Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 357/2010
Stuttgart,
05/18/2010



JobCenter Stuttgart
Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.06.2010
18.06.2010



Beschlußantrag:

1. Städtische Stellen(anteile) beim JobCenter, die bislang wegen der Kündigungsregelung im Kooperationsvertrag mit der Agentur für Arbeit Stuttgart und auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nur befristetet besetzt werden können, dürfen ab sofort unbefristet besetzt werden.

2. Aus diesen Gründen bestehende Befristungen werden in unbefristete Arbeitsverträge bzw. in unbefristete Arbeitszeiterhöhungen umgewandelt.

3. Befristete Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeiterhöhungen aus anderen Gründen (z.B. Elternzeitvertretung) bleiben unberührt.



Begründung:


Zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart und der Agentur für Arbeit zum 1. Januar 2005 die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) JobCenter Stuttgart gegründet. Im Kooperationsvertrag der ARGE wurden die Aufgaben, der Aufbau sowie die wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit der beiden Träger geregelt. Unter anderem wurde dort auch vereinbart, dass eine Kündigung des Kooperationsvertrages zum der 31. Dezember 2010 erstmals möglich ist.

Von der LHS wurden 199,94 Planstellen des Sozialamtes, der Bezirksämter und der damaligen Stabsabteilung Wirtschafts- und Arbeitsförderung eingebracht (GRDrs 649/2005). In Ergänzung der Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters vom
14. November 2005 wurden zum 1. Dezember 2006 für die Erfüllung von verschiedenen Querschnittsaufgaben (insb. im Personalbereich, im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, im Beschaffungsbereich) 4,9 Planstellen übertragen. Weitere 2,0 Stellen wurden mit GRDrs 827/2007 mit KW 01/2011 geschaffen. Somit hat das JobCenter derzeit 206,84 kommunale Planstellen.

Im Mai 2010 bestehen beim JobCenter befristete Arbeitsverhältnisse bzw. Arbeitszeiterhöhungen im Umfang von 55,4 Planstellen (rd. 25% aller kommunalen Stellen). Hiervon entfallen auf befristeten Personalersatz wegen Elternzeitvertretung 21,2 Stellen und wegen befristeter Arbeitszeitreduzierungen 8 Stellen.

Auf Grund der Kündigungsregelung im Kooperationsvertrag und insbesondere nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007, das die bisherige Struktur der ARGE JobCenter für verfassungswidrig erklärte, können bislang aber auch aus sonstigen Gründen freiwerdende Stellen nur befristet besetzt werden. 24,2 der kommunalen Planstellen (davon 5,5 Beamtenstellen) sind deshalb bis längstens 31. Dezember 2010 befristet besetzt. Auf Grund der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zum Erhalt der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung entfällt nun aber diese Befristungsnotwendigkeit.

Durch eine Grundgesetzänderung (Artikel 91e) soll die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben von Kommunen und der Agentur für Arbeit in einer „Gemeinsamen Einrichtung“ weiterhin gewährleistet werden. Darüber hinaus besteht alternativ die Möglichkeit der alleinigen Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen (Option). Die bislang zulässige getrennte Aufgabenwahrnehmung entfällt; dadurch wird die Kündigungsregelung im Kooperationsvertrag obsolet.

Unabhängig von der noch zu treffenden Entscheidung, in welcher Organisationsform das Stuttgarter JobCenter künftig arbeiten soll, steht somit bereits jetzt fest, dass die Planstellen auch über den 31. Dezember 2010 hinaus in vollem Umfang für die Aufgabenerledigung benötigt werden. Deshalb können freiwerdende Stellen künftig unbefristet besetzt und bestehende Befristungen in unbefristete Arbeitsverhältnisse bzw. Arbeitszeiterhöhungen umgewandelt werden, soweit kein anderer Befristungsgrund (insb. Elternzeitvertretung) vorliegt.

Die beiden 2007 befristet geschaffenen Stellen sind ebenfalls befristet besetzt. Hier können die befristeten Arbeitsverhältnisse erst nach Wegfall der kw-Vermerke in unbefristete umgewandelt werden. Eine Entscheidung hierüber soll im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens im Dezember 2010 getroffen werden.

In Abstimmung mit dem örtlichen Personalratsgremium wird ein Kriterienkatalog erarbeitet, der Grundlage für die Auswahl sein wird, welche bislang befristeten Beschäftigten einen unbefristeten Arbeitsvertrag bzw. eine unbefristete Arbeitszeiterhöhung erhalten.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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