Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 02.03.2015, GRDrs 62/2015, mit folgendem Beschlussantrag: 1. Der Beschluss vom 26. September 2013, Beschlussziffer 2 der GRDrs 816/ 2013 "Die Verbandssatzung Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental in der Fassung vom 29. Juni 2013 wird beschlossen" wird aufgehoben. 2. Die Verbandssatzung Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental gemäß Anlage 1 wird beschlossen. EBM Föll stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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