Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 672/2012
Stuttgart,
10/01/2012



Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2012
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011,
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013,
- Anträge zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.10.2012
26.10.2012
07.11.2012



Beschlußantrag:
Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt (Anlage 1, Finanzübersicht).


Begründung:


Die Verwaltung legt hiermit einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der im Haushalt 2010/2011, im 1. Sachstandsbericht 2010 (vgl. GRDrs 464/2010), im 2. Sachstandsbericht 2010 (vgl. GRDrs 7/2011) sowie im Haushalt 2012/2013 beschlossenen Vorhaben zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart vor.

Geprüft wurde, ob die Vorhaben wie geplant umgesetzt werden können, das heißt,

Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. über die Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene Finanzmittel und freie Finanzmittel zu erhalten.

Das Ergebnis der Überprüfungen wird nachfolgend zusammenfassend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden nicht gesondert aufgeführt, da dies den Umfang dieser Vorlage sprengen würde.

In Anlage 3 werden in übersichtlicher Form alle Projekte aus dem HH 2012/11, aus der GRDrs 464/2010, aus der GRDrs 7/2011 sowie aus dem HH 2012/13 aufgeführt, die nach aktuellem Sachstand nicht umgesetzt werden (können).

Die Informationen zum Stand der einzelnen Vorhaben können auch dem Zwischenbericht zum Sachstand (vgl. GRDrs 467/2012) entnommen werden.

Der Finanzübersicht in dieser Vorlage (siehe Anlage 1) können Über- oder Unterschreitungen der Haushaltsansätze entnommen werden und damit freie Mittel identifiziert werden, die für die Kosten der neuen Maßnahmen eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf dargestellt.


Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

1.1 Freie Träger HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009, GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011)

1.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 43 beschlossenen Angebotsveränderungen im HH 2010/2011 sowie in den Vorlagen GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011 ist der überwiegende Teil umgesetzt, bereits seit 2010/2011 in Betrieb und in der Statistik berücksichtigt.
9 Angebotsveränderungen konnten nicht oder nur zum Teil umgesetzt werden, da es räumlich doch nicht möglich war bzw. die Räume nicht mehr wie geplant zur Verfügung standen).

1.1.2 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen / Gruppenerweiterungen
Von den 24 beschlossenen Vorhaben im HH 2010/2011 werden 19 Projekte umgesetzt, davon sind bereits 10 Maßnahmen in Betrieb, die restlichen befinden sich in Bau oder stehen kurz davor.

6 Projekte konnten nicht umgesetzt werden. Gründe sind hierfür z. Bsp. erforderliche umfangreichere Neuplanungen der Träger oder planungs- und baurechtliche Probleme (Nord/Montessori Kindergarten; Botnang/ Gallenklinge).

Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandsberichte (GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011) wieder neu eingesetzt.

1.1.3 Neue freie Träger
Von den 14 beschlossenen Vorhaben neuer Träger im HH 2010/2011 und darauf folgend in den Sachstandsberichten (GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011) sind bereits 10 Einrichtungen in Betrieb.

Bei 2 Projekten ist aufgrund von Verzögerungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Umsetzungszeitpunkt noch nicht endgültig geklärt.

2 der geplanten Projekte werden nicht umgesetzt. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandsberichte wieder neu eingesetzt bzw. können bei diesem Sachstandsbericht für neue Anträge eingesetzt werden.

1.1.4 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Von den 7 beschlossenen Anträgen zur Hortbetreuung im HH 2010/2011 sowie darauf folgend in den Sachstandsberichten sind alle Vorhaben umgesetzt.

1.1.5 Betriebskindertageseinrichtungen
Von den im HH 2010/2011 und darauf folgend in den Sachstandsberichten beschlossenen 29 Betriebskindertagesstätten bzw. einzelner neuer Gruppen / Angebotsveränderungen sind bereits 26 Maßnahmen in Betrieb.
2 der geplanten Projekte verzögern sich.

1 Vorhaben kann nicht umgesetzt werden. Die dadurch frei werdenden Mittel können bei diesem Sachstandsbericht für neue Anträge eingesetzt werden.

1.2 Freie Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3)

1.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 24 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3) können nach derzeitigem Stand 22 Vorhaben im Laufe 2012/2013 umgesetzt werden.

2 Angebotsveränderungen können nach Angaben der Träger nicht umgesetzt werden.

1.2.2 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen / Gruppenerweiterungen
Von den 24 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben werden nach derzeitigen Trägerangaben 23 Vorhaben umgesetzt, davon 2 wie geplant bzw. sogar früher. 21 Vorhaben oder einzelne Gruppen dieser Vorhaben werden später in Betrieb gehen als geplant. In der Regel betragen die Verzögerungen wenige Monate, können aber durchaus auch bis 9 Monate und mehr betragen. Gründe sind u. a. Planungs- und Bauverzögerungen.

