Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 531/2014
Stuttgart,
12/09/2014



Pädagogisches Personal für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagsgrundschulen der Filderschule und der Rosensteinschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.12.2014
18.12.2014



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den beiden Ganztagsgrundschulen -Filderschule und Rosensteinschule - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang 13,46 Stellen ab September 2014 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Über formale Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2016/2017 entschieden.

2. Für die sportpädagogische Betreuung im Rahmen der Ganztagesgrundschule an der Rosensteinschule durch „Gemeinschaftserlebnis Sport (GES)“ werden dem Jugendamt jährlich Mittel in der erforderlichen Höhe (Schuljahr 2014/2015 derzeit rd. 2.920 €) zur Verfügung gestellt.

3. Die o.g. überplanmäßigen Personal- und Sachaufwendungen im THH 510 Jugendamt für die Betreuung in den Ganztagesgrundschulen in Höhe von 753.589 EUR werden im Wege der internen Leistungsverrechnung gedeckt durch Erstattungen aus dem Teilhaushalt 400 Schulverwaltungsamt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangslage

Mit den Beschlüssen über die GRDrs 115/2014 und 508/2014 wurden dem Jugendamt der Landeshauptstadt die Trägerschaft für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagsschulen der Filderschule und Rosensteinschule übertragen.

Zur Durchführung der übertragenen Aufgaben ist pädagogisches Personal erforderlich. Die Verwaltung des Jugendamts (der städtischer Träger) muss deshalb ermächtigt werden, im Rahmen der im Doppelhaushalt 2014/2015 zur Verfügung stehenden Finanzmittel und unter Prüfung der Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen Personals/der vorhandenen Stellen, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den beiden Ganztagsgrundschulen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen einstellen zu können bzw. bestehende Arbeitsverträge erhöhen zu können. Über formale Stellenschaffungen ist im Stellenplanverfahren 2016/2017 zu
entscheiden.

Wie in GRDrs 485/2013 ausgeführt arbeitet der städtische Träger Jugendamt grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen und Rahmenbedingen wie Freie Träger. Dargestellt sind diese in den GRDrs 485/2013 und 1008/2013. Zwischen Schulverwaltungsamt und Jugendamt wurden für die beiden Schulen entsprechende Vereinbarungen geschlossen.


2. Übersicht über Ganztagesschulen und Personalbedarf beim Träger Jugendamt seit dem Schuljahr 2014/2015

Ganztagesschule Filderschule (Start mit zwei ersten GTS-Klassen)

AngebotPersonalbedarf
2 Klassen verpflichtende Ganztagesgrundschule
(unter 24 Kindern)
1,46 Stellen
2 x Frühbetreuung
0,3 Stelle
2 x Spätbetreuung
0,3 Stelle
2 x Betreuung am Freitagnachmittag
0,4 Stelle
2 x Ferienbetreuung
0,96 Stelle
Leitung
1,0 Stelle
insgesamt
4,42 Stellen


Benötigt werden von den insgesamt 4,42 Stellen*:

- 1,0 Stelle in S 17 für die Leitung
75.829 €
- 1,0 Stelle in S 16 für die stellvertretende Leitung
69.513 €
- 1,21 Stellen in S 6
54.738 €
- 1,21 Stellen in S 8
62.933 €
Summe
263.013 €



Für die noch bestehenden und zukünftig auslaufenden Gruppen verlässliche Grundschule (5 Gruppen bis 14:00 Uhr, 3 Gruppen bis 15 Uhr, 1 Gruppe bis 16:00 Uhr und 1 Gruppe bis 17:00 Uhr) werden die notwendigen Stellen vom Schulverwaltungsamt auf das Jugendamt übertragen. Dies wird bilateral geklärt und unter Einbeziehung von 10-3 vollzogen.


Ganztagesschule Rosensteinschule

Angebot
Personalbedarf
6 Klassen verpflichtende Ganztagesgrundschule
(unter 24 Kindern)
4,38 Stellen
1 Klasse verpflichtende Ganztagesgrundschule
(ab 24 Kindern)
0,8 Stelle
2 x Frühbetreuung
0,3 Stelle
3 x Spätbetreuung
0,45 Stelle
3 x Betreuung am Freitagnachmittag
0,6 Stelle
2 x Ferienbetreuung
0,96 Stelle
1 x Frühbetreuung in den Ferien
0,04 Stelle
1 x VGS-Gruppe (bei GTS-Wahlform) Früh- und Mittagsbetreuung
0,46 Stelle
Leitung
1,05 Stelle
insgesamt
9,04 Stellen

Benötigt werden von den insgesamt 9,04 Stellen*:

- 1,0 Stelle in S 17 für die Leitung
75.829 €
- 1,0 Stelle in S 16 für die stellvertretende Leitung
69.513 €
- 3,52 Stellen in S 6
159.238 €
- 3,52 Stellen in S 8
183.079 €
Summe
487.659 €

*Entsprechend der Vereinbarung zwischen Schulverwaltungsamt und Jugendamt
-§5 Abs. (2)- können maximal 50% der pädagogischen Fachkräfte in S 8 sein.
Einrichtungsleitung und Stellvertretung werden wie in der Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst geregelt, entsprechend der Anzahl der Kinder eingruppiert.
Es konnten und können aller Voraussicht nach keine Stellen aus dem Hortbereich in den Bereich „Betreuung an Ganztagesschulen“ verlagert werden. Die Stellen werden nahtlos im Bereich der Kindertagesbetreuung benötigt, da sich auflösende Horte sukzessive über altersgemischte Betreuungsgruppen zu Kleinkindgruppen umwandeln müssen. Dies ist unbedingt anzustreben, damit weitere Plätze für unter 3-Jährige mit Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt werden können.


