Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
56
7
Verhandlung
Drucksache:
799/2016
GZ:
T
Sitzungstermin:
15.03.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Betriebshof Deckerstraße - Umbau und Erweiterung
Vorprojektbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.02.2017, nicht öffentlich, Nr. 75
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.03.2017, öffentlich, Nr. 100
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.02.2017, GRDrs 799/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Raumprogramm für den Umbau und die Erweiterung des Betriebshofes Deckerstraße in Stuttgart Bad Cannstatt (Anlage 1) auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 2), des überarbeiteten Gestaltungskonzeptes der Architekten 'asp' (Anlage 3) und der vom Hochbauamt geprüften Kostenermittlung (Anlage 4) mit aktuellen Gesamtkosten (ohne Einrichtung) in Höhe von 11.000.000,- € wird zugestimmt.
2. Im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts 660 sind beim Projekt 7.661058 - Betriebshof Deckerstraße - Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen - 11.000.000,- € veranschlagt. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen zusätzlich Kosten für die Einrichtung an. Der Aufwand wird aus den pauschal bereitgestellten Mitteln der Fachämter 66 und 67 für bewegliches Anlagevermögen gedeckt, bzw. es werden weiterverwendbare Einrichtungsgegenstände umgezogen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, falls keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, den Abbruch des bestehenden Lagergebäudes, die notwendigen Baum- und Strauchrodungen , sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz nach § 44 Abs. 5 BNatSchG bereits vor Erteilung des Baubeschlusses in der Vegetationsruhe durchzuführen, um mit dem Neubau unmittelbar nach Baubeschluss beginnen zu können.
4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die weitere Planung gemäß HOAI bis Leistungsphase 5 und Teile der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) wird zugestimmt.
5. Auf einen Projektbeschluss wird aufgrund der Eilbedürftigkeit der Baumaßnahme (s. Begründung) verzichtet.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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