Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1164/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/29/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Stuttgart wird Fahrradstadt, Pkt. 6
Winterdienst auf allen Hauptradrouten spätestens ab Winter 2018/2019


Beantwortung / Stellungnahme

Die GRDrs 901/2017 „Erfüllung des Winterdienstes auf Fahrbahnen, Gehwegen, Park-plätzen und Radwegen 2017/2018“ wurde von Referat Städtebau und Umwelt hinsicht-lich des Beschlussantrags Nr. 2 nicht mitgezeichnet. Gewünscht wurde die Neufassung dieses Punktes mit dem Inhalt, sukzessive die Strecken der Hauptradrouten 1. Ordnung jeweils nach Fertigstellung in den Winterdienst aufzunehmen, um einen gesicherten Radverkehr auch im Winterdienst garantieren zu können. Auf diesen Wunsch wurde in der Vorlage hingewiesen. Der Beschlusspunkt 2, die Winterdienstmaßnahmen aufgrund der Einschätzung des Rechtsamtes sowie der finanziellen Vorgaben zur Erstellung der Wirtschaftspläne nicht auszuweiten, wurde unverändert beibehalten.

Im Rahmen der Vorberatung der Winterdienstvorlage im Ausschuss für Umwelt und Technik am 14.11.2017 wurde die Aufnahme der bereits fertig gestellten Hauptradrouten 1. Ordnung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits für den Winter 2017/2018 gewünscht. Dies ist, wie in der GRDrs 901/2017 auf Seite 4 dargestellt, nicht möglich und frühestens zur Winterperiode 2018/2019 unter der Voraussetzung umsetzbar, dass die entsprechenden HH-Mittel genehmigt werden.

Für die Hauptradroute 1 erster Ordnung (HRR 1) wurde der zusätzliche Mittelbedarf
bereits erhoben. Hierfür ist ein zusätzliches Budget von 65.000 €/Winter erforderlich.


Bisher betreut der AWS 58 km Radwege im Winter, teilweise in Eigenleistung über die Streufahrzeuge in der Dringlichkeit I und II sowie über Fremdleistungen durch die beauftragten Winterdienstunternehmen auf den Verpflichtungen der Stadt (siehe hierzu die Ausführungen unter Pkt. 2 der HH-Vorlage 1164/2017).

Insgesamt werden lt. Referat StU ca. 150 km Hauptradrouten 1. Ordnung ausgewiesen. Bei den Recherchen zur Beantwortung der Haushaltsanträge stellte sich heraus, dass es sich bei den bisher gemachten Längenangaben seitens Ref StU um sogenannte Netz-km handelt, d. h. einfache Längen. Die für den Winterdienst relevanten Streckenkilometer sind somit allerdings deutlich länger (geschätzt 250 -300 km). Es gibt Radwege zu/auf beiden Seiten der Straße, einseitige Radwege mit Begegnungsverkehr, gemeinsame Geh- und Radwege zu beiden oder nur auf einer Seite, Fußwege außerhalb geschlossener Ortslage mit Begegnungsverkehr usw.

Trotz intensiver Nachforschungen konnten genaue Kilometerangaben zu den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht in Erfahrung gebracht werden. Somit sind im Moment exakte, qualitativ fundierte Kostenaussagen nicht möglich. Dazu wären zeitaufwendige Vorort-Aufnahmen erforderlich, die derzeit - auch vor dem Hintergrund der Umsetzung und der Priorität des Projektes „Sauberes Stuttgart“ - mit dem vorhandenen Personalstand nicht kurzfristig bewältigt werden können.

Die einzige HRR 1. Ordnung, die bisher gänzlich vor Ort durch den AWS aufgenommen wurde, ist die HRR1 (Vaihingen – Fellbach). Von dieser werden bereits Teile winterdienstmäßig aus dem laufenden Budget betreut. Um die HHR1 gänzlich winterdienstlich betreuen zu können, müssten noch ca. 65.000 €/Winter zusätzlich dem AWS zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang muss nochmals deutlich gemacht werden, dass bei gemeinsamen Geh- und Radwegen innerhalb geschlossener Ortslage weiterhin die jeweiligen Straßenanlieger für den Winterdienst zuständig sind. Auch gibt es hinsichtlich der verwendeten Streumaterialien keine Durchgängigkeit. Ein Teil der Radwege müsste mit Salz, andere mit abstumpfenden Streustoffen bestreut werden (siehe hierzu Ausführungen unter Pkt 2. der GRDrs 1164/2017)

Um überhaupt annäherungsweise für die restlichen Hauptradrouten 1. Ordnung Aussagen hinsichtlich Winterdienstkosten treffen zu können, wurde vereinfacht für das restliche Streckennetz ein ähnliches Verteilungsschema hinsichtlich der Art der Radwege vorausgesetzt wie bei der HRR1. Das würde für das komplette Hauptradroutennetz 1. Ordnung bedeuten, dass bei einer Komplettlänge der Radwege von ca. 300 km

Für die Unternehmerleistungen müssten nach Fertigstellung aller Hauptradrouten 1. Ordnung pro Winter im Schnitt ca. 900.000 € veranschlagt werden (bei durchschnittlich zu Grunde gelegten Kosten von 5.000 €/km und Winter), für die niveaugleichen Radwege/Fahrradschutzstreifen auf Fahrbahnen im durch den AWS betreuten Netz der Dringlichkeit I und II ca. 203.000 €/Winter. Im Endzustand nach fertigem Ausbau und kompletter winterdienstlicher Betreuung aller Hauptradrouten 1. Ordnung müsste unter Zugrundelegung der heutigen Kostensätze ein Budget von 1,103 Mio €/Winter für den Winterdienst auf Hauptradrouten 1. Ordnung zur Verfügung gestellt werden.

