Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 14.12.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: "Zahlreiche unbesetzte Stellen i. d. Stadtverwaltung - bei d. Suche d. Blick deutl. ü. d. Talkessel hinaus schweifen lassen"
- Antrag Nr. 266/2022 vom 16.08.2022 (CDU)

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.


Herr Stock, Leiter der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamts, berichtet im Sinne der Präsentation. Am Ende seiner Ausführungen erklärt er, die verwaltungsinterne Abstimmung habe gezeigt, dass Investitionen in die Heimarbeitsplatzinfrastruktur nicht erforderlich seien, da alles Erforderliche in der Regel bereits vorhanden sei. Nachgedacht werden könne jedoch darüber, dieses Thema als Zeichen der Wertschätzung zu bezuschussen. Dieses werde die Verwaltung gerne aufgreifen.

Für diese Ausführungen bedankt sich StR Kotz (CDU). Begrüßt werde, dass ein Pilotprojekt für überwiegende Arbeit von zuhause, unter Einbeziehung des GPR angedacht werden solle. Darüber sollte zu gegebener Zeit ein Statusbericht vorgesehen werden. Einen Zwischenbericht in einer der nächsten Sitzungen des Reform- und Strukturausschusses oder des Personalbeirates wünscht sich dazu StR Winter (90/GRÜNE). Dieses Ratsmitglied zeigt sich offen zu den angesprochenen Ansätzen. Entsprechend äußert sich StR Perc (SPD). Dieser merkt zudem an, natürlich sei der Fokus auf die Digitalisierung richtig. Allerdings habe auch die Taskforce zu den Bürgerbüros sehr gute Vorschläge zu anderen Stellschrauben erarbeitet. Diese Vorschläge sollten für die gesamte Stadtverwaltung ausgerollt werden. Dies aufgreifend teilt der Erste Bürgermeister mit, es seien beispielsweise schon für die Bürgerbüros angedachte Maßnahmen auf die Ausländerbehörde übertragen worden. Darüber wolle die Verwaltung mit dem Gemeinderat im kommenden Januar ins Gespräch kommen. Weiter führt er aus, nicht nur der Digitalisierungsgrad sei für die Frage "Wieviel Homeoffice ist möglich?" ausschlaggebend. Er meine, und hier hebt er auf Kreativprozesse ab, dass die soziale Komponente der Arbeit ein limitierender Faktor sein müsse. Es gebe durchaus Bereiche, in denen mehr Homeoffice möglich und auch wünschenswert sei (z. B. hochspezialisierte IT-/Security-Informatiker oder Diplom-Ingenieure im Hochbauamt). Bei sehr spezifischen und abgekapselten Aufgabenbereichen sei auch das Thema "Führung in Distanz" ein geringeres Problem. Die Verwaltung strebe hierüber mit dem GPR Gespräche an, um zu schauen, ob im Umfang eines Piloten Entsprechendes etabliert werden könnte. Dafür, und hier gibt er StR Kotz recht, müssten natürlich auch Ausschreibungen angepasst werden.

Durch Frau Häußler (GPR) wird vorgetragen, die Verständigung auf bis zu 40 % Mobiles Arbeiten (in Kombination mit Telearbeit bis zu 60 %) stelle angesichts der Tatsache, dass es Mitarbeitende gebe, deren Aufgaben keine Mobilarbeit zulasse und andererseits Mitarbeitende eine Ausweitung der Mobilarbeit wünschten, einen Kompromiss dar.

Dass die Verwaltung auf den GPR zukommen wolle, um über einen Piloten zu sprechen, höre sie heute zum ersten Mal. Die Gespräche könnten dann im neuen Jahr geführt werden.

Grundsätzlich, fährt sie fort, in der Mitarbeiterschaft gebe es eine Spaltung. Wenn beispielsweise Mitarbeitende in Bürgerbüros sehen, dass in ihrem Umfeld Personen vermehrt im Homeoffice arbeiteten, entstünden Reibungspunkte. Arbeiten in Bürgerbüros würden als belastend und das Arbeiten im Homeoffice als entlastend erlebt. Es gebe auch Bereiche, in denen Vorgesetzte sich zum Thema Homeoffice zurückhaltend positionierten und die Dienstvereinbarung (DV) unterschritten. Aber auch das Gegenteil sei der Fall. Der GPR müsse immer wieder auf den in der DV vereinbarten Rahmen und auf die vereinbarte Evaluation hinweisen.

Viele Bereiche wollten Homeoffice ausweiten (z. B. Sozial-/Jugendhilfe, Jobcenter, Gesundheitsamt). Dies sei aber nicht möglich, da Akten mit personalisierten Daten nicht digitalisiert seien. Solange es die E-Akte nicht gebe, werde dies ein äußerst schwieriges Unterfangen bleiben. Insgesamt sei das Thema "Wer darf, wer kann, wer darf nicht" in der Mitarbeiterschaft sehr sensibel. Dieses Thema dürfe nicht unterschätzt werden. In einem Piloten könne angeschaut werden, was wie ermöglicht werden könne. Wichtig für einen funktionierenden Personalkörper seien soziale Aspekte wie das Miteinander und die Arbeitsatmosphäre. Dies und auch die Vor-Ort-Bedingungen müssten genau angeschaut werden. Mehr Investitionen in Büroräume bezeichnet sie als wünschenswert. Homeoffice sei eine Lösung. Die Bindung an den Arbeitgeber Stadt Stuttgart rücke bei Homeoffice in den Hintergrund. Am Ende ihrer Ausführung regt sie an, in Stellenausschreibungen auf die jüngst eröffnete DB-Schnellbahnstrecke Wendlingen - Ulm hinzuweisen.

In der Folge betont EBM Dr. Mayer, ihm sei es lieber, über Personal im Homeoffice zu verfügen, dem es nicht so wichtig sei, für welchen Arbeitgeber es arbeite, als über kein Personal zu verfügen. Über die Bereiche, bei denen über eine Ausweitung von Homeoffice-Angeboten nachgedacht werden könne, wolle man mit dem GPR sprechen.

Im Verlau der Aussprache hebt StR Kotz hervor, es gebe Unternehmen, wie z. B. die Fa. Bosch, bei denen ein Teil der Beschäftigten bis zu 90 % im Homeoffice arbeitet, ohne dass sich dies auf den sozialen Frieden negativ auswirke. Vielleicht sollte sich die Stadt an solchen Unternehmen orientieren und von den dortigen Erfahrungen lernen. Zentrale Bedeutung misst er bei, dass an gemeinsamen Präsenztagen Interkommunikation im Vordergrund steht.

Zu der Frage von StR Kotz, ob es Überlegungen für Homeoffice-Plätze im Ausland gibt, erklärt der Vorsitzende, im angedachten Modell spiele es letztlich keine Rolle, wo sich ein Arbeitsplatz befindet. Die DV, so Frau Häußler, sehe vor, dass die 40 % Mobiles Arbeiten auch auf einen Monat gesehen umgesetzt werden könne. Im Hinblick auf Datenschutz sei es jedoch fraglich, ob Endgeräte mit ins Ausland genommen werden dürften. In der DV seien Homeoffice-Plätze im Ausland nicht enthalten. Eventuell müsse dies unter Berücksichtigung des Datenschutzes nachgearbeitet werden.


Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

- Das Thema werde weiter bearbeitet und der Gemeinderat werde auf dem Laufenden gehalten. zum Seitenanfang