Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 951/2011
Stuttgart,
12/01/2011



Haushalt 2012/2013 Stellenplan

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Schaffung einer Stelle
Energiekonzepte, -versorgung, -effizienzstrategie
siehe Anträge:
391/2011 III.
562/2011 Nr. 5
780/2011


Beantwortung / Stellungnahme

Bereits mit der Organisationsuntersuchung (GRDrs 167/2009) des Amts für Umweltschutz wurde ein zusätzlicher Stellenbedarf bei der Abteilung Energiewirtschaft anerkannt. Im Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung wurde der Bedarf für eine 1,0 Planstelle in EG 13 gesehen: „Die Schaffung dieser Stelle ist notwendig, um den entstandenen Mehraufwand durch die gestiegene Zahl von Anfragen und durch zusätzliche Aufgaben im Energiebereich zu bewältigen.“ Mit dieser Stelle ist auch die ämterübergreifende Koordination von Energieeinsparmaßnahmen zukünftig zu bewältigen. Seit der Organisationsuntersuchung in den Jahren 2007 bis 2009 sind zudem weitere Aufgaben hinzugekommen, die im folgenden beschrieben werden und die je nach Entwicklung mit der Stelle zum Teil abgedeckt werden können.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der allseits geforderten Energiewende handelt es sich bei der nachhaltigen Sicherstellung der Energieversorgung zunehmend um eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Klimaschutz als kommunale Aufgabe formuliert und der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange neue planerische und koordinierende Aufgaben im Energiebereich übertragen: Mit der Änderung des Baugesetzbuchs vom 22. Juli 2011 wurde im Rahmen der Bauleitplanung und des Stadtumbaus der kommunale Klimaschutz aufgewertet. Zukünftig ist ein Energiekonzept zu erstellen, das insbesondere auf Kraft-Wärme-Kopplung, Nutzung erneuerbarer Energien sowie auf sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§1 ff BauBG) basiert.

Die Bauleitplanung erfordert hohen Koordinierungsaufwand innerhalb der Stadtverwaltung. Das neu geschaffene Stadtquartier „Neckarpark“ auf dem Areal des alten Güterbahnhofs Cannstatt wird voraussichtlich der erste Stadtteil in Stuttgart, bei dem die neue Gesetzgebung zum Tragen kommt und die Stadt ihre neuen gestalterischen Kompetenzen nutzen kann.

Das Amt für Umweltschutz plant in Abstimmung mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, dem Tiefbauamt sowie externen Ingenieurbüros eine energetisch vorbildliche Bebauung des Neckarparks mit Niedrigenergiehäusern und einer Energieversorgung mit Wärme aus Abwasser und Strom aus Solaranlagen. Bei der Umsetzung des Energiekonzepts müssen nicht nur die Aktivitäten der Stadtverwaltung koordiniert, sondern auch interessierte Investoren informiert, geschult und beraten sowie, aufgrund des hohen technologischen Anspruchs und innovativen Charakters des Projekts, während der gesamten Bauzeit des Projekts begleitet werden. Zur Abwicklung allein dieses Projekts entsteht im Amt für Umweltschutz ein zusätzlicher Personalbedarf, der mit der heutigen Personalkapazität nicht abgedeckt werden kann.

Für 2012 plant der Gesetzgeber eine Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dabei soll die EU-Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (2010/30/EU) vom 18. Juni 2010 in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach der Richtlinie dürfen ab 2021 in der Europäischen Union nur noch so genannte „Niedrigstenergiehäuser" gebaut werden. Damit sind Gebäude gemeint, die eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweisen. Der sehr geringe Energiebedarf (nahe Null) sollte darüber hinaus aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Das Gebiet Neckarpark bietet die Chance diese Anforderungen bereits in den nächsten Jahren prototypisch umzusetzen und damit Erfahrungen zu sammeln.

Die steigenden gesetzlichen Anforderungen zur energetischen Gestaltung von Gebäuden erfordern einen immer höheren Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand. Zukünftig wird es mit solitär geplanten Gebäuden zunehmend schwieriger, den gesetzlichen Anforderungen im Energiebereich mit kostengünstigen Lösungen zu entsprechen. In der Folge kann Kosteneffizienz nur noch durch quartiersbezogene Energiekonzepte hergestellt werden. Der Stadt fällt hier eine leitende Rolle zu, die über die klassische Bauleitplanung hinausgeht.

Die Entwicklung von nachhaltigen Energiekonzepten im Zusammenhang mit Stadtplanungen ist eine Daueraufgabe (auch aufgrund der veränderten Gesetzeslage). Dafür ist bisher im Stellenplan keine Planstelle vorgesehen.

Die Entwicklung von Energiekonzepten für einzelne Stadtteile wie z. B. der „Neckarpark“ ist nicht Gegenstand der Förderung im Projekt Stadt mit Energieeffizienz (SEE; siehe GRDrs 931/2010). In SEE sollen alle Bereiche der Gesamtstadt (inklusive der Stadtverwaltung) vernetzt und koordiniert werden, um die Energieeffizienz in Stuttgart nachhaltig zu steigern. SEE will Impulse setzen, um Energiesparmaßnahmen anzustoßen und den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die hierfür notwendigen Personalressourcen sind über das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. Hierbei steht neben der Projektkoordination die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen im Vordergrund.

Das Referat WFB kann den Stellenbedarf nur insoweit mit tragen, wie dieser durch konkrete Einsparungen im Budget des Amts für Umweltschutz ausgeglichen werden kann. Das Kriterium der Kostenneutralität ist nicht erfüllt. Insoweit ist aus Sicht von Referat WFB eine Stellenschaffung nicht gerechtfertigt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

391/2011 III. Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
562/2011 Nr. 5 SPD
780/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft





Matthias Hahn
Bürgermeister




<Anlagen>