Die Betreuung der Radwege auf den Fahrbahnen der Dringlichkeit I und II zieht in den meisten Fällen eine zusätzliche Räum- und Streufahrt auf der Strecke nach sich. Durch die bereits im Winterdienst enthaltenen Radwege auf Fahrbahnen im betreuten Netz sind die Fahrpläne der Dringlichkeit I und II bereits an der absoluten Kapazitätsgrenze bzw. haben diese überschritten. Um weitere Radwege durch Ausbau der Hauptradrouten 1. Ordnung betreuen zu können, müsste für jeden Betriebsstellenbereich ein weiteres Fahrzeug beschafft werden (4 Fahrzeuge plus 1 Reservefahrzeug). Dadurch könnten auch die überlasteten Fahrpläne in der Dringlichkeit I und II teilweise entzerrt und die Umlaufzeiten bedingt verkürzt werden.

Aufgrund der Fristen bei europaweiten Ausschreibungen dürften diese Fahrzeuge vor-aussichtlich erst Anfang 2019 zur Verfügung stehen. Die erforderlichen Aufbauten für den Winterdienst können erst ausgeschrieben werden, wenn klar ist, welches Fahrgestell den Zuschlag erhält. Deshalb müssten bei einer Aufnahme der Hauptradrouten 1. Ordnung in die Winterdienstpläne für den Winter 2018/2019 Fahrzeuge angemietet werden. In diesem Fall kann nicht das geeignetste Gerät eingesetzt werden, sondern es muss angemietet werden, was der Mietmarkt vorhält. Die monatlichen Mietkosten werden im Mietzeitraum die Monatspauschalen des AWS erfahrungsgemäß übersteigen.

Nach Angaben des Fahrradbeauftragten der Stadt wären bis zum Winter 2018/19

in den Winterdienst aufzunehmen. Dies würde unter die Voraussetzung gleicher Aufteilung der Radwege wie bei der HHR 1 Kosten für 2018 in Höhe von 147.000 € (Nov./Dez 2018) und für 2019 (Jan/Feb/Mrz/Nov/Dez 2019) in Höhe von 462.000 € nach sich ziehen (wegen teurer Anmietung von Fahrzeugen bis eigene Fahrzeuge zur Verfügung stehen). Ab 2020 wären dann dafür jährliche Aufwendungen in Höhe von 438.000 € pro Jahr erforderlich.

Aufgrund der Kurzfristigkeit und der unsicheren Datenlage im Bereich Streckenlängen der unterschiedlichen Radwegearten können somit leider nicht alle Fragen zum Haushaltsantrag 933/2017 des Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion beantwortet werden. Im Einzelnen wird – soweit möglich – wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.:
Derzeit sowie künftig werden die in Anlage 4 der GRDrs 901/2017 aufgeführten Radwege winterdienstlich betreut.

Zu 2.:
Hierzu können keine Aussagen gemacht werden, da es in Stuttgart nicht nur Hauptradrouten 1. Ordnung gibt, die bei weitem noch nicht alle fertiggestellt sind, sondern auch andere Radwege, die nicht Bestandteil einer Hauptradroute sind.

Zu 3 und 4.:
Belegbare Aussagen sind hierzu sind aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht möglich.

Zu 5.:
Hierzu wird auf die Ausführungen in dieser HH-Vorlage verwiesen. Es müssten für die niveaugleichen, getrennt verlaufenden Radwege/Fahrradschutzstreifen auf Fahrbahnen in der Dringlichkeit I und II aufgrund der bereits vorhandenen Überlastung der Fahrpläne in diesem Bereich 5 weitere Fahrzeuge (je1 Fahrzeug/Betriebsstelle bei 4 Betriebsstandorten sowie 1 Reservefahrzeug) für die Betreuung dieser Radwege als Bestandteil der Hauptradrouten 1. Ordnung beschafft werden. Die Beschaffungskosten pro Fahrzeug liegen bei ca. 250.000 € (inkl. Kombistreuer zur Ausbringung von Feuchtsalz bzw. Sole) und belasten den Haushalt über die monatlichen Pauschalen mit 3.380 €/Fahrzeug und Monat bzw. 203.000 € jährlich.

Zu 6.:
Um qualitativ fundierte Kostenaussagen treffen zu können, wäre eine Vorort-Aufnahme erforderlich, die in der Kürze der Zeit und aufgrund der oben beschriebenen Priorisierung für das Projekt „Sauberes Stuttgart“ nicht durchgeführt werden kann.


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Vorliegende Anträge/Anfragen

577/2017 Nr. 6, Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-Plus; 933/2017, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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