Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1363/2013
Stuttgart,
01/14/2014



Förderrichtlinie für die Bildende Kunst



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.02.2014
05.02.2014



Beschlußantrag:

1. Die ab dem Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellte Fördersumme für innovative Projekte der Bildenden Kunst/Medienkunst in Höhe von 67.500 Euro wird zusammen mit den vorhandenen Mitteln in Höhe von 32.500 Euro nach der in
Anlage 2 abgedruckten Richtlinie vergeben.

2. Von den seitherigen sonstigen Projektmitteln für Medienkunst in Höhe von
14.800 Euro stehen der Kulturverwaltung 10.000 Euro für kurzfristige Projekte zur Verfügung. 4.800 Euro sollen den Aufwand der Jury decken und dem Innofonds zugeführt werden.

3. Die in Anlage 2 abgedruckte Richtlinie zur Förderung von Projekten der Bildenden Kunst/Medienkunst in Stuttgart wird beschlossen. Sie tritt am 01.03.2014 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 01.07.2014 angewandt.

4. Die in Anlage 3 vorgeschlagene Besetzung der Fachjury wird beschlossen.

5. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 410 - Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen der jeweiligen Jahre gedeckt.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen, die für die Projektförderung der Bildenden Kunst/Medienkunst zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen, um Innovation gezielt, nachhaltig und transparent zu fördern.

Die seitherigen Richtlinien für den Fachbereich Bildende Kunst sahen keine Vergabe der Fördermittel durch eine Fachjury vor. Mit der vorgelegten Richtlinie, die die in den Haushaltsplanberatungen formulierten Ziele des Gemeinderats berücksichtigt, soll auch ein einheitliches Verfahren bei der Projektförderung des Kulturamtes gewährleistet werden.

Unabhängig davon, so die Erfahrung der Kulturverwaltung, werden bei der Bildenden Kunst/Medienkunst auch unterjährig Projektanträge gestellt, etwa wenn durch Zwischennutzungen kurzfristig neue Möglichkeiten entstehen. Deshalb soll ein Teil der seitherigen sonstigen Projektmittel der Medienkunst dafür eingesetzt werden. Der andere Teil soll für die Jury zur Verfügung stehen.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Förderung von innovativen Projekten im Bereich Bildende Kunst/Medienkunst stehen ab 2014 100.000 Euro zzgl. 4.800 Euro für den Aufwand der Jury im Jahr zur Verfügung.

Die Mittel werden auf der Kontierung 417BIKU25, Kostenart 43180000 - Zuschüsse an übrigen Bereich - zur Verfügung gestellt. Dazu werden Mittel in Höhe von 32.500 Euro aus der Kontierung 417BIKU20 umgesetzt und durch die neuen Mittel in Höhe von 67.500 Euro, die in den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 zur Verfügung gestellt wurden, ergänzt. Die notwendigen Jurykosten von 4.800 Euro werden von der Kontierung 417MEDI20 umgesetzt.

Die restlichen Mittel zur Förderung der sonstigen Medienkunst in Höhe von 10.000 Euro, derzeit bei der Kontierung 417MEDI20, Kostenart 43180000 - Zuschüsse an übrigen Bereich - werden auf die neu zu bildende Kontierung 417BIKU22 sonst. Projekte Bildende Kunst/Medienkunst umgesetzt.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

HH-Antrag 451/2013 und 615/2013



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 Ausfürliche Begründung
Anlage 2 Richtlinie für Kunstprojekte
Anlage 3 Besetzung der Fachjury Bildende Kunst



Ausführliche Begründung:


Bisherige Förderung

Dem Fachbereich Bildende Kunst standen im Haushaltsjahr 2013 32.500 Euro zur Verfügung. Da im Bereich Bildende Kunst zahlreiche Einrichtungen seit vielen Jahren institutionell gefördert werden, haben es nachwachsende Initiativen in diesem System des „closed shop“ schwer. Daher ist es notwendig, gerade diese Initiativen durch eine zielgerichtete Projektförderung zu unterstützen.

Im Gegensatz zu den Bereichen Theater, Musik und Literatur verfügte die Bildende Kunst bisher noch über keinen Innovationsfonds. Dennoch wurden, um die Projektförderung zu akzentuieren und den in Stuttgart vorhandenen innovativen Projektanfragen besser gerecht zu werden, auch für die Bildende Kunst interne Förderrichtlinien entwickelt, die seit 2008 angewendet werden.

