Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1288/2017
Stuttgart,
11/06/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 10.11.2017



Vision Stuttgart 2030: Schaufenster Mobilität in und um Stuttgart - eine Frage der Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit der Einführung des Parkraummangements - Parkierungsrücklage aufstocken

Beantwortung / Stellungnahme

Der Rücklage für Parkmöglichkeiten (Parkierungsrücklage) sind entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 die Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der Landesbauordnung wie auch die jährlichen Überschüsse des Parkraummanagements West abzüglich eines dauerhaften Betrages in Höhe von 800.000 EUR (vgl. GRDrs 257/2009 und GRDrs 1290/2009) zuzuführen.

Haushaltsrechtlich kann die beantragte Zuführung zur Parkierungsrücklage in Höhe von 1,0 Mio. EUR nur über eine Ergebnisverwendung im Rahmen des städtischen Jahresabschlusses erfolgen, wobei das ordentliche Ergebnis der Ergebnisrechnung eine entsprechende Rücklagenzuführung ermöglichen müsste. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen könnte vom Gemeinderat insoweit lediglich ein entsprechender Zielbeschluss im Vorgriff auf das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 gefasst werden.

Möchte der Gemeinderat hingegen zusätzliche Finanzierungmittel zur Schaffung von Parkraum bereitstellen, die unabhängig vom Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 im Stadthaushalt zur Verfügung stehen, dann wären die für die benötigten Haushaltsmittel im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt, Projekt 7.666911 Parkierungseinrichtungen zu veranschlagen.

Im letzten Doppelhaushalt wurde eine Aufstockung um 500.00 EUR beschlossen (Anträge 398/2015 und 472/ 2015). Diese Mittel wurden mit Beschluss zur GRDrs 700/2016 dem Projekt 7.520002 Sporthalle Waldau für die Mehrkosten der Tiefgarage zugeschlagen.

Weitere konkrete Projekte zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum werden derzeit zwischen dem Tiefbauamt und dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung geprüft. Für die im Antrag genannte Tiefgarage unter dem Schulhof der Gablenberger Schule ist der Bedarf für eine Parkierungsanlage in Gablenberg insgesamt zu analysieren. In einem zweiten Schritt wäre dann die technische Machbarkeit zu prüfen und die Kosten zu ermitteln.


Stand der Parkierungsrücklage - Rechnungsergebnis 2016 und Folgejahre

JahrRE 2016Prognose 2017Plan 2018Plan 2019
TEUR
1.035
1.693
3.103
4.513

Die Vorfinanzierung der Projekte ist zwischenzeitlich ausgelaufen und es stehen Ende 2019 voraussichtlich rund 4,5 Mio. EUR für den Bau von Parkierungseinrichtungen in der Rücklage für Parkmöglichkeiten bereit.

Eine zusätzliche Aufstockung ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.




Vorliegende Anträge/Anfragen

310/2017 CDU




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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