1. Von der Kulturentwicklungsplanung für das Kulturamt mit den zentralen Schwerpunkten:
- Kulturelle Bildung:
Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und bildungsfernen Menschen
- Interkultur/Migration
- Demografischer Wandel
- Inklusion
wird gemäß beigefügtem Konzept zustimmend Kenntnis genommen. Ebenso von den in der Ergänzungsvorlage genannten Ausführungen zu der Arbeit mit bildungsfernen Schichten und zur Weiterentwicklung der Projektförderung bei den Innovationsfonds des Kulturamtes.
2. Die 2009 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von Interkulturprojekten im Bereich Kunst und Kultur wird zum 31.12.2013 aufgehoben.
Die im THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, frei werdenden Projektmittel in Höhe von 25.000 Euro werden ab dem Haushaltsjahr 2014 auf die anderen Innovationsfonds verteilt.
Die thematischen Schwerpunkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (kulturelle Bildung), Interkultur, demografischer Wandel und Inklusion werden in die Projektrichtlinien der Innovationsfonds aufgenommen. Die Jurys werden zukünftig mit entsprechend sachkundigen Juroren besetzt.