Zwei Projekte können nicht umgesetzt werden. Laut Trägerangabe kann das Projekt von Polifant in der Heilbronnerstr. 397 (Neubau 3-gruppige Einrichtung) aufgrund Rückzug des Mietangebots nicht umgesetzt werden. Ebenso kann aufgrund von Rückzug des Vermieters das Vorhaben von Educcare in der Breitwiesenstr. 5 in Vaihingen/Möhringen nicht realisiert werden.

Des Weiteren kann beim Vorhaben der Diakonie Stetten vom Träger eine Gruppe nicht realisiert werden sowie beim Vorhaben der Israelitischen Religionsgemeinschaft kann ebenfalls eine Gruppe nicht umgesetzt werden.

1.2.3 Waldheim-Umnutzungen zur Kitabetreuung
Die im Haushalt beschlossene Umnutzung des evang. Waldheims Sonnenwinkel (Barchetstr. 16) wird nach Aussage des Trägers realisiert, jedoch verzögert sich die Umsetzung auf September 2014.

1.2.4 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Von den 10 beschlossenen Vorhaben gemeinnütziger neuer Träger (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben, werden nach derzeitigen Trägerangaben 9 Vorhaben umgesetzt, davon 4 wie geplant.

5 der geplanten neuen Kindertageseinrichtungen starten geringfügig später bzw. mit einzelnen Gruppen später als geplant. Aber alle wollen noch im Jahr 2012 mit dem Betrieb starten.

Ein Träger (Robinson Jugendfarm, Kinderladen Botnang e.V.) setzt sein Vorhaben nicht um.

Neue freie Träger (privat-gewerbliche Träger)
Von den 4 beschlossenen Vorhaben privat-gewerblicher neuer Träger, die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben, werden nach derzeitigen Trägerangaben 3 Vorhaben umgesetzt, davon ist eine Einrichtung (Kindervilla GmbH) bereits in Betrieb und seit Januar 2012 in die Bedarfsplanung aufgenommen.

2 der neuen privat-gewerblichen Kindertageseinrichtungen starten später als geplant, jedoch ist die in Betriebnahme noch im Jahr 2012 vorgesehen.

Ein Träger (Fred Vincent Maleika) setzt sein Vorhaben nicht um.

1.2.4 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Von den 3 beschlossenen Anträgen zur Hortbetreuung im HH 2012/2013 werden nach derzeitigem Stand alle Vorhaben 2012 und 2013 umgesetzt.

1.2.5 Betriebskindertageseinrichtungen
Von den 12 beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelner neuer Gruppen / Angebotsveränderungen (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben, konnten nach derzeitigen Trägerangaben 2 Vorhaben bereits umgesetzt bzw. z. T. umgesetzt werden. Weitere 5 der Betriebskindertagesstätten werden umgesetzt, starten aber später als geplant im Laufe 2012 und 2013.

6 Vorhaben können aus verschiedenen Gründen (z. Bsp. befristete Baugenehmigungen; Anmietung nicht realisierbar, geänderte Planungen des Bauträgers) nicht umgesetzt werden


1.3 Freie Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2014/2015
(vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 4)

Diese Vorhaben der freien Träger wurden im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013 in die mittelfristige Finanzplanung für 2014/2015 aufgenommen. Die Träger wurden vom Jugendamt hierüber informiert.

1.3.1 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen / Gruppenerweiterungen
Von den 13 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 4), die Ihre Umsetzung für 2014/2015 geplant haben, liegen derzeit keine aktuellen Planungsstände vor. Bislang hat keiner der Träger sein Vorhaben abgesagt, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Vorhaben umgesetzt werden.

1.3.2 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Das beschlossene Vorhaben des neuen Trägers Reiner Werkmann mit dem Umsetzungsziel 2014 kann am vorgesehenen Standort in Bad Cannstatt nicht realisiert werden.

Herr Werkmann hat einen neuen Antrag zu diesem Sachstandsbericht gestellt, da er inzwischen einen Standort in Münster gesichert hat, wo er sein Vorhaben bereits im Jahr 2013 umsetzen könnte.


2. Städtischer Träger

2.1 Städtischer Träger HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009, GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011)

2.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 47 beschlossenen Angebotsveränderungen im HH 2010/2011 sowie in den Vorlagen GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011 ist der überwiegende Teil umgesetzt, bereits seit 2010/2011 in Betrieb und in der Statistik berücksichtigt.

6 Angebotsveränderungen konnten aufgrund veränderter Planungsvoraussetzungen nicht umgesetzt werden (räumlich nicht möglich; Kosten-Nutzen-Verhältnis; Bedarfsgründe u.a.).

2.1.2 Sanierungen und Neubauvorhaben sowie Infrastrukturpauschale
Sanierungen und Neubauvorhaben
Von den 7 beschlossenen Vorhaben im HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009) können alle Projekte grundsätzlich umgesetzt werden.

