Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
GRDrs 1069/2011
Stuttgart,
10/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



Haushalt 2012/13 Antrag Nr. 28 Mobilfunkvorsorge - Gesundheitsvorsorge

Beantwortung / Stellungnahme

Der Unterausschuss Mobilfunk des Ausschusses für Umwelt und Technik hat am 25.01.2011 das Thema Mobilfunkvorsorgekonzept mit Vertretern der Mobilfunkbetreiber diskutiert. Die Meinungsbildung innerhalb des Unterausschusses ist nicht abgeschlossen. Bisher gibt es keine deutsche Großstadt, die ein Mobilfunkvorsorgekonzept hat, im Sinne eines Konzeptes, das festlegt, an welcher Stelle Mobilfunkantennen ausgeschlossen werden bzw. aufgestellt werden können. Die Stadt München hat beispielsweise ausdrücklich darauf verzichtet, ein derartiges Vorsorgekonzept einzuführen. München hat sich auf die Überlassung von städtischen Grundstücken beschränkt, falls sie als Standortalternative die geringsten Immissionen in der Nachbarschaft verursachen.

Im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg wurde vereinbart, dass Kommunen und Bevölkerung bei der Standortwahl von Mobilfunksendern mehr Mitwirkungsrechte erhalten sollen. Außerdem sollen Konzepte zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder im Dialog mit Betroffenen erarbeiten werden.

Die Fachverwaltung schlägt vor, sobald die künftigen Regelungen und Konzepte der Landesregierung vorliegen, mit den beantragten Mitteln von 40.000 € ein einsprechendes Mobilfunkkonzept (möglicherweise beschränkt auf einen Stadtbezirk) erarbeiten zu lassen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

404/2011 Bündnis 90/DIE GRÜNEN

404/2011Bundnis 90/DIE GRÜNEN




Matthias Hahn
Bürgermeister




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