Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0322-00
GRDrs 843/2017
Stuttgart,
09/19/2017



Informelle Bürgerbeteiligung:
Veröffentlichung der Vorhabenliste - Aufnahme von Projektsteckbriefen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.09.2017
28.09.2017



Beschlußantrag:

1. Gemäß der „Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart“ wird die Vorhabenliste eingerichtet und mit Inkrafttreten der Leitlinie am 01.10.2017 erstmals veröffentlicht.

2. Die in Anlage 1 enthaltenen Projekte werden in die Vorhabenliste aufgenommen und veröffentlicht.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 06. April 2017 die „Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart“ einstimmig beschlossen (GRDrs. 591/2016 Neufassung). Sie gibt der informellen Bürgerbeteiligung bei der Landeshauptstadt Stuttgart einen verlässlichen und transparenten Rahmen für Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung. Damit ergänzt sie die rechtlich verankerten, formellen Angebote der Bürgerbeteiligung bei Vorhaben der Stadt.

Die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart tritt am 01. Oktober 2017 in Kraft. Damit einher geht die Etablierung der durch sie vorgesehenen neuen Instrumente, Abläufe und Standards für informelle Bürgerbeteiligung in der Verwaltung. Hierzu zählt unter anderem die Einrichtung der Vorhabenliste.

Das Instrument der Vorhabenliste dient vor allem der Umsetzung des in der Leitlinie formulierten Qualitätskriteriums der Transparenz. Mit der Vorhabenliste werden die Einwohnerinnen und Einwohner sowohl über bereits geplante kommunale Projekte mit Bürgerbeteiligung als auch über sonstige städtische Vorhaben frühzeitig informiert. Nicht enthalten sind Projekte / Vorhaben, die aufgrund des öffentlichen Wohls oder berechtigter Interessen Einzelner oder gesetzlicher Bestimmungen eine Nichtöffentlichkeit verlangen oder, die die innere Organisation der Gemeindeverwaltung betreffen.

Die veröffentlichten Projekte / Vorhaben werden dabei drei Kategorien zugeordnet, die den Einwohnerinnen und Einwohnern die damit verbundenen Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten aufzeigen:

Neben der Angabe der Kategorie enthalten die Projektsteckbriefe in der Vorhabenliste insbesondere allgemeine Informationen zum Projekt, dessen Zielsetzung und Umsetzungsstand. Die drei Projekt-Kategorien der Vorhabenliste werden auf dem Portal mit eingängigen Symbolen gekennzeichnet, wobei bei laufenden Beteiligungsverfahren formelle und informelle Bürgerbeteiligungen je ein eigenes Bildzeichen erhalten. Eine beispielhafte Darstellung der Vorhabenliste auf dem Beteiligungsportal ist Anlage 2 zu entnehmen.

Die Vorhabenliste wird zunächst auf dem städtischen online-Beteiligungsportal www.stuttgart-meine-stadt.de veröffentlicht. Hierfür wurden die technischen Rahmenbedingungen des Beteiligungsportals für eine nutzerfreundlichere Darstellung und Bedienung angepasst. Eine Filterfunktion sowie eine Volltextsuche erleichtern den Nutzern das gezielte Suchen nach Informationen zu bestimmten Projekten, Themenbereichen oder Stadtbezirken. Weitere die Nutzerfreundlichkeit erhöhende und damit anzustrebende Neuerungen wie beispielsweise eine durch die Nutzer individuell bestellbare Benachrichtigungsfunktion bei Aktualisierungen von ausgewählten Steckbriefen oder einer Beantwortung eines Forumseintrags können aus den vorhandenen Haushaltsmitteln nicht finanziert werden.

Eine in der Leitlinie vorgesehene Printausgabe der Vorhabenliste zur Auslage im Rathaus und den Bezirksämtern wird von der Verwaltung nach der ersten Aktualisierung der Vorhabenliste vorgenommen. Die zusätzliche Aufbereitung der Daten für eine Printversion neben der digitalen Ausgabe auf dem Portal stellt sowohl einen gestalterischen als auch finanziellen Aufwand dar. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018 / 2019 ist von einer Neuaufnahme vieler Projektsteckbriefe auszugehen, die eine vollständige Überarbeitung einer etwaigen Printausgabe notwendig machen würde. Daher sieht die Verwaltung vor, nach dem Haushaltsbeschluss dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage über die Aufnahme der neu hinzugekommenen Projekte vorzulegen und auf dieser Basis eine Printausgabe zu erstellen, sofern die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen.

Die Einführung der Vorhabenliste stellt in der referatsübergreifenden Ersterfassung der Projekte sowie der Aufbereitung der Daten für die Veröffentlichung einen einmaligen Mehraufwand dar, der sich unterschiedlich stark auf die einzelnen Ämter auswirkt. Die erste am 01. Oktober 2017 zu veröffentlichende Version der Vorhabenliste wird daher keine vollständige Aufzählung aller städtischen Vorhaben / Projekte enthalten. Vielmehr bildet sie eine Grundlage, die nach und nach um weitere Steckbriefe ergänzt werden wird. Anlage 1 enthält eine Auflistung der am 01. Oktober 2017 öffentlich abrufbaren Steckbriefen sowie eine Aufführung von Projekten, die die Verwaltung im Rahmen ihrer Kapazitäten beabsichtigt stetig zu ergänzen.



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen

L/OB, S/OB, WFB, SI, JB, StU, T




Dr. Fabian Mayer

Anlagen

Anlage 1: Projekte zur Aufnahme in die Vorhabenliste
Anlage 2: Beispielhafte Ansicht der Vorhabenliste auf dem Beteiligungsportal


<Anlagen>



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