Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
205
17
Verhandlung
Drucksache:
865/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
10.05.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
Teilabbruch, Modernisierung und Aufstockung des
Kinder- und Jugendhauses Hallschlag mit KiTa
Kostenerhöhung gegenüber Baubeschluss
Vorgang: Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Technik v. 02.05.2023, öffentlich, Nr. 153
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 09.05.2023, öffentlich, Nr. 163
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 27.04.2023, GRDrs 865/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beabsichtigt im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt", den Teilabbruch, die Modernisierung und die Aufstockung des Kinder- und Jugendhauses Hallschlag mit KiTa auf dem Grundstück Sigmund-Lindauer Weg 9, das sich in städtischem Eigentum befindet, durchzuführen.
Dem Bauvorhaben
nach den Plänen des Architektenbüros (Anlage 1) vom 08.10.2020,
hsv Architekten
PartGmbB, Braunschweig
sowie der Baubeschreibung (Anlage 2) vom 08.10.2020
und der fortgeschriebenen Kostenprognose (Anlage 3) vom 28.02.2023
mit einem Kostenstand 2/2023 in Höhe von brutto 15.709.800 EUR
zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung 640.200 EUR
daraus resultierenden
voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung
in Höhe von brutto 16.350.000 EUR
wird zugestimmt.
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen in Form von Investitionszuschüssen in Höhe von 15.709.800 EUR brutto werden im Teilfinanzhauhalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen beim Projekt 7.613025 Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wie in den finanziellen Auswirkungen dargestellt gedeckt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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