Die Priorität lag in der freien, innovativen, zeitgenössischen Kunstszene, die in ihrem breiten Spektrum und ihren vielfältigen Erscheinungsformen eine wesentliche Ergänzung bietet. Gefördert werden insbesondere qualitativ herausragende interdisziplinäre Projekte und Initiativen sowie innovative Projektformate im öffentlichen Raum.

Ende 1992 wurden bei der damaligen Haushaltskonsolidierung die Mittel für Kunst im öffentlichen Raum komplett gestrichen und die Reihe „Plastik im Freien“ eingestellt. Zwischenzeitlich hat sich aber gerade die Kunst im öffentlichen Raum sehr vielfältig weiter entwickelt und bietet neben skulpturalen Eingriffen ein großes Spektrum unterschiedlicher Arbeitsweisen – von temporären Interventionen über partizipative Projekte bis hin zur Auslotung medialer „öffentlicher Räume“. Kunst im öffentlichen Raum kann darüber hinaus stadträumliche Veränderungen ebenso wie soziale Entwicklungen thematisieren und auf künstlerische Art begleiten.

Die Schwerpunksetzung der bisherigen Richtlinien versuchte dieser Entwicklung künstlerischer Praxis Rechnung zu tragen und die Realisierung von innovativen künstlerischen Positionen für den öffentlichen Raum zu ermöglichen. Eine ganze Reihe von Stuttgarter Projekten und Akteuren, die an dieser Schnittstelle operieren, wurden so in den letzten Jahren gefördert:

· Kunstverein Gästezimmer
· Kunstverein Wagenhallen
· Projekt District-Ost
· Performance Hotel Stuttgart
· Flanerie-Festival
· Interventionsraum e.V.
· Utopia Parkway
· ARTTOURS

Aufgrund der begrenzten Projektmittel von aktuell 32.500 Euro musste die Förderung jedoch vor allem bei größeren Projekten immer wieder unzureichend bleiben und konnten Konzepte nicht in ihrem vollen Umfang oder gar nicht umgesetzt werden.

Die Optimierung einer solchen Projektförderung soll durch die Anwendung der vorliegenden Richtlinien erreicht werden.


Zukünftige Förderung

Die Einrichtung eines besser ausgestatteten Innovationsfonds wird zukünftig eine angemessene Förderung ermöglichen und die Einsetzung einer Fachjury eine adäquate Bewertung der eingereichten Projekte gewährleisten.

Mit dem Innovationsfonds für den Fachbereich Bildende Kunst sollen neue Möglichkeiten der Förderung geschaffen, innovative und künstlerisch herausragende Projekte gefördert und der Erfolg wichtiger Einrichtungen durch besondere Projektmittel dauerhaft gesichert werden.

Durch die Richtlinie wird ein Instrument geschaffen, mit dem ein positiver Entwicklungsschub für den Stuttgarter Kunstbetrieb zu erwarten ist.

An die Ausweitung der Kunstförderung für besonders innovative und qualitätsvolle Projekte ist unter anderem die Erwartung geknüpft, die überregionale Beachtung und Präsenz der freien Kunstszene weiter zu entwickeln sowie den internationalen Austausch zu befördern.

Neben der Förderung von Einzelprojekten bleibt im Rahmen der Richtlinien weiterhin die Möglichkeit einer mehrjährigen Konzeptförderung bestehen. Damit wird dem Wunsch und dem Bedarf der Szene hinsichtlich Planungssicherheit, Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung Rechnung getragen.


Fachjury

Die Richtlinien sehen vor, dass die Fördergelder zukünftig über eine unabhängige Fachjury vergeben werden. Die Fachjury soll einmal im Jahr tagen. Im Anschluss an die Sitzung wird den kulturpolitischen Sprecher/-innen der Fraktionen des Gemeinderates das Ergebnis der Jurysitzung vorgestellt. Dieses Ergebnis wird jeweils in einer Mitteilungsvorlage dem Ausschuss für Kultur und Medien und dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zur Kenntnis vorgelegt.


Übergangsregelung

Die Richtlinien treten zum 1. März 2014 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können die Richtlinien der Szene verbindlich bekannt gegeben und der Projektförderung zugrunde gelegt werden.