3. Personaleinsatz / Ausfallzeiten

Die bislang in den Personalschlüsseln noch nicht einkalkulierten Ausfallzeiten der Beschäftigten können beim städtischen Träger Jugendamt -analog wie bei den Freien Trägern- zumindest teilweise aufgefangen werden. Bei folgenden Positionen steht es dem städtischen Träger Jugendamt frei, Personal flexibel für die Arbeit am Kind einzusetzen:

· 6 von 30 Zeitstunden innerhalb des vom Land vorgegebenen Zeitrahmens der Ganztagesgrundschule (24 Zeitstunden müssen anhand von Stunden- bzw. Einsatzplänen in Doppelbesetzung oder in Einfachbesetzung im Tandem mit einer Lehrkraft erbracht werden)
· 3 Stunden, die in Klassen ab 24 Schülern, zusätzlich gewährt werden
· soweit möglich können auch Stellenanteile der Leitungsfreistellung für die Arbeit am Kind eingesetzt werden.

Wie bereits in GRDrs 485/2013 ausgeführt, wird dem Gemeinderat im nächsten Jahr berichtet, wie die Träger die Rahmenbedingungen umgesetzt haben und wo ggf. Veränderungsbedarf besteht.


4. Einbindung von außerschulischen Angeboten

Der bisherige Träger der Ganztagesgrundschule an der Rosensteinschule, der Caritasverband für Stuttgart e.V., hatte eine Kooperationsvereinbarung für die sportpädagogische Betreuung im Rahmen der Ganztagesschule mit „Gemeinschaftserlebnis Sport (GES)“. Das Jugendamt geht diese Kooperation weiterhin ein. In den Schulwochen macht die GES wöchentlich für 3 Std. sportpädagogische Betreuung. Je Stunde fallen für das Jugendamt dadurch Kosten in Höhe von 24,31 € an, somit jährlich in 40 Schulwochen 2.917,20 €. Diese Summe ist dem Jugendamt im Sachmittelbudget zur Verfügung zu stellen.

Als Gegenfinanzierung werden 0,077 Stellenanteile, die grundsätzlich für die pädagogische Betreuung zur Verfügung stehen müssen, nicht besetzt (so lange, wie diese Kooperationsvereinbarung Bestand hat). (Berechnet wurden diese Stellenanteile bezogen darauf, dass eine 1,0 Stelle 39 Std. an Arbeitszeit in der Woche entspricht).

Der städtische Träger Jugendamt kann derzeit ansonsten keine Aussagen zur Möglichkeit der weiteren Einbindung von außerschulischen Angeboten (wie z.B. Einbindung von Sportvereinen) im Kontext mit seinen Betreuungsleistungen an den beiden Ganztagesgrundschulen machen. Da hier vom Jugendamt noch relatives Neuland betreten wird, wird es noch dauern, bis hierzu Aussagen möglich sind. Unter Umständen wird es notwendig werden personell/stellentechnisch etwas umzusteuern; dies ggf. dahingehend:
- weniger an Einsatz von Personalressourcen des Trägers Jugendamt und dafür Einbindung/Bezahlung Dritter.

Sobald die Entwicklungen und Möglichkeiten einschätzbar sind, wird dem Gemeinderat darüber berichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Ermächtigung Personal im Umfang von insgesamt 13,46 Stellen zu beschäftigen, werden bei Vollbesetzung der Stellen zusätzliche jährliche Personalkosten entstehen in Höhe von 750.672 €.

Diese setzen sich zusammen aus:

-für die Filderschule 263.013 € (1,0 Stelle S17, 1,0 Stelle S16, 1,21 Stellen S8, 1,21 Stellen S6)

-für die Rosensteinschule 487.659 € (1,0 Stelle S17, 1,0 Stelle S16, 3,52 Stellen S8, 3,52 Stellen S6)

Zur Finanzierung der sportpädagogischen Betreuung im Rahmen der Ganztagesschule an der Rosensteinschule durch „Gemeinschaftserlebnis Sport (GES)“ benötigt das Jugendamt jährlich Sachmittel in Höhe von 2.917,20 €.

Die Personal- und Sachaufwendungen des Jugendamts für die Betreuung in den Ganztagesgrundschulen in Höhe von 753.589 EUR werden vom Schulverwaltungsamt, entsprechend der Verfahrensweise mit den freien Trägern, im Wege der internen Leistungsverrechnung an das Jugendamt erstattet.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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