2 Projekte sind bereits in Bau und sollen im Jahr 2012 (Wangen/Ravensburger Str. 19) bzw. im März 2013 (Feuerbach/Weilimdorfer Str. 155) in Betrieb gehen. Des Weiteren ist in Bau die 4-gruppige Kita in der Rotenberg-/Raitelsbergstraße (Ost) durch den WBV. Die Inbetriebnahme durch den Träger St. Josef ist für Mitte 2013 vorgesehen.

Bei 2 weiteren Projekten gibt es Vorprojektbeschlüsse bzw. Projektbeschlüsse (Feuerbach/Hohewartstr. 100; Rot/Löwensteiner Str. 49).

Das Vorhaben in Bad Cannstatt (Krefelder Areal, Duisburger Str. 53) wurde aufgrund der umfangreichen Planungen in den HH 2012/2013 verschoben und dort beschlossen. Ein weiteres Projekt (Untertürkheim/Ötztaler Str. 13) verzögert sich, da Erweiterungsflächen nicht vorhanden sind. Das Vorhaben wird zum HH 2014/2015 neu angemeldet.

Infrastrukturpauschale
Von den 11 im Rahmen der Infrastrukturpauschale im HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009) beschlossenen Vorhaben können 10 Projekte grundsätzlich umgesetzt werden, es gibt jedoch verschiedene Hindernisse und Verzögerungen:

Ein erstes Projekt ist bereits umgesetzt und in Betrieb gegangen (Feuerbach/Wiener Straße). Ein weiteres (Heumaden/Bernsteinstr.) befindet sich im Bau und soll noch im Kindergartenjahr 2012/2013 in Betrieb gehen.

Bei 4 weiteren Projekten sind die Planungen weitgehend abgeschlossen – die Umsetzungen verzögern sich jedoch z. Bsp. aufgrund von Investorenwechsel (Seepark Probstsee/Möhringen; Griegstraße/Botnang). Bei 2 Projekten ist der Realisierungszeitpunkt noch offen, da mit dem Grundstückseigentümer noch Verhandlungen laufen (Bad Cannstatt/Hofener-/Gnesener Straße) oder weil der Zeitpunkt des Neubaugebiets noch offen ist (Mühlhausen/Schafhaus).

Ein Vorhaben in Birkach/Erisdorfer Straße kann am vorgesehenen Standort nicht umgesetzt werden (Birkach/Erisdorfer Straße).

2 weitere Projekte (Plieningen/Schießhausäcker; Wangen/Renzwiesen) wurden zum HH 2012/2013 neu angemeldet und dort beschlossen.

Die durch diese Veränderungen im HH 2010/2011 frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandsberichtes (GRDrs 7/2011) wieder neu eingesetzt bzw. werden im Rahmen des aktuellen Sachstandsberichtes neu eingesetzt.

Bei insgesamt 14 der beschlossenen Vorhaben Neubau / Sanierung und Infrastrukturpauschale fallen Mehrkosten für die Ausstattungen der Einrichtungen von insgesamt 489.500 € an. Die Mittel für die Möblierung bzw. Einrichtung und Ausstattungen der Kindertageseinrichtungen sind seit über zehn Jahren unverändert bei 20.000 € pro Gruppe und sind nicht mehr auskömmlich. Aufgrund von Preissteigerungen, Mehrwertsteuererhöhung v. 16 % auf 19%, erhöhter Bedarf bei Kleinkindern (z.B. Wickelbereiche und Spielteppiche), Brandschutzmaßnahmen (z.B. schwer entflammbare Produkte, z.B. Textilien, Stoffe), schadstofffreien Spielmaterialien, erhöhten Gesundheitsschutz- und Hygieneanforderungen, Arbeitsschutzauflagen (z.B. ergonomische Anforderungen) sowie Maßnahmen infolge der Gefährdungsbeurteilungen und Schadstoffmessungen ist der Ansatz für die lose Möblierung je Gruppe auf 25.000 € anzupassen. Dieser Ansatz ist auch bei einer Sanierung einer Kita anzusetzen, da der Zustand des Inventars in diesen Einrichtungen total überaltert und verschließen ist.

Diese Kosten können durch freie Investitionskostenmittel im Rahmen des aktuellen Sachstandsberichtes finanziert werden.

2.1.3 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Der beschlossene Antrag zur Hortbetreuung in der GRDrs 464/2012 (zusätzliche Hortgruppe TE Edelweissweg 11 in Bad Cannstatt) wurde wie geplant zum September 2010 umgesetzt.

2.1.4 Nachfinanzierungen bereits im HH 08/09 beschlossener Maßnahmen
Von den 3 bereits im HH 2008/2009 beschlossenen Vorhaben, die sich aufgrund von Nachfinanzierungsbedarf verzögert haben, sind inzwischen 2 Einrichtungen fertig gestellt (Vaihingen/Freibadstr. 96; Zuffenhausen/Langenburgerstr. 26) sowie eine Maßnahme in Bau (Obertürkheim/Luise-Benger-Str. 35).


