Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-02.00
GRDrs 185/2022
Stuttgart,
03/31/2022



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.04.2022
07.04.2022



Beschlußantrag:

Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen.

1. Verwendung des Bilanzgewinns 2021 der LBBW


Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2021 folgenden Bilanzgewinn aus:

Bilanzgewinn 230.784.447,56 EUR

Aus dem Bilanzgewinn werden 230 Mio. EUR an die zum 31. Dezember 2021 beteiligten Träger der LBBW ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.

Der verbleibende Bilanzgewinn nach Ausschüttung in Höhe von 784.447,56 EUR wird in den Gewinnvortrag der LBBW eingestellt.


2. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder 3. Abschlussprüfer 2022

Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2022, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2022 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.


4. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Der Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Landesbank Baden-Württemberg sowie der Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats wird wie folgt zugestimmt:



Begründung:


Die Hauptversammlung der LBBW findet am 8. April 2022 statt.

Gemäß § 3 Abs.1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin oder den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.

I. Verwendung des Bilanzgewinns zum Stichtag 31.12.2021 der LBBW (Bank)

Gemäß § 9 Nr. 2 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung der LBBW über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Der Bilanzgewinn beträgt 230,8 Mio. EUR. Der Vorstand der LBBW schlägt eine Ausschüttung in Höhe von 230 Mio. EUR an die Träger vor. Der Anteil der LHS beträgt daraus nach Steuern 36,7 Mio. EUR. Dies ergibt eine Rendite von rd. 2,68 % auf das investierte Kapital der LHS.

Der nach Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 784.447,56 EUR soll in den Gewinnvortrag der LBBW eingestellt werden.


II. Jahresabschluss der LBBW (Bank) – nach HGB Der Einzelabschluss der LBBW (Bank) ist nach HGB zu erstellen. Er ist Grundlage für eine Ausschüttung auf das Stammkapital. Die Steuerung des LBBW Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen (siehe unter III. Konzernabschluss der LBBW).

In der Anlage sind die Bilanz zum 31.12.2021 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1.1. – 31.12.2021 der LBBW (Bank) beigefügt. Der Jahresabschluss (inkl. Lagebericht) der LBBW (Bank) wurde auf der Internetseite der LBBW veröffentlicht.

Der Abschluss 2021 wurde von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt. Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 30. März 2022 festgestellt.

Die nachfolgenden Erläuterungen sind im Wesentlichen dem Geschäftsbericht der LBBW für das Jahr 2021 entnommen.

Ein bestimmender Faktor der Geschäftstätigkeit blieb auch in 2021 die andauernde Corona-Pandemie. Zudem stellten Lieferengpässe und stark gestiegene Energie- und Rohstoffpreise viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Damit verbunden war auch ein weiterhin extrem niedriges Zinsniveau sowie die steigende Inflation. Trotz dieses sehr anspruchsvollen Umfelds konnte die LBBW ihre Wachstumsstrategie fortsetzen.


Die Ertragslage (LBBW Bank) stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

in Mio. EUR
Ist
2021
Ist 2020
Differenz
Zinsüberschuss
1.937
1.634
302
Provisionsüberschuss
466
417
50
Nettoergebnis des Handelsbestands
325
250
75
Verwaltungsaufwand
-1.769
-1.685
-84
Sonstiges betriebliches Ergebnis
-46
34
-80
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge/Bewertung
914
651
263
Risikovorsorge/Bewertungsergebnis
-250
-349
99
Fonds für allgem. Bankrisiken gem. § 340g HGB
0
-86
86
Betriebsergebnis
664
216
448
ao Ergebnis
-26
-47
21
Teilgewinnabführung
-35
-38
3
Jahresergebnis vor Steuern
602
131
471
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-377
-26
-351
Jahresergebnis nach Steuern
225
105
120

Mit einer Steigerung um 302 Mio. EUR auf 1.937 Mio. EUR (VJ 1.634 Mio. EUR) zeigte das Zinsergebnis eine positive Entwicklung. Dazu trug auf operativer Ebene vor allem das Segment Immobilien- und Projektfinanzierungen bei. Die Erträge konnten hier insbesondere durch ein historisch starkes Neugeschäft in der gewerblichen Immobilienfinanzierung ausgebaut werden. Auch die Segmente Kapitalmarktgeschäft und Unternehmenskunden steuerten einen Anteil zum Wachstum des Zinsergebnisses bei. Das weiterhin historisch niedrige Zinsniveau wirkte insbesondere im Einlagengeschäft belastend und sorgt für einen reduzierten Beitrag des Segments Private Kunden/Sparkassen. Aus dem TLTRO III Refinanzierungsgeschäft der EZB vereinnahmte die LBBW einen Bonus von 186 Mio. EUR (VJ 0), da die mit dem Programm verbundenen Kreditvergabeziele erreicht wurden.

