Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
382
12
Verhandlung
Drucksache:
252/2014
GZ:
KBS, T
Sitzungstermin:
03.12.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Masterplan Hengstäcker in Stuttgart Möhringen
Ergebnis d. Prüfung d. baulichen, funktionalen u. konzeptionellen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Schulgrundstück, - Grundsatzbeschluss für das Gesamtareal, Vorprojektbeschluss Gebäude H5
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.11.2014, nicht öffentlich, Nr. 489
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.11.2014, öffentlich, Nr. 500
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 31.10.2014, GRDrs 252/2014, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Vom Sanierungsgutachten Hengstäcker - Stuttgart-Möhringen mit Stand Februar 2014 sowie den darin aufgezeigten
baulichen Entwicklungsmöglichkeiten
auf dem Schulgrundstück wird zustimmende Kenntnis genommen.
2. Die im Gutachten aufgezeigten, baulich möglichen
Entwicklungsstufen
II bis IV ermöglichen dem seitherigen Sonderschulzentrum zukünftige Perspektiven für eine
pädagogische Weiterentwicklung
im Sinne der vorgesehenen Schulgesetzänderung (Eckpunkte zur Inklusion). Die Verwaltung wird daher insbesondere beauftragt, mit den Schulen und den Schulkindergärten auch an der Entwicklung von inklusiven Angeboten und Konzepten weiterzuarbeiten.
3. Für die
Schule für Körperbehinderte
wird der Weiterplanung der Umstrukturierung und
Generalsanierung des Schulgebäudes Hengstäcker 5
mit einer Raumprogrammfläche von rd. 1.500 m²
und dem Neubau Interimsgebäude 3
mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 10,9 Mio. Euro zugestimmt. Mit dieser Maßnahme kann der Gesamtraumbedarf der Schule für Körperbehinderte künftig kompakt in zwei Gebäuden (Ersatzneubau Hengstäcker 4 sowie Hengstäcker 5) umgesetzt werden. Die Generalsanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 ist funktional und wirtschaftlich umsetzbar (Anlage 1).
4. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines
VOF-Verfahrens
für die Umstrukturierung und Generalsanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 und dem Interimsgebäude 3 beauftragt. Hierfür werden
Planungsmittel in Höhe von 85.000 Euro
benötigt, die in dieser Höhe aus vorhandenen Mitteln innerhalb der Pauschale für Planungsmittel (Projekt 7.401905) im THH 400 bereitgestellt werden können. Eine anschließende Weiterführung der Maßnahme ist nur bei Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im nächsten DHH 2016/2017 möglich.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
zum Seitenanfang