2.2 Städtischer Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2012/2013 und 2014/2015 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)

2.2.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 21 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2 bzw. GRDrs 721/2011, Anlage 4) können nach derzeitigem Stand 20 Vorhaben im Laufe 2012/2013 umgesetzt werden.

1 Angebotsveränderung kann vorerst nicht umgesetzt werden (Klingenstr. 138/1/Ost) und wird ggf. zum nächsten Sachstandsbericht beantragt.


2.2.2 Sanierungen und Neubauvorhaben sowie Infrastrukturpauschale
Sanierungen und Neubauvorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Infrastrukturpauschale (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Von den 7 im Rahmen der Infrastrukturpauschale im HH 2012/2013 beschlossenen Vorhaben sind 4 in Planung, z. T. gibt es Vorprojektbeschlüsse. Verzögerungen lassen sich auf Umplanungsmaßnahmen zurückführen.

Zum Teil konnten die Planungen noch nicht aufgenommen werden, da noch weitere Verhandlungen mit Grundstückseigentümern erforderlich sind (Wangen/Bozelen/Ulmer Straße) oder aber Bebauungsplanänderungen abgewartet werden müssen (Stammheim/Langenäcker-Wiesert).


Realisierungszeitpunkte für diese Projekte sind frühestens ab 2014/2015 zu erwarten.

Bei insgesamt 4 der beschlossenen Vorhaben Neubau / Sanierung und Infrastrukturpauschale fallen Mehrkosten für die Ausstattungen der Einrichtungen von insgesamt 43.000 € an (vgl. 2.1.2). Diese Kosten können durch freie Investitionskostenmittel im Rahmen des aktuellen Sachstandsberichtes finanziert werden.

2.2.3 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
(vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Die beschlossene zusätzliche Hortgruppe in der Tageseinrichtung Kolpingstr. 62 kann wie geplant umgesetzt werden.

2.2.4 Projekt in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt
(vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Im Rahmen des Neubaus auf dem Schulgelände der Kirchhaldenschule (Botnang) ist eine 4-gruppige Einrichtung beschlossen worden. Der Vorprojektbeschluss wurde bereits gefasst. Die in Betriebnahme ist für das 2. Halbjahr 2015 vorgesehen.


Beschlussanträge: Vorliegende neue Anträge

Zu Beschlussantrag 1:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger (Anlage 5 und Anlage 6).

Befürwortete Einzelanträge
Auch zu diesem Sachstandsbericht haben wieder zahlreiche Träger Anträge für notwendige, bedarfsgerechte Angebotsumstellungen innerhalb ihrer bestehenden Einrichtungen oder für Platzerweiterungen in vorhandene Raumressourcen eingereicht. Ebenso melden sich auch weiterhin zahlreiche neue Träger, die in Stuttgart eine Kindertageseinrichtung eröffnen möchten.

Insgesamt werden Anträge der freien Träger und des städtischen Trägers in einer Höhe von rund 6,28 Mio. Euro Investitionskosten und rund 15 Mio. Euro jährlichen Betriebskosten von der Verwaltung befürwortet.

Dieses große Engagement der Träger ist sehr zu begrüßen, denn nach wie vor bestehen ein ausgesprochen hoher Bedarf an Kleinkindplätzen sowie ein steigender GT-Bedarf bei den 3- bis 6-Jährigen (vgl. GRDrs 671/2012, Jahresbericht Kindertagesbetreuung 2012).

Die Verwaltung unterbreitet in dieser Vorlage den Vorschlag, welche Maßnahmen dringend umzusetzen sind (Anlage 5 und Anlage 6).
Befürwortet wurden vorrangig Angebotsumstellungen und Platzschaffungen für unter 3-Jährige, um der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren ab August 2013 wieder einen Schritt näher zu kommen.
Die Umsetzungen der Vorhaben sind alle ab Januar 2013 bis spätestens September 2013 bzw. spätestens bis Ende 2013 geplant.

Des Weiteren wurden Vorhaben berücksichtigt, die den Rechtsanspruch für 3- bis 6-Jährige sichern, sofern dieser in einem Bezirk nicht vollständig gesichert ist.

Ebenso wurden Angebotsveränderungen in Richtung Ganztagesplätze für 3- bis 6-Jährige befürwortet, da diese Plätze für berufstätige Eltern ebenfalls von immenser Bedeutung sind.

Für die Aufnahme der in dieser Vorlage aufgeführten neuen Träger in die Bedarfsplanung und in die Förderung sind vom Gemeinderat zusätzlich noch entsprechende Sachbeschlüsse zu fassen.