Das Provisionsergebnis verbesserte sich um 50 Mio. EUR auf 466 Mio. EUR (VJ 417 Mio. EUR). Deutlich positiv entwickelte sich hierbei vor allem das Wertpapier- und Depotgeschäft.

Die Position Nettoergebnis des Handelsbestands lag mit 325 Mio. EUR (VJ 250 Mio. EUR) um 75 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert. Vor allem kapitalmarktorientierte Aktivitäten trugen mit einem kräftig gestiegenen Neugeschäft bei Zertifikaten bzw. in den Zinsbüchern zum Anstieg bei.

Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um -84 Mio. EUR auf -1.769 Mio. EUR (VJ -1.685 Mio. EUR) unter anderem wegen steigender Investitionen in die Modernisierung der IT. Die Personalaufwendungen stiegen um -23 Mio. EUR auf -890 Mio. EUR (VJ -866 Mio. EUR), was vor allem auf höhere Rückstellungen im Personalbereich zurückzuführen war. Darüber hinaus stiegen die Aufwendungen für die Bankenabgabe erneut spürbar um insgesamt 16 Mio. EUR. Relevant hierfür war der weitere Anstieg des Zielvolumens der Bankenabgabe bedingt durch das Wachstum der gedeckten Einlagen im Euroraum um 8 % sowie eine durch Geschäftsausweitungen gestiegene Bemessungsgrundlage.


Bei der LBBW-Bank waren zum Jahresende 7.938 MA beschäftigt (VJ 8.148 MA), und damit 210 weniger als im Vorjahr. Am Standort Stuttgart sank die Beschäftigtenzahl um 81 MA. Zum Jahresende waren 5.368 MA (VJ 5.449) am Standort Stuttgart beschäftigt.

Das sonstige betriebliche Ergebnis sank auf -46 Mio. EUR (VJ 34 Mio. EUR). Ursächlich für den Rückgang war insbesondere ein um -108 Mio. EUR erhöhtes Ergebnis für Rückstellungen aus Rechtsthemen.

Das Risikovorsorge-/Bewertungsergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr in Summe um 99 Mio. EUR auf -250 Mio. EUR (VJ -349 Mio. EUR), u.a. verminderte sich zum Jahresende 2021 das Risikovorsorgeergebnis im Kreditgeschäft um 80 Mio. EUR auf -270 Mio. EUR (VJ -350 Mio. EUR). Während die Risikovorsorge zum Jahresende 2021 durch originäre Ausfälle vergleichsweise gering ausfiel, wurde vor allem den außergewöhnlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der weiteren pandemischen, konjunkturellen und geopolitischen Risiken (bspw. Ukraine Konflikt) Rechnung getragen. Das Vorjahr war zudem durch einen größeren Einzelfall aufgrund einer Unternehmensinsolvenz belastet. Nach wie vor verfügt die LBBW über eine gute Portfolioqualität was durch einen sehr hohen Anteil des Exposures im Investmentgrade-Bereich und eine weiterhin niedrige Ausfallquote belegt ist.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 ergaben sich keine Veränderungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB.

Das außerordentliche Ergebnis verbesserte sich im Saldo um 21 Mio. EUR auf -26 Mio. EUR (VJ -47 Mio. EUR). Im Vergleich zum Vorjahr wurden keine wesentlichen neuen Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt.

Für das Geschäftsjahr 2021 ergab sich in Summe ein Jahresüberschuss vor Steuern i.H.v. 602 Mio. EUR (Vorjahr: 131 Mio. EUR).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag erhöhten sich beträchtlich um 351 Mio. EUR auf -377 Mio. EUR (VJ -26 Mio. EUR), was vor allem auf das höhere Vorsteuerergebnis zurückzuführen war. Darüber hinaus erhöhten sich die aperiodischen Steueraufwendungen um -146 Mio. EUR auf -134 Mio. EUR (VJ 12 Mio. EUR). Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Vorsorge für steuerliche Risiken.

Das Jahresergebnis nach Steuern verbesserte sich um 120 Mio. EUR auf 225 Mio. EUR (VJ 105 Mio. EUR)



III. Konzernabschluss der LBBW

Der Konzernabschluss ist nach IFRS zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der LBBW (Bank) als Mutterunternehmen 92 Tochterunternehmen (VJ 90).

