Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-10
GRDrs 152/2011
Stuttgart,
06/29/2011



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.07.2011
07.07.2011



Beschlußantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/in der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Von der folgenden Verwendung des Jahresüberschusses im Geschäftsjahr 2010 wird Kenntnis genommen:

Jahresüberschuss 283.641.047,28 €
Teilauffüllung der stillen Einlagen - 209.551.197,36 €
Teilauffüllung der Genussscheine - 74.089.849,92 €
Bilanzgewinn 0 €


2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Amtszeit im Geschäftsjahr 2010 entlastet. 3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2011, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2011 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.

4. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird die in der Begründung (Nr. 6) dargestellte Vergütungsregelung getroffen.


Begründung:


Nach der Anpassung der Rechtsgrundlagen bei der LBBW (GRDrs 252/2010) findet am 22. Juli 2011 die erste Hauptversammlung der LBBW statt. Neben den Regularien zum Jahresabschluss sollen die Geschäftsordnung für die Hauptversammlung sowie die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 30 der Hauptsatzung ist der Gemeinderat zuständig für die Erteilung von Weisungen an den Vertreter oder die Vertreterin der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt. Der Geschäftsordnung für die Hauptversammlung der LBBW hat der Gemeinderat bereits am 16.12.2010 zugestimmt (GRDrs 892/2010).


1. Jahresabschluss der LBBW (Bank)
- Abbau des Kreditersatzgeschäfts
- Reduzierung der Bilanzsumme
- Verkauf von Beteiligungen und Straffung des Auslandsnetzwerks
- Konzentration auf Kernaktivitäten
- Kostensenkung durch Sachkosteneinsparungen
- Abbau von 2.500 Stellen im Rahmen der strategischen Neuausrichtung - Erholung der Konjunktur und daher Entlastung bei der Risikovorsorge
- Belastungen aus der europäischen Staatsschuldenkrise
- Provision für die Landesgarantie
- Wirkung der Restrukturierung (Personal- und Verwaltungsaufwand, Erträge) 2. Konzernabschluss der LBBW
3. Risikoabschirmung
4. Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
5. Entlastung der Aufsichtsrats-, Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder
6. Vergütung des Aufsichtsrats

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des negativen Ergebnisses 2009 der LBBW-Bank nahmen die stillen Einlagen mit 11,3 % ihres Werts am Verlust teil und wurden nicht verzinst. Künftige positive Ergebnisse der LBBW müssen in der folgenden Reihenfolge verwendet werden:

1. Auffüllen der Wertminderung
2. Zahlung der laufenden Verzinsung
3. Nachholung ausgefallener Zinsen (sofern vertraglich vereinbart)

Der Jahresüberschuss 2010 muss somit zunächst für die Wiederauffüllung der wertgeminderten stillen Einlagen verwendet werden. Nach der Auffüllung aus dem Ergebnis 2010 beträgt die Minderung des Nennwerts der stillen Einlagen noch rd. 6,8 %. Aufgrund der Aussagen des Vorstands im Lagebericht geht die Landeshauptstadt Stuttgart davon aus, dass diese Wertminderung nicht dauerhaft ist, sondern aus positiven Ergebnissen der Folgejahre vollends aufgeholt wird.

Die laufende Bedienung der stillen Einlagen ist auch aus dem Ergebnis des Jahres 2010 nicht möglich. Der ausgefallene Betrag für die Landeshauptstadt Stuttgart beträgt für 2010 EUR 39,38 Mio. Insgesamt sind für die Landeshauptstadt Stuttgart bisher EUR 80,92 Mio. Zinsen ausgefallen, die gemäß vertraglicher Regelung aus künftigen positiven Ergebnissen (entsprechend der oben genannten Reihenfolge) nachgeholt werden. Eine Ausschüttung auf das Stammkapital kann nicht erfolgen. Der im Haushalt 2011 für Zahlungen der LBBW veranschlagte Betrag von EUR 103 Mio. (Verzinsung stille Einlagen, Ausschüttung) kann nahezu vollständig (voraussichtlich EUR 97,7 Mio.) durch die Garantiegebühr, die die Bank an die für die Risikoabschirmung gegründete Landesgesellschaft bezahlt hat und die der Landeshauptstadt Stuttgart aufgrund der gegebenen Rückgarantie anteilig zusteht, kompensiert werden.


Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



Geschäftsbericht 2010 der LBBW


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