Nicht befürwortete Einzelanträge
Die Verwaltung hat grundsätzlich alle vorgelegten Anträge hinsichtlich der Zielsetzung und der Umsetzbarkeit geprüft und insgesamt 15 Anträge nicht befürwortet (siehe Anlage 5, Liste 3). Hierbei handelt es sich um Anträge, bei denen z. Bsp. das Vorhaben noch nicht entscheidungsreif ist, der Kostenrahmen zu hoch ist, bislang kein Grundstück bzw. kein Standort/Räume vorhanden ist, das Konzept nicht vorliegt oder keine Plätze gewonnen werden.


Zu Beschlussantrag 2:
Früh-/Spätbetreuung der Gruppen nach KitaVO bei freien Trägern
(vgl. Anlage 5, Liste 1.2)

· Anträge auf längere Öffnungszeiten freie Träger

In den gültigen Fördergrundsätzen ist geregelt, dass für 50% der KitaVO-Gruppen (ohne Krippen und ohne Horte) eine Betreuungszeit von 10h täglich gefördert wird.

Es wurden von 27 Trägern für 44 Einrichtungen Anträge auf Förderung längerer Öffnungszeiten gestellt. In diesen Einrichtungen werden insgesamt 115 Gruppen angeboten. Bei 64 Gruppen handelt es sich um Ganztagesgruppen nach KitaVO, bei 51 Gruppen handelt es sich um reine Krippengruppen. Teilweise wurde eine tägliche Öffnungszeit von 11h für alle angebotenen Ganztagsgruppen in einer Einrichtung gestellt.

Die vorliegenden Anträge wurden mit aktuellen Belegungsdaten nachvollziehbar begründet. Die Überprüfung von Einzelanträgen zu einem bestimmten Stichtag ist nicht geeignet, da sich der tatsächliche Betreuungsbedarf der Eltern sich verändern kann.

Um möglichst flexibel auf den Betreuungsbedarf der Eltern eingehen zu können, muss der Träger (derzeit auch aufgrund des begrenzten Angebots an Fachkräften) auf fest angestelltes Personal setzen.

Aus den o.g. Gründen schlägt die Verwaltung daher vor, dass die Träger zukünftig für max. 65 % ihrer Ganztagsgruppen nach KitaVO einen Zuschuss für das notwendige Fachpersonal für Öffnungszeiten von bis zu 10 Stunden täglich beantragen und erhalten können.

Die Erhöhung der Quote von 50% auf 65% bedeutet eine zusätzliche Gruppenanzahl von 35 Gruppen, die einen um 0,72 Stellen erhöhten Stellenschlüssel erhalten können. Bei einer Förderquote von 90% bzw. 85% (Kirchen) der tatsächlichen Personalkosten ergibt sich ein Förderbedarf in Höhe von 1 Mio €. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil dieser Mehrkosten aus dem aktuellen Förderbudget zu decken ist. Seitens der Verwaltung wird noch ein Mehrbedarf in Höhe von 300.000 € als realistisch betrachtet.


Zu Beschlussantrag 3:
Längere Öffnungszeiten in reinen Krippeneinrichtungen freier Träger

· Förderung von längeren Öffnungszeiten in reinen Krippeneinrichtungen
Aus den Anträgen der Träger ist zu entnehmen, dass es auch in Krippengruppen einen Bedarf an längeren Öffnungszeiten gibt. Die Förderung dieser Gruppen ist derzeit auf maximal 8h begrenzt. In Einrichtungen, in denen auch Gruppenformen nach KitaVO angeboten werden ist es möglich, dass auch Eltern von Kindern unter 3 Jahren eine längere Betreuung buchen können. In reinen Krippeneinrichtungen ist dies nicht möglich. Im Rahmen der nächsten Haushaltsplanberatungen sollte daher überlegt werden, ob in reinen Krippeneinrichtungen für 50 % der Ganztagsgruppen die Förderung von längeren Öffnungszeiten ebenfalls ermöglicht wird.

Bei derzeit 24 reinen Krippeneinrichtungen wäre dies mit einem Mehrbedarf von rd. 475.000 € verbunden.


Zu Beschlussantrag 4:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung und auf die Versorgungssituation (Anlage 2 und Anlage 3)

In der Anlage 3 sind die Platzentwicklung sowie die Versorgungsquoten der verschiedenen Altersgruppen übersichtlich dargestellt.

Ausgehend von den aktuellen Versorgungsquoten Stand 1.3.2012 entwickelt sich die Versorgungssituation nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze (HH 10/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011; HH 12/13) wie folgt:

Versorgungssituation bei unter 3-Jährigen:

Altersgruppe
Versorgungs-
grad IST
Kalkulation Umsetzung beschlossener Plätze
Vorliegende neue Anträge
2012
2013
2014/2015 und folgend
2013
2014/2015 und folgend
0 – u. 3 Jährige
(3 Jahrgänge)
33,3 %
41,9 %
46,7 %
45 %
50 %

Insgesamt gibt es bereits ca. 2.165 beschlossene Plätze, die sich noch in Umsetzung befinden bzw. die noch nicht in der aktuellen Statistik enthalten sind.