Der Unterschied zum Einzelabschluss der LBBW (Bank) beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen der Rechnungslegungsstandards HGB und IFRS, sowie dem Einbezug der Konzerntochtergesellschaften nach IFRS.

Die Steuerung des LBBW-Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen. Auch die LBBW (Bank) wird als wesentlicher Bestandteil des Konzerns nach diesen Kennziffern gesteuert.

Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. März 2022 gebilligt.

Konzernergebnis

Mit einem Konzernergebnis (IFRS) vor Steuern von 817 Mio. EUR übertraf die LBBW den Vorjahreswert von 252 Mio. EUR deutlich. Dazu trug neben einem Anstieg der Erträge auch eine reduzierte Risikovorsorge bei. Diese stand im letzten Jahr stark unter dem Einfluss eines größeren Einzelfalls und hoher Anpassungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Das Konzernergebnis nach Steuern beträgt 418 Mio. EUR (VJ 172 Mio. EUR).

Kapitalquote

Die Kapitalausstattung der LBBW ist weiter solide und übertrifft deutlich die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen.
Die harte Kernkapitalquote liegt zum 31.12.2021 mit 14,6 % (VJ 14,8 %) beträchtlich oberhalb der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung, die bislang bei 8,73 % liegt und ab dem 1. März 2022 auf 8,81% steigt.


Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit (RTF) war während des gesamten Geschäftsjahrs 2021 zu den Berichtsstichtagen gegeben. Auch die im Sinne der dauerhaften Überlebensfähigkeit geforderte Stressresistenz war gewährleistet.


Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) lag mit 5,0 % ebenfalls deutlich über der von der Aufsicht vorgeschriebenen Mindestmarke von 3 %.

Liquidität

Die LBBW verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquiditätsausstattung. Die LBBW war zur jeder Zeit in der Lage, im gewünschten Umfang Refinanzierungsmittel zu beschaffen. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag bei 141,1% und damit deutlich über den von der Aufsicht geforderten 100%.

Eigenkapitalrentabilität (RoE)

Die Eigenkapitalrentabilität ist in Folge der positiven Ergebnisentwicklung deutlich auf 6% (VJ 1,9%) gestiegen.


Cost Income Ratio

Die Cost-Income-Ratio (Aufwands-Ertrags-Relation) verbesserte sich insbesondere ertragsbedingt auf 64,7% nach 70,4 % im Vorjahr. Mittel- bis langfristig strebt die LBBW eine CIR von unter 60 % an.

Wesentliche Geschäftsentwicklungen der LBBW

· Die LBBW baut ihre starke Positionierung in ihren Kerngeschäften durch strategische Kooperationen weiter aus. Im Dezember 2021 hat die LBBW mit der Helaba eine wechselseitige Bündelung von Kompetenzen vereinbart. Im Zuge dessen werden das Verwahrstellengeschäft und das Zins,- Währungs- und Rohstoffmanagement (ZWRM) für Firmenkunden der Sparkassen bei der LBBW zusammengeführt. Zuvor hatte die LBBW bereits das ZWRM für Sparkassen-Firmenkunden der Hamburger Commercial Bank (früher HSH Nordbank) und der Bayern LB übernommen. Mit der im Januar 2022 vereinbarten Übernahme der Berlin Hyp weitet die LBBW ihr Kerngeschäftsfeld der gewerblichen Immobilienfinanzierung weiter aus. Damit schärft sie zugleich ihr Nachhaltigkeitsprofil. Beide Banken zählen mit jeweils über 6 Milliarden Euro zu den größten Emittenten von ESG-Bonds unter den europäischen Geschäftsbanken.

· Mit Blick auf die vier strategischen Stoßrichtungen der LBBW steht vor allem der Megatrend Nachhaltigkeit – sowohl branchenweit als auch bei den Kunden der LBBW – im Fokus. Im Kundengeschäft nimmt Nachhaltigkeit einen immer größeren Platz ein. Die Begleitung der Kunden durch die LBBW auf ihrem Weg der Transformation in eine klimaneutrale Zukunft erfolgt durch den stetigen Ausbau eines nachhaltigen Produktangebots und Finanzierungs- bzw. Anlagevolumens in allen operativen Segmenten der LBBW, aber auch durch spezielle Schulungskonzepte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LBBW. Sehr stark nachgefragt werden zudem die speziellen Nachhaltigkeits-Beratungsteams der LBBW, die mittlerweile sowohl für Unternehmenskunden als auch für institutionelle Investoren, Banken, Sparkassen und Non-Profit-Organisationen wie Stiftungen aufgebaut wurden. Ausblick

