Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
259
27
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 08.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: "Wie geht es mit der Sängerhalle in Untertürkheim
weiter?" - Antrag Nr. 55/2020 vom 06.03.2020 (CDU)
"Existenz der Sängerhalle sichern - was kann getan
werden?" - Antrag Nr. 229/2020 v. 16.06.2020 (SPD)

Die im Betreff genannten Anträge sowie die Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters zum Antrag Nr. 55/2020 vom 29.06.2020 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Ergänzend informiert EBM Dr. Mayer, zwischenzeitlich habe am 02.07.2020 eine Besichtigung/Begehung der Sängerhalle durch die Verwaltung stattgefunden. Dabei hätten sich Vertreter des Kultur- und des Hochbauamtes einen Überblick über die Situation vor Ort verschafft. Gezeigt habe sich ein erheblicher Sanierungsbedarf und dass die als Soforthilfe beantragten 500.000 € mindestens realistisch seien. Daher wolle die Verwaltung vorschlagen, davon abzusehen, mit den für die Küchensanierung bereitstehenden 125.000 € kleinere Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, sondern sich zunächst ein Bild über den gesamten Sanierungsaufwand zu verschaffen. Dafür sollte ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben werden, in dessen Rahmen die Themen Brandschutz, Statik, Schadstoffe, Haustechnik, Bühnen- und Sicherheitstechnik sowie baurechtliche Fragen geprüft werden müssten. Hierzu wolle die Verwaltung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.07.2020 eine Beschlussvorlage einbringen. Dieses umfangreiche Gutachten solle aus den erwähnten 125.000 € finanziert werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass nicht mit Mutmaßungen/Schätzungen, die sich eventuell als nicht belastbar herausstellten, operiert werde.

StR Sauer (CDU) bedankt sich für die Zwischennachricht. Von ihm wird auf die in der Stellungnahme zum Antrag Nr. 55 erwähnte GRDrs 1052/2020 abgehoben, in der von einem Gesamtsanierungsbedarf in Höhe von 1,9 Mio. € gesprochen wird. Aus verschiedenen Gründen, auch weil der Antrag der Eigentümerin der Halle zu spät eingereicht worden sei, habe die Angelegenheit in den letzten Etatberatungen nicht mehr behandelt werden können. Die Beauftragung eines Gutachtens gehe in Ordnung, aber da es insbesondere um einen dringenden Sanierungsbedarf gehe, sollte am 22.07.2020 auch darüber berichtet werden, ob ein vorgezogener, dringender Sanierungsbedarf vorliege, der vorgezogen bedient gehöre. Da die Halle derzeit geschlossen sei, könnte doch die Zeit genutzt werden, über das Gutachten hinaus die unbedingt notwendigen Maßnahmen sofort durchzuführen.

Für ihn sind in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses neben der Beauftragung eines Gutachtens folgende Fragen zu klären:
- Gibt es Maßnahmen, die sofort und unmittelbar umgesetzt werden müssen, und wie hoch ist deren Finanzbedarf?
- Gibt es seitens der Verwaltung einen Finanzierungsvorschlag, auch bezogen auf die in der GRDrs 1052/2020 bereits dargestellten Einzelmaßnahmen?
- Weiteres Prozedere?
Abschließend betont er, dass die traditionsreiche Halle neben ihrer kulturellen Funktion auch eine Stadtbezirksfunktion als Stadthalle hat.

In der Folge betont der Vorsitzende, der die Einschätzung von StR Sauer zur Bedeutung der Halle teilt, angesichts der vielfältigen Problemlagen vor Ort lasse sich erst im Zuge des Sanierungsgutachtens klären, welche Maßnahmen unabweisbar und unmittelbar im Sinne von Sofortmaßnahmen umgesetzt werden müssten.

Von StR Pitschel (90/GRÜNE) wird die Bedeutung der Halle, auch über den Stadtbezirk hinaus, bestätigt. Erfreut zeigt er sich über die offenbar vorhandene große Einigkeit, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Wichtig sei nun, gründlich vorzugehen. Seinen Informationen nach steht der in der angesprochenen Vorlage genannte Finanzierungsbedarf in Höhe von 1,9 Mio. € zur Disposition. Seine Fraktion unterstütze den Vorschlag deer Verwaltung zur Vorgehensweise. Zu hoffen sei, dass dann in den nächsten Etatberatungen im Herbst 2021 eine gute, auskömmliche Lösung für die Halle auf den Weg gebracht werden könne. Gespannt sei er, was die Verwaltung am 22.07.2020 zu Sofortmaßnahmen darlege.

StR Perc (SPD) erinnert daran, dass auch seine Fraktion einen Antrag gestellt hat, dieses Thema heute zu behandeln. Er teilt die von StR Sauer gemachten Ausführungen, indem er ebenfalls auf die Stadtteilfunktion der Halle mit ihren 250 Veranstaltungen/Jahr hinweist. Darüber hinaus weist er auf die Kündigung des Pächters auf Ende Juli sowie auf die sich daraus ergebende schwierige Lage für die Eigentümerin hin. Hilfreich wäre es seines Erachtens, wenn die notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorgezogen werden könnten, um die Halle schnellstmöglich wieder zugänglich/bespielbar zu machen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion schließe sich dem Verwaltungsvorschlag an, allerdings sollte die Verwaltung über die erforderlichen Sofortmaßnahmen am 22.07.2020 berichten.

Laut EBM Dr. Mayer steht für die Verwaltung außer Frage, dass schnellstmöglich vorangekommen werden muss, um die pächterfreie Zeit und die Pandemiezeit für Bauarbeiten nutzen zu können. Allerdings müsse doch zunächst Klarheit über die Sanierungsbedarfe hergestellt werden. Natürlich werde die Verwaltung gemeinsam mit der Chorgemeinschaft versuchen, Finanzierungswege zu finden.

Nach dem nochmaligen Hinweis, dass in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses eine Beschlussvorlage vorgelegt wird, mit der die bereitstehenden Mittel formal umgewidmet werden sollen, schließt EBM Dr. Mayer diesen Tagesordnungspunkt ab.
zum Seitenanfang