Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
1263/2017
Stuttgart,
11/07/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
10.11.2017
Haushaltsmittel für Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt Platz 59 Kiosk mit Toilette am Südheimer Platz und Platz 102 Rosensteinbrücke erhalten.
Beantwortung / Stellungnahme
1. Kiosk am Südheimer Platz
Die Fußgängerfrequentierung auf dem Südheimer Platz erscheint zu gering, um einen geeigneten Investor und Betreiber für einen Kiosk mit Tagesbetrieb und Toiletten zu gewinnen, der diesen wirtschaftlich führen kann. Selbst am stark frequentierten Marienplatz konnte dies erst nach einem längeren aufwändigen Verfahren gelungen. Begrüßenswert wäre allerdings, wenn der Betrieb des mobilen Café MoCa, der in den Sommermonaten 2017 erstmals stattfand, auch in den folgenden Jahren bestehen würde. Damit könnten auch Erkenntnisse zu Frequenz und Nachfrage gewonnen werden.
Konkrete Aussagen zu Kosten für den Bau eines Kiosks und Toiletten können nicht getroffen werden, da diese schlussendlich von Standort und Raumprogramm abhängen.
Aufgrund von Erfahrungswerten werden die Kosten für die Erstellung eines einfachen Kioskgebäudes mit Toilette auf ca. 150.000 EUR geschätzt. In Abhängigkeit des gewünschten Standards (Küche, Toilette) können diese jedoch stark variieren.
Zu den Erstellungskosten kommen die notwendigen Kosten für erforderliche Tiefbauarbeiten (Leitungsverlegung, Wiederherstellung des Platzbelages).
2. Rosensteinbrücke erhalten
Über den zukünftigen Umgang mit der bestehenden Eisenbahnbrücke über den Neckar sollen im Rahmen des Wettbewerbs Neckarknie Vorschläge erarbeitet werden. Sowohl Abriss und Neugestaltung der Ufer als auch eine Umnutzung der denkmalgeschützten Brücke sind möglich. Auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse soll dann entschieden werden, ob die Brücke erhalten bzw. für den Abbruch der Brücke eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingeholt werden soll.
Da die Kosten bei Erhalt der Brücke stark in Abhängigkeit zu einem möglichen Nutzungskonzept stehen, können diese erst nach Vorliegen entsprechender Wettbewerbsergebnisse ermittelt werden. Bei einem Abriss der Brücke sind die Kosten von der Bahn zu tragen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
865/2017 Nr.22 und 29 Die STAdTISTEN
Peter Pätzold
Bürgermeister
<Anlagen>