Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
428
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VerhandlungDrucksache:
901/2013
GZ:
Sitzungstermin: 06.11.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart
- Jahresabschluss 2012 und Satzungsänderung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 25.10.2013, GRDrs 901/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) am 11.11.2013 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:


1.Der Jahresabschluss 2012 wird wie folgt festgestellt:
Euro
Bilanzsumme
23.964.029,85
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
8.529.106,58
- Umlaufvermögen
15.076.376,78
- Rechnungsabgrenzungsposten
358.546,49
davon Passivseite
- Eigenkapital
9.387.077,90
- Rückstellungen
8.291.765,26
- Verbindlichkeiten
4.826.315,35
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.458.841,34
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresergebnis
-907.489,91
- Summe der Erträge
30.320.915,41
- Summe der Aufwendungen
31.228.405,32


2. Die Aufwandsumlage 2012 je Einwohner wird mit 0,66 EUR

die Sonderumlage für landeseinheitliche Verfahren 2012
je Einwohner wird mit 1,17 EUR
die Vermögensumlage 2012 je Einwohner wird mit 0,00 EUR

endgültig festgesetzt (Einwohnerzahl jeweils berechnet nach § 19 Abs. 3 der Verbandssatzung), wobei die tatsächlich geleisteten Zahlungen auf der Basis vorläufiger Einwohnerzahlen und den vorläufigen Umlagesätzen hierauf angerechnet werden.

3. Der Jahresfehlbetrag von 907.489,91 EUR wird durch eine Entnahme aus der Allgemeine Rücklage (456.500,00 EUR) und aus der zweckgebundenen Rücklage (450.989,91 EUR) gedeckt.

4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

5. Zur Kenntnis zu nehmen, dass der stv. Leiter des Amtes Prüfung und Kommunalaufsicht beim Landratsamt Böblingen die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen.

6. Frau Ina Jansen, Fachbereichsleiterin Prüfung und Revision beim LRA Ludwigsburg, wird als Rechnungsprüferin für die Jahresrechnung 2013 des KDRS bestimmt.

7. Den Änderungen der Satzung gemäß Anlage 2 wird zugestimmt


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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