Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 2/2023
Stuttgart,
01/26/2023



Pädagogisches Personal für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagesschulen und den Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft (Jugendamt)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.02.2023
08.02.2023



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in vier bestehenden Schülerhäusern an den Grundschulen Zazenhausen, Steinbachschule, Grundschule Riedenberg und Grundschule Jakobschule - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 5,4483 VZÄ (davon 3,0200 VZÄ in EG S8b TVöD, 2,4283 VZÄ in EG S8a TVöD) ab sofort bis zum 31.12.2023 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
2. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den bestehenden zehn Ganztagesgrundschulen – Wolfbuschschule, Hattenbühlschule, Martin-Luther-Schule, Sommerrainschule, Fasanenhofschule, Filderschule, Österfeldschule, Franz-Schubert-Schule, Rosenschule und Grundschule Stammheim notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 25,3097 VZÄ (davon 14,3649 VZÄ in EG S 8b TVöD und 10,9448 VZÄ in EG S 8a TVöD) ab sofort bis zum 31.12.2023 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
3. Die Leitungsstellen der sozialpädagogischen Träger an Ganztagsschulen werden dem tatsächlichen Bedarf entsprechend der GRDrs 367/2018 angepasst. Hierfür stellt der Fachdienst Kita/Schulkind einen Stellenplanantrag für den Doppelhaushalt 2024/2025. 4. Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 1.830.502 EUR ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb des Personalkostenbudgets des Jugendamts. Die Verwaltung wird ermächtigt erforderlichenfalls den daraus entstehenden überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Beschlussantragsziffern 1 und 2

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2023 ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Plätzen in Ganztagesschulen für Kinder im Grundschulalter bereitzustellen. Dieses Ziel formulierte der Stuttgarter Gemeinderat mit der Verabschiedung von GRDrs 199/2011. Um dem hohen Bedarf der Eltern an ganztägigen Betreuungsplätzen möglichst rasch, d. h. ohne größere Baumaßnahmen, begegnen zu können, wurden als Interimslösung Schülerhäuser als neues Betreuungsangebot im Schulgebäuden etabliert. Mit der GRDrs 6/2013 wurde das Pädagogische Rahmenkonzept und die Standards von Ganztagsgrundschulen festgelegt. Der notwendige weitere Ausbau von Schülerhäusern und Ganztagesschulen war bereits durch die Angebotsveränderung in der GRDrs 664/2018 ersichtlich.

Zur Durchführung der übertragenen Aufgaben ist pädagogisches Personal erforderlich. Die Verwaltung des Jugendamts (der städtischer Träger) muss deshalb ermächtigt werden, im Rahmen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehender Finanzmittel und unter Prüfung der Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen Personals/der vorhandenen Stellen, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den Schülerhäusern bzw. Ganztagsgrundschulen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen einstellen zu können bzw. bestehende Arbeitsverträge erhöhen zu können.

Über die formalen Stellenschaffungen wird im Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.


Die Veränderung der Schülerhäuser sieht wie folgt aus:
Für den Ausbau von vier bestehenden Schülerhäuser werden Personalkapazitäten im Umfang von 6,6783 VZÄ (davon 3,02 VZÄ in EG S8b TVöD, 3,6583 VZÄ in EG S8a TVöD) ab sofort benötigt. Demgegenüber stehen Minderbedarfe im Umfang von 1,23 VZÄ in S 8a TVöD. Der sich daraus ergebende Mehrbedarf beläuft sich auf 5,4483 VZÄ (davon 3,0200 VZÄ in EG S8b TVöD, 2,4283 VZÄ in EG S8a TVöD).

Bedarf altBedarf neu
SchülerhäuserMittags-gruppen bis 14 UhrNachmittags-gruppen bis
17 Uhr
Mittags-
gruppen bis
14 Uhr
Nachmittags-gruppen bis
17 Uhr
Kaltental*1100
Zazenhausen4748
Steinbachschule1718
Riedenberg6536
Albschule2818
Österfeldschule*2500
Jakobschule29110
Ameisenbergschule3919
Summe21511149

* Diese Einrichtungen waren gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztagesschulen. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wurden sie komplett in Ganztagesschulen umgewandelt. Die vorhandenen Stellen aus den Schülerhäusern sind für den Betrieb der Ganztagesschule notwendig.

Die Veränderung der Ganztagesschulen sieht wie folgt aus:
Für den Betrieb bzw. Ausbau von zehn Ganztagesschulen werden Personalkapazitäten im Umfang von 25,7697 VZÄ (davon 14,3649 VZÄ in EG S 8b TVöD, 11,4048 VZÄ in EG S 8a TVöD) ab sofort benötigt. Demgegenüber stehen Minderbedarfe im Umfang 0,46 VZÄ in EG S8a TVöD. Der sich daraus ergebende Mehrbedarf beläuft sich auf 25,3097 VZÄ (davon 14,3649 VZÄ in EG S8b TVöD, 10,9448 VZÄ in EG S8a TVöD).


