe werden Ergebnisse erneut überprüft und anschließend der Politik als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.

Neben externen Fachleuten werden von städtischer Seite unter anderem folgende Stellen/Bereiche in den Prozess eingebunden: Kulturamt-Koordinierungsstellen Kubi-S und Erinnerungskultur, Abteilung Integrationspolitik (SI-IP), Abteilung für Chancengleichheit (OB-CG), Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ (51-00-74), Förderung Bürgerschaftliches Engagement (10-2.5 B.E.), Sozialamt: Soziale Beratung und Engagement für Geflüchtete (50-41), Sachgebiet Förderung Bürgerschaftliches Engagement (10-2.5 B.E.), Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung (SI-BB).

Save the Date: Eine erste öffentliche Werkstatt ist geplant für den 18.10.2024.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister





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