Sollten alle beschlossenen Vorhaben, die ihre Umsetzung bis Ende 2013 geplant haben (ca. 1.387 Plätze) umgesetzt werden, so wird sich der Versorgungsgrad für unter 3-Jährige bis Ende 2013 auf rund 42 % verbessern.

Aufgrund des Wartelistenabgleichs des Jahres 2012 ist bekannt, dass in Stuttgart mindestens ca. 60% der unter 3-Jährigen einen Betreuungsplatz benötigen (vgl. GRDrs 671/2012), damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab August 2013 erfüllt werden kann.

Dies bedeutet, dass bis Ende 2013 trotz der zahlreich beschlossenen Vorhaben bis zu einer Versorgung von 60 % der unter 3-Jährigen noch rund 2.900 Plätze fehlen.

2014 und 2015 und folgend könnte sich der Versorgungsgrad, sofern die weiteren beschlossenen Plätze (ca. 780 Plätze) wie geplant umgesetzt werden, auf ca. 46,7 % verbessern.

Der Fehlbedarf bis zu einer 60%-Versorgung würde dann noch rund 2.100 Plätze betragen.

Durch die in der aktuellen Vorlage vorgelegten Anträge könnten zusätzlich insgesamt 573 Plätze für unter 3-Jährige geschaffen werden (vgl. Anlage 2). Die Versorgungsquote würde sich dann bis Ende 2013 auf ca. 45 % verbessern, bis 2015 und folgend auf ca. 50 % - sofern die Umsetzungen wie geplant verlaufen (vgl. Anlage 3).

Versorgungssituation bei 3- bis unter 6-Jährigen:

Altersgruppe
Versorgungs-
grad IST
Kalkulation
Vorliegende neue Anträge
2012
2013
2014/2015 und folgend
2013
2014/2015 und folgend
3 – u. 6 Jährige
(3 Jahrg. und 3 Monate)
104,1 %
108,5 %
111,9 %
111 %
114 %
GT-Plätze für 3 – u. 6 Jährige
47,3 %
57,0 %
61,4 %
63 %
67 %

Im Jahresbericht Kindertagesbetreuung 2012 (vgl. GRDRs 671/2012) wurde erläutert, dass davon auszugehen ist, dass mindestens 70 % der 3- bis unter 6-Jährigen einen Ganztagesbetreuungsplatz benötigen.

Sollten alle Vorhaben umgesetzt werden, die beschlossen sind, so wird sich der Versorgungsgrad bis Ende 2013 auf ca. 57 % verbessern.

2014 und 2015 und folgend könnte sich der Versorgungsgrad, sofern die Maßnahmen wie beschlossen umgesetzt werden, auf ca. 61 % verbessern.

Durch die in der aktuellen Vorlage vorgelegten Anträge könnten zusätzlich insgesamt 876 Ganztages-Plätze für 3- bis unter 6-Jährige durch Angebotsumstellungen und neue Plätze geschaffen werden (vgl. Anlage 2). Die GT- Versorgungsquote würde sich dann bis Ende 2013 auf ca. 63 % verbessern, bis 2015 und folgend auf ca. 67 % - sofern die Umsetzungen wie geplant verlaufen (vgl. Anlage 3).


Versorgungssituation bei 6- bis unter 12-Jährigen:

Altersgruppe
Versorgungs-
grad IST
Kalkulation
2012
2013
2014/2015 und folgend
6 – u. 12 Jährige:
Hortplätze in Tageseinrichtungen und Hortplätze an Schulen
19,6 %
20,1 %
20,2 %

Die Versorgungssituation bei den 6- bis unter 12-Jährigen lässt sich hier nur bezogen auf die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Horten an Schulen darstellen. Aufgrund des Zielbeschlusses, die Betreuung der Schulkinder durch Schülerhäuser bzw. Ganztagesschulen abzudecken, wurden in diesem Altersbereich nur wenige Plätze beschlossen (insgesamt 170 Plätze). Dadurch ergibt sich ein Versorgungsgrad von ca. 20 %.

In der aktuellen Vorlage zeichnen sich bereits Auswirkungen des rückläufigen Hortbedarfs in Form von Angebotsumstellungen (insbes. beim städt. Träger) von Hortplätzen in Richtung GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige und für Kleinkinder ab. Neue Schulkindbetreuungsplätze wurden lediglich bei Privatschulen befürwortet.

In der Bilanz werden insgesamt 30 Hortplätze in Tageseinrichtungen abgebaut (vgl. Anlage 2 und 3).


