Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: 0505-05
GRDrs 844/2012
Stuttgart,
10/30/2012



Umsetzung DGUV Vorschrift 2



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.11.2012



Beschlußantrag:

1. Der Absicht der Verwaltung, die notwendige Personalausstattung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 neu zu berechnen, wird zugestimmt.

2. Vom vordringlichsten Bedarf zur Erfüllung der Vorschrift wird Kenntnis genommen. Über die Schaffung von 1,0 Stellen für einen Sicherheitsingenieur/eine Sicherheitsingenieurin in EG 11 wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2014/2015 entschieden.



Begründung:


Zu Beginn des Jahres 2011 ist mit der neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 für alle Betriebe des gewerblichen und öffentlichen Bereiches ein gleichlautendes und aufeinander abgestimmtes Regelwerk der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG) in Kraft getreten. Die Vorschrift regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und konkretisiert die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe setzt sich nach der DGUV Vorschrift 2 aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Gemeinsam bilden die beiden Bestandteile die Gesamtbetreuung, die vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit für den jeweiligen Betrieb zu erbringen ist. Die Aufgaben werden bei der Stadtverwaltung vom Arbeitsmedizinischen Dienst (AK/AM) und vom Arbeitssicherheitstechnischen Dienst (AK/Si) wahrgenommen.

Aufgrund der neuen Systematik der Vorschrift ist eine neue Personalbedarfsbemessung erforderlich, die zurzeit erarbeitet wird. Insbesondere die Ermittlung des Bedarfs für die betriebsspezifische Betreuung ist zeitaufwändig und muss noch näher konkretisiert werden.

Um den vordringlichsten Bedarf zu befriedigen, ist die Schaffung einer Stelle für einen Sicherheitsingenieur/einer Sicherheitsingenieurin beim Arbeitssicherheitstechnischen Dienst (AK/Si) erforderlich.

Über den weiteren Personalmehrbedarf bei beiden Fachdiensten (Arbeitsmedizinischer und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst) wird im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens 2014/2015 entschieden.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Stellenschaffung beim Arbeitssicherheitstechnischen Dienst entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 74.300 €. Die Mittel sind überplanmäßig aus der Deckungsreserve bereitzustellen.



Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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