Das Umfeld des laufenden Jahres beleibt herausfordernd, insbesondere mit Blick auf die stark gestiegene Inflation und die geopolitischen Spannungen. Der Ukraine-Krieg hat die Unsicherheiten über die wirtschaftliche Entwicklung massiv erhöht. Dennoch erwartet der Vorstand der LBBW für 2022 aus heutiger Sicht ein Konzernergebnis vor Steuern im mittleren dreistelligen Millionenbereich.

IV. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) und § 9 Nr. 3 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

Die Entlastung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder alle wesentlichen Anstände erledigt sind (§ 18 Abs. 3 LBWG). Die erforderliche Bestätigung für das Geschäftsjahr 2021 wurde vom Ministerium für Finanzen und vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, die gemeinsam Rechtsaufsicht ausüben, erteilt.


V. Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2022

Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 22. März 2022 schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2022, als Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2022 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für das Kalenderjahr 2022 zu bestellen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm wurden keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt, welche die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf den Abschlussprüfer beschränken.

Die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers ergibt sich aus § 9 Nr. 4 der Satzung LBBW.

VI. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Seit dem Beschluss der Hauptversammlung über die Vergütung der Mitglieder des LBBW-Aufsichtsrats vom 22. Juli 2011 sind die Anforderungen an die individuelle und kollektive Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrats der LBBW und dessen Ausschüsse bezüglich Kenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrung und zeitlicher Verfügbarkeit erheblich gestiegen.

Darüber hinaus ist ein stärkerer Wettbewerb um hoch qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für die Aufsichtsratstätigkeit in Kreditinstituten festzustellen. Die vorgeschlagene Anpassung der Vergütung soll das angemessene Verhältnis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu ihren Aufgaben weiterhin sicherstellen, die - auch corona-bedingt -zunehmende Komplexität in der Kreditwirtschaft und die daraus abzuleitenden stark gestiegenen Anforderungen an die Mandatsträger berücksichtigen und bildet im Wesentlichen die Entwicklung der Tarifgehälter in der Kreditwirtschaft seit 2011 nach.

Die Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats war – im Zusammenhang mit der neuen Amtszeit des Aufsichtsrats – in der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehen. Aufgrund der nicht absehbaren finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Unsicherheiten hat die Hauptversammlung die Beschlussfassung über die Vergütungsänderung zunächst auf einen Zeitpunkt nach dem 1. Oktober 2020 verschoben und in einem weiteren Schritt im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens am 17. August 2021 festgelegt, über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der ordentlichen Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2022 zu entscheiden.

Nach § 8 Abs. 2 Ziffer 8 LBWG, § 9 Ziffer 8 Satzung beschließt die Hauptversammlung
über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. An dieser Stelle wird klargestellt, dass dem Oberbürgermeister als städtischem Vertreter im Aufsichtsrat der LBBW die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung nicht zugutekommt, da er gem. § 5 der Landesnebentätigkeitsverordnung Baden-Württemberg die Erhöhung vollständig und die Aufsichtsratsvergütung ganz überwiegend an die Stadt Stuttgart abführen muss. Somit kommt die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung in diesem Fall der Stadt Stuttgart in vollem Umfang zugute.

Finanzielle Auswirkungen

Nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gem. Ziff. 1 des Beschlussantrags entfällt auf die Stadt entsprechend ihrer Anteilsquote (18,932%) eine Ausschüttung in Höhe von 43,5 Mio. EUR. Nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 6,8 Mio. EUR erhält die Stadt rd. 36,7 Mio. EUR (VJ 15,8 Mio. EUR). Daraus errechnet sich eine Verzinsung des zur Verfügung gestellten Kapitals (1,369 Mrd. EUR zum 31.12.2021) nach Steuern von 2,68 %.

Im Haushaltsplan 2022/2023 der Stadt ist für das Haushaltsjahr 2022 eine Ausschüttung in Höhe von 31,9 Mio. EUR aus dem Jahresergebnis 2021 der LBBW geplant.
Der Planansatz wird um rd. 4,8 Mio. EUR überschritten.







Dr. Frank Nopper

Anlage
LBBW Jahresabschluss 2021 – GuV und Bilanz





Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Anlagen

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