Zu Beschlussantrag 5:
Stellenbedarf städtischer Träger

Für die in dieser Vorlage aufgezeigte neue Angebotsumstellung des städtischen Trägers werden 109,8745 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt 109,8745 Mitarbeiter/-innen (0,3 Stellen in Entgeltgruppe S 13 und 3,95 Stellen in Entgeltgruppe S 10 und 52,18 Stellen in Entgeltgruppe S 8 und 38,3678 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 9,3 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 4,9201 Stellen in Entgeltgruppe E 3 und

0,8566 Stellen in Entgeltgruppe E 2ü) mit Wirkung vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 zu beschäftigen. Über die erforderliche Stellenschaffung wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2014/2015 entschieden.

Nach aktuellem Sachstand werden von den im Haushalt 2010/11 sowie im 1. und 2. Sachstandsbericht beschlossener Stellenschaffung 2,5108 Stellen aufgrund nicht umgesetzter Vorhaben nicht benötigt und können zum Stellenplan 2014 gestrichen werden.


Im Haushalt 2012/13 wurden nur Betriebskosten beschlossen und keine Stellenschaffung. Deshalb wird die Veränderung bei der Stellensituation zum aktuellen Sachstand nur nachrichtlich angegeben (minus 0,6 Stellen), die Minderkosten wurden bei den Betriebskosten berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkungen

Zu Beschlussantrag 6:
Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 1)

Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in der Finanzübersicht in Anlage 1 eingearbeitet.

Dadurch, dass einige der im HH 2010/2011, in der GRDrs 464/2010, in der GRDrs 7/2011 sowie im HH 2012/2013 beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (siehe Anlage 4), werden Mittel frei. Dies ist ebenfalls bei der Darstellung des Sachstands in Anlage 1 enthalten. Die freien Mittel sollen zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (vgl. Anlagen 5 und 6) eingesetzt werden.

Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:


HH 2010/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011

Investitions-kosten
Infrastruktur-
pauschale Investitionskosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2011
Zum HH 2010/2011 beschlossen (HH-Ansatz inkl. Budget)
38.974.000
8.160.000
27.919.000
15.715.000
Aktueller Planungsstand HH 2010/11 sowie Beschlüsse GRDrs 464/2010 und aus GRDrs 7/2011
34.971.320
7.962.000
26.650.450
11.318.173
Abzüglich Finanzierung dringliche Instandhaltungsmaßnahmen städtischer Träger / Amt 23 (vgl. Anlage 6, GRDrs 7/2011) in Höhe von 1.896.000 € (Teilfinanzierung aus Restmitteln der Investitionspauschale HH 08/09 in Höhe von 1.086.029 €)
40.000
769.971
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
3.962.680
198.000
1.268.550
3.626.856


HH 2012/13

Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale Investitionskosten
Betriebs-kosten
Betriebs-kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2012
Zum HH 2012/2013 beschlossen (Finanzplanung 2012 bis 2015) (HH-Ansatz inkl. Budget)
94.309.378
7.269.000
44.359.858
15.553.777
Aktueller Planungsstand HH 2012/13
92.253.290
7.269.000
37.642.278
8.162.906
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
2.056.088
0
6.717.580
7.390.871


Finanzierungsbedarf für neue Maßnahmen und Finanzierungsvorschläge

Investitions-kosten
Betriebs-kosten
Betriebs-kosten
gesamt
dauerhaft
2013
Maßnahmen in aktueller Vorlage GRDrs 672/2012
6.282.250
15.075.190
11.449.970
Finanzierungsvorschläge
freie Betriebsmittel dauerhaft aus HH 10/11
1.268.550
1.268.550
freie Betriebsmittel dauerhaft aus HH 12/13
6.717.580
6.717.580
freie Investitionsmittel aus HH 10/11
3.962.680
freie Betriebsmittel aus HH 12/13 einmalig im Jahr 2012 in Höhe von 4.178.322 € (insgesamt 7.390.871 €):
anteilig für Investitionskosten und für anfallende Betriebskosten 2013 einmalig einzusetzen
714.482
3.463.840
freie Investitionsmittel aus HH 12/13
2.056.088
Abzüglich Kosten Amt 23 (Finanzierungsbedarf für Kosten Bauzeit einmalig HH 2010/11: Anmietkosten Ausweichquartier, Umzugskosten)
-451.000
Summe zur Verfügung stehende Restmittel
für Finanzierung
6.282.250
7.986.130
11.449.970
Differenz Bedarf neue Maßnahmen und Restmittel:
freie Mittel (+) /
Finanzierungsbedarf (-)
0
-7.089.060
0

Der Finanzierungsbedarf für die Investitionskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 6.282.250 € kann finanziert werden durch freie Investitionsmittel aus HH 10/11in Höhe von 3.962.680 € und durch nicht benötigte Betriebsmittel aus dem HH 12/13 für das Jahr 2012 in Höhe von 714.482 €, die aufgrund von Verzögerungen von Projekten sowie der Nichtrealisierung von Projekten einmalig zur Verfügung stehen. Außerdem stehen aus dem HH 12/13 aufgrund der Nichtrealisierung von Vorhaben insgesamt 2.056.088 € Investitionsmittel zur Verfügung.

