Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1185/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/15

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 457 Mobilfunkkonzept für Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

zu 1. Erstellung eines Strahlenkatasters

In Stuttgart gibt es derzeit ca. 600 Mobilfunkstandorte, die von 4 Mobilfunkbetreibern genutzt werden. Im Zuge der Einführung der neuen LTE-Technik werden die Mobilfunkbetreiber ihre Standorte auf- und umrüsten. Alle Mobilfunkstandorte und die bisher durchgeführten Messungen in Stuttgart sind im Internet über die Bundesnetzagentur über die sogenannte EMF-Datenbank abrufbar.
Die zulässigen Grenzwerte werden von der Bundesregierung festgesetzt. Diese weist aktuell in ihrer Antwort vom 26.08.2013 (17/14646) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE Linke (17/14548) darauf hin, dass sie die Veränderungen bei den drahtlosen Kommunikationstechniken beobachte und auch ein entsprechendes Forschungsvorhaben zu diesem Thema durchgeführt habe. Die Forschungsergebnisse würden keinen Handlungsbedarf erkennen lassen, da die Exposition der Bevölkerung nach wie vor nur wenige Prozent des Grenzwertes betrage. Hinsichtlich der Grenzwerte führt die Bundesregierung weiter aus, dass diese auf Stellungnahmen und Risikobewertungen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierbare Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) beruhten. Bei der Festlegung und Überprüfung der Grenzwerte würden zudem auch Studienergebnisse zu Grunde gelegt, die sich mit kombinatorischen Wirkungen befassten. Eine weitere Änderung der einschlägigen 26. Verordnung zum Bundesimmissionsgesetz in Bezug auf vorsorgeorientierte Grenzwerte sei nicht geplant.

Bei jedem einzelnen neuen Standort prüft die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Grenzwerte. Die Stadtverwaltung hat dafür keine Zuständigkeiten. Ein Strahlenkataster würde zunächst den aktuellen Stand wiedergeben. Aussagekräftig und Voraussetzung für weiteres Verwaltungshandeln wäre nur die ständige Aktualisierung. Für die Erstellung eines Strahlenkatasters sind im Referat StU keine fachlichen und personellen Ressourcen vorhanden, die auch bei einer Fremdvergabe notwendig wären.






zu 2 und 3. Erstellung eins Mobilfunkvorsorgekonzeptes

Der Unterausschuss Mobilfunk des UTA hat sich in seiner Sitzung am 10.07.2013 ebenfalls mit dem Mobilfunkvorsorgekonzept befasst. Mehrheitlich wurde ein Vorsorgekonzept für nicht erforderlich betrachtet.

Keine deutsche Großstadt hat bisher ein Vorsorgekonzept erarbeiten lassen. Neben dem finanziellen Aufwand ist hierfür die fehlende Verbindlichkeit ein wesentlicher Grund. Voraussetzung für die Umsetzung eines Vorsorgekonzeptes wäre, dass sich die Mobilfunkbetreiber daran beteiligen und die im Konzept als geeignet bewerteten Grundstücke für diese Nutzung auch zur Verfügung stehen. Beide Voraussetzungen könnten nur auf der Basis freiwilliger Mitwirkung der Betroffenen erfolgen. Es kann weder privaten Grundstückseigentümern aufgegeben werden, ihr Grundstück für eine solche Nutzung zur Verfügung zu stellen, noch können die Mobilfunkbetreiber zur Mitwirkung verpflichtet werden. Es erscheint äußerst fraglich, ob bei fehlender Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer die für einen Netzbetrieb erforderlichen städtischen Grundstücke in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden könnten. Ebenso kann auch nicht verhindert werden, dass die Mobilfunkbetreiber weiterhin private Standorte akquirieren, da eine baurechtlich zulässige Nutzung eines Grundstücks nicht untersagt werden kann.

In der Sitzung des UA Mobilfunk am 10.07.2013 hat die Verwaltung dargestellt, dass für die LHS erhebliche Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssten. Die beantragten 200.000 € für ein Strahlenkataster und ein modellhaftes Mobilfunkvorsorgekonzept sind dafür nicht ausreichend. Dies zeigt das Beispiel der Stadt Freudenstadt mit 23.500 Einwohner und 18 Mobilfunkstandorten (Quelle: Gemeinderatsvorlage der Stadt Freudenstadt aus 2012), die im Januar 2013 nach Ausschreibung für 30.000 € die Erstellung eines Vorsorgekonzept beauftragt hat.

In der Landtagsdrucksache 15/3144 vom 28. Februar 2013, ausgegeben am 18. April 2013, nimmt die Landesregierung zum Thema kommunale Standortkonzepte kritisch Stellung: „Die rechtlichen und praktischen Hürden sind allerdings erheblich, sodass eine allgemeine Empfehlung zur bauleitplanerischen Steuerung des Mobilfunks nicht ausgesprochen werden kann. Kommunen müssen im Rahmen der Abwägung beachten, dass ein hohes öffentliches Interesse an einer flächendeckenden, angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Mobilfunks besteht; auch müssen sie bei ihrer Planung die Wertentscheidung des Bundesverordnungsgebers (BauNVO) einbeziehen, wonach Mobilfunkanlagen grundsätzlich in allen Baugebieten zulassungsfähig sind. Wesentliche Voraussetzungen für eine wirksame Planung sind insbesondere besondere städtebauliche Gründe für die Beschränkung des Mobilfunks in besonders schutzbedürftigen Teilen des Gemeindegebiets…sowie die Vollzugsfähigkeit und die Verfügbarkeit der (mit Ausschlusswirkung) festgelegten Standorte für die Dauer der Plangeltung sowie die technische Umsetzbarkeit eines Stadtortkonzepts. Erschwert wird eine rechtssichere Umsetzung durch die Bauleitplanung dadurch, dass sich das Konzept nur am technischen Ist-Zustand und den aktuellen Nutzerbedürfnissen orientieren kann; künftige Entwicklungen - und damit zukünftig planungsrechtlich notwendig werdende Standorte - sind für planende Kommunen nicht vorhersehbar.“





Vorliegende Anträge/Anfragen

457/2013 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Matthias Hahn
Bürgermeister




<Anlagen>