Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1306/2017
Stuttgart,
11/10/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Kostendarstellung für den Erhalt des Hallenbades Cannstatt als Stadtbad

Beantwortung / Stellungnahme

Im Antrag 865/2017 der STAdTISTEN wird unter der Ziffer 2 um eine Kostendarstellung beim Erhalt des Hallenbades Cannstatt als Stadtbad und für den Schulsport gebeten.

In diesem Zusammenhang wird auf die GRDrs 419/2017, Sporthallenbad NeckarPark, Neubau- Projektbeschluss verwiesen. Der Neubau des Sporthallenbades soll das stark sanierungsbedürftige Hallenbad Cannstatt (Baujahr 1973) sowie die abgängige Traglufthalle (Baujahr 1991) im Inselbad Untertürkheim ersetzen. Das Angebot im Sportbad richtet sich an Schulen, Vereine, Leistungssportler des Schwimm- und Wasserballsports, sowie an Sportschwimmer im öffentlichen Badebetrieb und wird die wegfallenden Wasserflächen im Hallenbad Cannstatt und der Traglufthalle mehr als kompensieren.


Zur angefragten Kostendarstellung folgende Information:

Entsprechend einer Kostenschätzung (Stand Januar 2017) muss für das Hallenbad Cannstatt mit Generalsanierungskosten von rd. 10,5 Mio. EUR netto gerechnet werden. Alternativ würde ein Badneubau Investitionskosten von rd. 14 Mio. EUR netto verursachen. Nach der Sanierung/ dem Neubau müsste weiterhin mit einem jährlichen Defizit in der Größenordnung von mindestens rd. 200 bis 300 TEUR gerechnet werden. Der Erhalt des Hallenbades nach Eröffnung des neuen Sporthallenbades (voraussichtlich 2021) ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht daher nicht darstellbar.

Nähere Erläuterungen können auch der Stellungnahme zum Vorschlag Nr. 42270 (Platz 4) des Bürgerhaushalts Stuttgart 2017 entnommen werden.







Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 865/2017 Ziffer 2., Die STAdTISTEN




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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