Nach Abzug des bestehenden Finanzierungsbedarfs für die Kosten der Bauzeit der Ausweichquartiere 2010/11 (Anmietkosten Ausweichquartier, Umzugskosten) in Höhe von 451.000 € sind alle Restmittel für die Finanzierung der Investitionskosten der neuen Maßnahmen ausgeschöpft.

Für die Finanzierung der Betriebskosten im Jahr 2013 in Höhe von 11.449.970 € und dauerhaft ab 2014 in Höhe von 15.075.190 € wird folgende Finanzierung vorgeschlagen:

Für die einmalige Finanzierung der Betriebskosten im Jahr 2013 stehen die aufgrund nicht realisierter Vorhaben aus dem HH 2010/11 dauerhaft 1.268.550 € und aus dem HH 2012/13 dauerhaft 6.717.580 € freien Mittel zur Verfügung. Zudem können für die einmalige Finanzierung der Betriebskosten im Jahr 2013 ein Teil, d.h. 3.463.840 € der freien Betriebsmittel für das Jahr 2012 aus dem HH 2012/13, verwendet werden.

Somit können die Betriebskosten im Jahr 2013 durch Restmittel gedeckt werden.

Für die Finanzierung der ab 2014 anfallenden dauerhaften Betriebskosten in Höhe von 15.075.190 € stehen aus dem HH 2010/11 dauerhaft 1.268.550 € und aus dem HH 2012/13 dauerhaft 6.717.580 € zur Verfügung. Somit dauerhaft ab 2014 insgesamt 7.986.130 € zur Finanzierung der neuen Maßnahmen zur Verfügung.

Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die dauerhaften Betriebskosten in Höhe von 7.089.060 €.

Aufgrund des außerordentlich hohen Bedarfs an Kleinkindplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab August 2013 schlägt die Verwaltung vor, diesen Finanzierungsbedarf bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2014/2015 und der künftigen Haushalte als Vorbelastung zu berücksichtigen.

Die zusätzlichen Betreuungsplätze, die in dieser Vorlage zur Schaffung vorgeschlagen werden, führen bei Belegung auch zu höheren FAG-Zuweisungen. Im Jahr 2014 ist daher unter Berücksichtigung der derzeitigen Höhe und Verteilung mit zusätzlichen FAG-Mitteln in Höhe von rund 6 Mio. € zu rechnen.

Die Einnahmen beim städtischen Träger für die im Haushalt 2010/11 beschlossenen Maßnahmen aus Gebühren betragen ca. 1.060.000 €; für die in der GRDrs 464/2010 beschlossenen Maßnahmen ca. 160.000 € sowie für die in der GRDrs 7/2011 beschlossenen Maßnahmen ca.11.400 €. Durch die im HH 2012/13 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von 1.470.000 € zu rechnen.

Die Einnahmen beim städtischen Träger aus Gebühren für die vorgelegten neuen Maßnahmen würden sich auf ca. 597.000 € belaufen. Diese Erträge aus Gebühren müssen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2014/15 berücksichtigt werden.

Die Verwaltung geht für die im Haushalt 2010/2011 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers von Investitionskostenzuschüssen des Bundes i. H. v. ca. 736.000 € aus. Für die in der GRDrs 464/2010 und in der GRDrs 7/2011 beschlossenen Vorhaben des städtischen Trägers werden ca. 48.000 € Investitionskostenzuschüsse des Bundes erwartet.

Da die Auszahlung der Zuschüsse des Bundes bis Ende 2013 begrenzt ist, betragen die zu erwartenden Zuschüsse für die Investitionskosten für die im HH 2012/13 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers lediglich ca. 85.000 €.

Für die vorgelegten neuen Maßnahmen des städtischen Trägers sind Bundeszuschüsse für Investitionen in Höhe von ca. 297.000 € zu erwarten.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Finanzübersicht
Anlage 2: Platzübersicht
Anlage 3: Versorgungsentwicklung
Anlage 4: Vorhaben, die nicht umgesetzt wurden/werden (können)
Anlage 5: Übersicht über neue Anträge freier Träger
Anlage 6: Übersicht über neue Anträge städtischer Träger





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Anlage 1_zu GRDrs 672_2012_Finanzübersicht_2012_10_01.xlsAnlage 1_zu GRDrs 672_2012_Finanzübersicht_2012_10_01.xlsAnlage 2_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 2_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 3_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 3_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 4_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 4_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 5_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 5_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 6_zu GRDrs 672_2012.xlsAnlage 6_zu GRDrs 672_2012.xls