Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 683/2023
Stuttgart,
07/04/2023


Deutschlandticket für Mitarbeiter*innen freier Träger im Schulbereich



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.07.2023
19.07.2023

Bericht:

Mit GRDrs. 820/2022 wurde die Übernahme der Kosten für das Deutschlandticket für städtische Mitarbeiter*innen beschlossen. Entsprechend Antrag 12/2023 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden auch die freien KiTa-Träger gemäß der aktuellen KiTa-Förderrichtlinie finanziell so ausgestattet, dass sie ihren Mitarbeiter*innen das kostenfreie Deutschlandticket anbieten können (Übernahme von 95% der Kosten).

Nicht berücksichtigt wurden bisher die Mitarbeiter*innen der freien Träger in Schulen, insbesondere in der Schulkindbetreuung. Insofern besteht ein Ungleichgewicht nicht nur gegenüber den Mitarbeiter*innen der freien KiTa-Träger, sondern auch gegenüber den Mitarbeiter*innen des städtischen Trägers Jugendamt in der Schulkindbetreuung, welche das kostenlose Deutschlandticket als städtische Beschäftigte erhalten.

Rund 720 Mitarbeiter*innen freier Träger sind in Ganztagsschulen und Schülerhäusern sowie in der Schulkindbetreuung für die Landeshauptstadt tätig. Zusätzlich sind über freie Träger in Einzelfällen Personen fest angestellt, die im Auftrag der Stadt in Schulen Betreuungs- und Unterstützungsaufgaben in der Eingliederungshilfe leisten. Der weitaus größte Anteil wird hier jedoch über FSJ-Kräfte, deren Fahrtkosten in der FSJ-Pauschale abgedeckt sind, oder über Honorarkräfte abgedeckt.

Im Gegensatz zur KiTa erhalten die Träger an Schulen die Aufwendungen für Fachkraftstellen zu 100% erstattet (GRDrs. 6/2013, GRDrs. 503/2021). Im Bereich Schulkindbetreuung wird ein prozentualer Anteil für Sachmittel finanziert (GRDrs. 276/2019). Fahrtkosten für Mitarbeiter*innen sind bei den Sachmitteln nicht berücksichtigt.

Die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft hat mit Schreiben vom 10.3.2023 die Kostenübernahme für ihre rund 400 an Schulen beschäftigten Personen geltend gemacht. Da die Standards im Bereich Schulkind einheitlich festgelegt sind, kann eine Übernahme des Deutschlandtickets nur für alle Träger gleichermaßen erfolgen. Die Finanzierung des kostenfreien Deutschlandtickets ist ab dem Jahr 2024 möglich, wenn entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt sind.

Um den kostenfreien Bezug des Deutschlandtickets den Mitarbeiter*innen in der Schulkindbetreuung auch künftig zu gewährleisten, soll analog GRDrs. 820/2022 die Zuschusshöhe bei regulären Preisanpassungen entsprechend angepasst werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für das Deutschlandticket betragen für die Mitarbeiter*innen in der Schulkindbetreuung / Eingliederungshilfe rund 430.000 €
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
44500 – Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand
430
430
430
430
430
Finanzbedarf
430
430
430
430
430
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:


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