Bedarf altBedarf neugeplanter Bedarf bis Endausbau
Ganztages-schulenMittags-gruppen bis 14 UhrGTS-KlassenMittags-gruppen bis 14 UhrGTS-KlassenMittags-gruppen bis 14 UhrGTS-Klassen
Kaltental**334448
Wolfbusch-schule413215 - -
Hattenbühl-schule***54710 7 8
Martin-Luther-Schule118138 - -
Sommerrain-schule087121212
Fasanenhof-schule29211 - -
Filderschule88108 - -
Österfeld-schule****5998712
Franz-
Schubert Schule
4858 - -
Rosenschule59512 - -
Stammheim9769 - -
Schönbuch-schule5848 - -
Hohewart-schule**7369512
Summe6897801223552

** für die Grundschule Kaltental und die Hohewartschule müssen trotz einem erhöhten Bedarf an Klassen keine Stellen beantragt werden, da diese bereits über den Endausbau in der GRDrs 846/2020 beantragt wurden.
*** in der Hattenbühlschule hat der tatsächliche Bedarf an GTS-Klassen bereits den geplanten Bedarf des Endausbaus aus der GRDrs 846/2020 überschritten, daher müssen weitere Stellen beantragt werden.
****in der Österfeldschule hat der tatsächliche Bedarf an Mittagsgruppen bereits den geplanten Bedarf des Endausbaus aus der GRDrs 846/2020 überschritten, daher müssen weitere Stellen beantragt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Zu Beschlussantragsziffer 4

Die Veränderung bei den Schülerhäusern sieht bis zum Schuljahr 2022/2023 wie folgt aus:

Für die zusätzlichen Personalbedarfe im Umfang von 6,6783 VZÄ in den vier bestehenden Schülerhäusern werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 393.823 EUR jährlich für die Gruppenerweiterung entstehen. Für die Minderbedarfe im Umfang von 1,23 VZÄ entstehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 69.864 EUR jährlich.

Schülerhäuser
Stellen
vorhanden
Stellen
benötigt
Stellen-
mehr-/minderbedarf
S 8b
S8a
Jahres-kosten
Zazenhausen
15,45
17,18
1,73
0,93
0,8
102.728 €
Steinbachschule
14,07
16,1
2,03
0,51
1,52
117.752 €
Riedenberg
11,9100
13,26
1,35
0,65
0,7
79.800 €
Jakobschule
17,9917
19,56
1,5683
0,93
0,6383
93.543 €
Summe Schaffungen
-
-
6,6783
3,02
3,6583
393.823 €
Albschule
16,26
15,8
-0,46
-
-0,46
-26.128 €
Ameisenbergschule
18,4500
17,68
-0,77
-
-0,77
-43.736 €
Summe Streichungen
-
-
-1,23
-
-1,23
-69.864 €


Die Gegenüberstellung der Kosten und Einsparungen in den Schülerhäusern ergibt im Jahr 2023 einen tatsächlichen Mehraufwand in Höhe 323.959 EUR.

Die Veränderung bei den Ganztagesschulen sieht bis zum Schuljahr 2022/2023 wie folgt aus:

Für die zusätzlichen Personalbedarfe im Umfang von 25,7697 VZÄ in den zehn Ganztagesschulen werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 1.532.671 EUR jährlich für die Gruppenerweiterung entstehen. Für die Minderbedarfe im Umfang von 0,46 VZÄ entstehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 26.128 EUR jährlich.


Ganztagesschulen
Stellen
vorhanden
Stellen
benötigt
Stellen-
mehr-/minderbedarf
S 8b
S8a
Jahreskosten
Wolfbusch
26,09
28,67
2,58
1,75
0,83
154.944 €
Hattenbühlschule
18,8
22,32
3,52
1,76
1,76
208.384 €
Martin-Luther-Schule
20,56
21,48
0,92
-
0,92
52.256 €
Sommerrainschule
20,3157
25,36
5,0443
4,8349
0,2094
309.724 €
Fasanenhofschule
17,9
21,34
3,44
1,72
1,72
203.648 €
Filderschule
19,1846
20,1
0,9154
-
0,9154
51.995 €
Österfeldschule
25,36
26,28
0,92
-
0,92
52.256 €
Franz-Schubert-Schule
17,1
17,56
0,46
-
0,46
26.128 €
Rosenschule
19,28
24,44
5,16
2,58
2,58
305.472 €
Stammheim
17,51
20,32
2,81
1,72
1,09
167.864 €
Summe Schaffungen
-
-
25,7697
14,3649
11,4048
1.532.671 €
Schönbuchschule
17,8
17,34
-0,46
-
-0,46
-26.128 €
Summe Streichungen
17,8
17,34
-0,46
-
-0,46
-26.128 €


Die Gegenüberstellung der Kosten und Einsparungen in den Ganztagesschulen ergibt im Jahr 2023 einen tatsächlichen Mehraufwand in Höhe von 1.506.543 EUR.

Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 1.830.502 EUR (323.959 EUR für SH und 1.506.543 EUR für GTS) ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb des Personalkostenbudgets des Jugendamts. Erforderlichenfalls soll ein daraus entstehender überplanmäßiger Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt jedoch im Nachtragshaushaltsplan 2023 eine aktualisierte Personalkostenhochrechnung vorzulegen und die entsprechenden Änderungen im Gesamtpersonalkostenbudget zu veranschlagen.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen



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