Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
828
15
VerhandlungDrucksache:
1026/2023
GZ:
T
Sitzungstermin: 13.12.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt th
Betreff: Wilhelmsbrücke
- Bau einer temporären Behelfsbrücke
- Rückbau des Bestandsbauwerks
- Planungswettbewerb und Ersatzneubau

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 12.12.2023, öffentlich, Nr. 499
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 27.11.2023, GRDrs 1026/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den Ergebnissen des Büros Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure (LAP) zum Bauwerkszustand der Wilhelmsbrücke wird Kenntnis genommen.

2.1 Dem Bau einer temporären Behelfsbrücke in der Achse der Rosensteinbrücke gemäß der Kostenschätzung des Tiefbauamts vom 10. Oktober 2023 in Höhe von 2.000.000 EUR zzgl. 120.000 EUR aktivierungsfähiger Eigenleistungen wird zugestimmt.

2.2 Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Bau einer Behelfsbrücke in Höhe von 2.120.000 EUR (inkl. aktivierungsfähigen Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.661113 - Behelfsbrücke Wilhelmsbrücke, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen, wie folgt gedeckt:
2.3 Der außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 220.000 EUR beim Projekt 7.661113 - Behelfsbrücke Wilhelmsbrücke, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.662982 - Ingenieurbauwerke.

3.1 Dem Rückbau und dem Ersatzneubau der Wilhelmsbrücke auf Grundlage der Querschnitte (Anlage 1) wird zugestimmt.

3.2 Den hierfür erforderlichen Planungsleistungen für den Rückbau und den Ersatzneubau von 3.500.000 EUR wird zugestimmt.

3.3 Die erforderlichen Planungsleistungen im Jahr 2024 in Höhe von 700.000 EUR und im Jahr 2025 in Höhe von 600.000 werden im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605440 Bundesstraßen, KontenGr. 42120, Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen gedeckt.

4. Der Durchführung eines Ingenieurwettbewerbs für die Planungen des Rückbaus und des Ersatzneubaus im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens nach Vergabeverordnung VgV wird zugestimmt, einschließlich planerischer und vergabe-rechtlicher Vorbereitungen.

5. Dem grundsätzlichen Vorgehen für die Abfolge der Ersatzneubauten von Wilhelmsbrücke und der Rosensteinbrücke wird zugestimmt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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