Da die Antragsteller ausreichend Zeit haben sollten, ihre Anträge zu erarbeiten, ist der erste Einreichungstermin für Projekte, die ab Juli 2014 realisiert werden sollen, der 11. April 2014.

Angedachte und schon eingereichte Projekte müssen aus Gründen der Planungssicherheit jedoch auch im Interimszeitraum beschieden werden. Aus diesem Grund wird die Kulturverwaltung nach dem bisherigen Verfahren über Förderanträge für Projekte bis einschließlich Ende Mai 2014 entscheiden.
Anlage 2 zu GRDrs 1363/2013



Landeshauptstadt Stuttgart
Kulturamt

Richtlinie zur Förderung von Kunstprojekten in Stuttgart



Präambel

Die Landeshauptstadt Stuttgart möchte mit der Förderung von Kunstprojekten zusätzliche Akzente zum institutionell geförderten Kulturangebot setzen. Die Priorität liegt in der Förderung der freien, innovativen Kunstszene, die sich insbesondere durch eine hohe künstlerische Qualität und Vielfalt auszeichnet. Dies kann geschehen durch die Förderung von Einzelprojekten wie auch durch eine Konzeptförderung mit dem Ziel der Nachhaltigkeit.


1. Schwerpunkte der Förderung

1.1 Gefördert werden insbesondere: 1.2 Mehrjährige Förderung 2. Voraussetzungen

2.1 Ausnahmsweise ist neben einer bestehenden institutionellen Förderung eine zusätzliche Projektförderung möglich, sofern das Projekt nicht bereits im Rahmen der regulären geförderten Tätigkeit des/der Antragstellers/-in finanziert ist.

2.2 Gefördert werden nach dieser Richtlinie grundsätzlich nur in Stuttgart veranstaltete Projekte von Kulturschaffenden, die ihren beruflichen Mittelpunkt und Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben.

2.3 Künstlerinitiativen und Projektgruppen sollten möglichst eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen (z. B. eingetragener Verein).

2.4 Gefördert werden grundsätzlich nur nichtkommerzielle Projekte.

2.5 Generell nicht gefördert werden:

3. Fachjury

3.1 Die bei der Entscheidung über eine Förderung zu beteiligende Jury besteht aus bis zu vier Mitgliedern sowie der Fachreferentin/dem Fachreferenten für Bildende Kunst. Die Mitglieder müssen mit der Bildenden Kunst professionell vertraut sein und einen guten Überblick über den Kunstbetrieb, insbesondere im Hinblick auf die unter 1.1. genannten Förderschwerpunkte, besitzen. Die Mitglieder der Jury dürfen selbst keine Anträge in diesem Auswahlverfahren stellen und dürfen nicht Mitglied einer Institution sein, die aus Mitteln des Kulturamts gefördert wird.

3.2 Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates beruft die Mitglieder der Jury auf Vorschlag der Kulturverwaltung und nach Beratung im Ausschuss für Kultur und Medien.

3.3 Die Jurymitglieder werden für jeweils drei Jahre berufen. Erneute Berufungen sind möglich.

3.4 Die Jury wird tätig auf Einladung des Kulturamtes, das ihr zur Vorbereitung die Antragsunterlagen zuleitet. Die Tätigkeit wird durch eine Aufwandsentschädigung vergütet.

3.5 Die Jury tagt nicht öffentlich und entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder über eine Förderung. Enthaltungen bleiben außer Betracht. Die Juroren sind bei ihren Entscheidungen an diese Richtlinie und den von der Stadt Stuttgart vorgegebenen Finanzrahmen gebunden. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Sie wird dem Ausschuss für Kultur und Medien und dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben.

3.6 Die Mitglieder der Jury sind während und nach dem Auswahlverfahren zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte über das Auswahlverfahren erteilt nur die Kulturverwaltung. Die Begründung für die Entscheidung der Jury werden nicht mitgeteilt.

3.7 Das Kulturamt, vertreten durch den/die Fachreferent/-in für Bildende Kunst, übernimmt die Geschäftsführung mit Sitz und Stimme.


4. Verfahren der Förderung

4.1 Der Antrag auf Projektförderung ist schriftlich in fünffacher Ausfertigung bis zum 15. Oktober des dem Beginn der Förderung vorausgehenden Kalenderjahres beim Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Eichstr. 9, 70173 Stuttgart, einzureichen.
4.2 Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen aufgrund der Entscheidung der
Jury. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

4.3 Die Zuwendungen werden auf Antrag durch Zuwendungsbescheid des Kulturamtes als zweckgebundene Zuwendung bewilligt (Verwaltungsakt). Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart.


