Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
382
12
VerhandlungDrucksache:
252/2014
GZ:
KBS, T
Sitzungstermin: 03.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Masterplan Hengstäcker in Stuttgart Möhringen
Ergebnis d. Prüfung d. baulichen, funktionalen u. konzeptionellen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Schulgrundstück, - Grundsatzbeschluss für das Gesamtareal, Vorprojektbeschluss Gebäude H5

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.11.2014, nicht öffentlich, Nr. 489
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.11.2014, öffentlich, Nr. 500
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 31.10.2014, GRDrs 252/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Sanierungsgutachten Hengstäcker - Stuttgart-Möhringen mit Stand Februar 2014 sowie den darin aufgezeigten baulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Schulgrundstück wird zustimmende Kenntnis genommen.


2. Die im Gutachten aufgezeigten, baulich möglichen Entwicklungsstufen II bis IV ermöglichen dem seitherigen Sonderschulzentrum zukünftige Perspektiven für eine pädagogische Weiterentwicklung im Sinne der vorgesehenen Schulgesetzänderung (Eckpunkte zur Inklusion). Die Verwaltung wird daher insbesondere beauftragt, mit den Schulen und den Schulkindergärten auch an der Entwicklung von inklusiven Angeboten und Konzepten weiterzuarbeiten.

3. Für die Schule für Körperbehinderte wird der Weiterplanung der Umstrukturierung und Generalsanierung des Schulgebäudes Hengstäcker 5 mit einer Raumprogrammfläche von rd. 1.500 m² und dem Neubau Interimsgebäude 3 mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 10,9 Mio. Euro zugestimmt. Mit dieser Maßnahme kann der Gesamtraumbedarf der Schule für Körperbehinderte künftig kompakt in zwei Gebäuden (Ersatzneubau Hengstäcker 4 sowie Hengstäcker 5) umgesetzt werden. Die Generalsanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 ist funktional und wirtschaftlich umsetzbar (Anlage 1).

4. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VOF-Verfahrens für die Umstrukturierung und Generalsanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 und dem Interimsgebäude 3 beauftragt. Hierfür werden Planungsmittel in Höhe von 85.000 Euro benötigt, die in dieser Höhe aus vorhandenen Mitteln innerhalb der Pauschale für Planungsmittel (Projekt 7.401905) im THH 400 bereitgestellt werden können. Eine anschließende Weiterführung der Maßnahme ist nur bei Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im nächsten DHH 2016/2017 möglich.



EBM Föll stellt fest:

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