Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5600-00
GRDrs 86/2020
Stuttgart,
03/18/2020



Projekt KOMBINE zur Bewegungsförderung von Menschen in
schwierigen Lebenslagen;
Zuwendung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
01.04.2020
02.04.2020



Beschlußantrag:

1. Von der Förderung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus Bundesmitteln gem. § 44 BHO zur „Kapazitätsentwicklung, Steuerung und Koordination von Vernetzungsprozessen im Rahmen des Projekts KOMBINE mit dem Ziel der Bewegungsförderung von sozial benachteiligten Menschen“ wird Kenntnis genommen. Der Förderbetrag für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 beläuft sich auf insg. 145.542 EUR.

2.1 Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Amt für Sport und Bewegung zur Teilnahme an dem Projekt „Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen“ (KOMBINE) im Umfang von bis zu 36 Personenmonaten im Umfang von bis zu 50% einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe EG 13 TVöD wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Förderzeitraum (01.01.2020 bis 31.12.2022) Personal im Amt für Sport und Bewegung in der Entgeltgruppe EG 13 im Umfang von bis zu 36 Personenmonaten im Umfang von bis zu 50% einer Vollzeitkraft einzustellen, jedoch nur soweit dies durch Erträge aus Fördermitteln gedeckt ist und vorhandene Personalkapazitäten nicht ausreichen.

2.2 Der Mehraufwand wird in den Teilergebnishaushalten 2020, 2021 und 2022 THH 520 – Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen gedeckt. Die Finanzierung erfolgt für die Stadt kostenneutral durch Fördermittel der BZgA, THH 520 in 2020, 2021 und 2022, Kontengruppe 350 – Sonstige ordentliche Erträge.



Begründung:

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich erfolgreich bei der BZgA als Modellkommune zur Entwicklung eines kommunalen Konzeptes für Bewegungsförderung beworben. Im Projekt KOMBINE werden bundesweit innovative Ansätze zur kommunalen Bewegungsförderung entwickelt und in sechs ausgewählten Modellkommunen erprobt. KOMBINE steht für „Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen“.

Wissenschaftliche Erkenntnisse und praxisorientierte Erfahrungen werden zu einem integrierten Handlungsmodell weiterentwickelt, welches zukünftig als Leitfaden zur Umsetzung von Bewegungsförderung in Kommunen dienen soll. Ein besonderer Fokus liegt auf der Berücksichtigung von Zugangswegen zu Menschen in schwierigen Lebenslagen bzw. mit sozialer Benachteiligung und auf der Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Eine wichtige Säule des Projekts ist der Aufbau von Kapazitäten mit Hilfe eines koordinierten Netzwerks aus Strukturen, Organisationen und Personen, die die Bewegungsförderung von Menschen in schwierigen Lebenslagen maßgeblich mit beeinflussen. Das Projekt ist zunächst darauf ausgelegt, effiziente Steuerungsstrukturen zu etablieren und beinhaltet im zweiten Schritt bedarfsorientierte Umsetzung.

Das Vorhaben wird gefördert durch die BZgA im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V.


Situation und Projektumsetzung in Stuttgart

In Stuttgart gelten 13 bis 15 Prozent aller Bewohner/innen als armutsgefährdet (Durchschnittswert für die Bevölkerung in Deutschland: 16,5 %). Die Empfängerquote der Sozialen Mindestsicherung in der Landeshauptstadt Stuttgart liegt 2016 mit 9,1 % leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 9,5 % und weit oberhalb des Landesdurchschnitts von 5,9 %. Elf Stuttgarter Stadtteile haben Anteile von Sozialgeldempfängern von über 30 %.

Bewegung spielt unter präventiven Gesichtspunkten eine entscheidende Rolle für die Gesundheit, da sie Menschen körperlich, psychisch und sozial stärkt. Entscheidend für die Bewegungsförderung von Menschen in schwierigen Lebenslagen, unabhängig vom Alter, ist die Kooperation und Bündelung von Ressourcen verschiedener Akteure. Im Sinne des von der Friedrichs-Alexander-Universität (FAU) entwickelt­en Handlungsmodells ist der Aufbau von tragfähigen Steuerungsstrukturen auf kommunaler Ebene im Fokus des Projekts. Das Vorgehen ist systematisch an einer kooperativen Umsetzung orientiert. Die bedarfsorientierte Entwicklung von Angeboten und deren Umsetzung setzt eine konsequente Beteiligung benachteiligter Zielgruppen, sowie der sog. „Türöffner/Fürsprecher“ der Zielgruppen voraus. Im Pilotstadtteil Zuffenhausen-Rot wird dieses kontextbezogene Vorgehen sowie erste Maßnahmen 2020 umgesetzt. Die Ergebnisse des Pilotprojekts werden zur Ausarbeitung einer gesamtstädtischen Strategie herangezogen.

Für die Steuerung der Netzwerke ist eine Koordinierungsstelle und Projektleitung beim Amt für Sport und Bewegung, Sachgebiet Sportentwicklung und Bewegungsförderung, vorgesehen. Die Aufgaben umfassen u.a., die Organisation, Vorbereitung und Nachbereitung der Treffen, die zielführende Moderation der Netzwerke, die Koordination des Informationsflusses zwischen den Netzwerkebenen (SG und KPG) sowie Supervision der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen. Wichtige Aufgabe ist die nachhaltige Vernetzung mit bestehenden Strukturen.


Finanzielle Auswirkungen

Zur Deckung des erhöhten Personalbedarfs wird die Verwaltung ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, zusätzliches Personal im Umfang von 36 Personenmonaten mit einem Umfang von 50 % in der Entgeltgruppe 13 TVöD zu beschäftigen. Die anfallenden Personalkosten werden aus den Fördermitteln der BZgA vollständig gedeckt. Ein eingerichteter Arbeitsplatz ist beim Amt für Sport und Bewegung vorhanden.

Der Zuwendungsbescheid der BZgA liegt bereits vor (Datum: 20.12.2019). Insgesamt beläuft sich die Förderung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auf 145.542 EUR und wird im THH 520 vereinnahmt. Die zweckgebundenen Erträge werden im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit zweckgebunden umgesetzt.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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