5. Inkrafttreten

Die Richtlinie wurde vom Verwaltungsausschuss des Gemeinderates am 05.02.2014 beschlossen und tritt mit Wirkung vom 01.03.2014 in Kraft.
Anlage 3 zu GRDrs 1363/2013




In die Fachjury für den Innovationsfonds Bildende Kunst werden berufen:


Dr. Sven Beckstette
Studium der Kunstgeschichte, Germanistik und neueren und neuesten Geschichte in Münster und Berlin. 2008 Promotion über das Historienbild im 20. Jahrhundert an der Freien Universität Berlin. 2009/10 wissenschaftliches Volontariat am Lenbachhaus, München. Von 2010 bis 2012 war er leitender Redakteur des Berliner Magazins Texte zur Kunst, dessen Beirat er angehört. Verfasser zahlreicher Beiträge zur modernen und zeitgenössischen Kunst sowie zur Pop-Musik in Sammelbänden, Katalogen, Zeitschriften und Tageszeitungen (u.a. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Spex, Cargo, Spike).

Seit Dezember 2012 Kurator am Kunstmuseum Stuttgart und dort u. a. für Otto Dix sowie die Kunst nach 1945 zuständig.


Dr. Dietrich Heißenbüttel
Promovierter Kunsthistoriker, arbeitet freiberuflich als Journalist für verschiedene Zeitungen und Zeitschriften (u. a. Stuttgarter Zeitung, springerin – Hefte für Gegenwartskunst).
2001 Stipendium der Bibliotheca Hertziana, Rom, 2003/04 Stipendium der Akademie Schloss Solitude, 2005/06 Supervisor des Austauschprojekts Global Interplay im Rahmen des World New Music Festival, 2010 Ko-Kurator der Ausstellung Friedensschauplätze, NGBK Berlin und 2013 Mitarbeit an den Ausstellungen The Space Between Us, ifa-Galerien Berlin/Stuttgart und global aCtIVISm, ZKM; Karlsruhe.
Herausgeber des Buchs Kunst in Stuttgart. Epochen, Persönlichkeiten, Tendenzen.
Seit 2008 Seminare zur Kunst und Kunstkritik am Institut für Kunstgeschichte der Universität Stuttgart.


Susanne Jakob M. A.
Studium der Kunstgeschichte, Architekturgeschichte und Philosophie an der Universität Stuttgart.
1992 – 1997 Studienaufenthalte in New York/USA zur Recherche von Earthworks.
Seit 1995 Künstlerische Leiterin und Geschäftsführerin des Kunstverein Neuhausen.
2006 – 2011 Lehrauftrag am Institut für Kunstwissenschaft der Gegenwart, Ästhetik und Kunsttheorie an der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
Seit 2008 Lehrauftrag und Forschungsprojekt zu Verhaltens- und Handlungsformen im öffentlichen Raum an der Hochschule der Bildenden Künste Saar, Saarbrücken.
Seit 2004 Lehrtätigkeit zu Geschichte und Theorie der Kunst und im öffentlichen Raum an der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg.


Dr. Bärbel Küster
Studium der Kunstgeschichte, Philosophie und Pädagogik in Kiel, Hamburg, Berlin und Frankfurt/M. 2000 Promotion über „Matisse und Picasso als Kulturreisende“.
Von 2001 – 2009 Wissenschaftliche Assistentin am Institut für Kunstgeschichte der Universität Stuttgart.
2007-2009 Habilitationsstipendium des Deutschen Forums für Kunstgeschichte, Paris. Vertretungsprofessuren am Lehrstuhl Kunstgeschichte der Gegenwart, Ästhetik und Kunsttheorie an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart und an der HfG Karlsruhe, Kunst- und Medienwissenschaften; Gastdozentur Goethe Universität Frankfurt/M.
Seit 2012 Fellow im Margarete von Wrangell Exzellenzprogramm der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
Forschungsschwerpunkte und Publikationen zu postkolonialen Fragestellungen in der Kunstgeschichte und Gegenwartskunst, zu kulturellen Transferprozessen und zur Kunst im öffentlichen Raum.
Herausgeberin des Buchs Skulpturen des 20. Jahrhunderts in Stuttgart.


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