Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 939/2021
Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Schwimmflächen ausbauen, Ergänzung

Beantwortung / Stellungnahme

Die federführende Zuständigkeit für Schulschwimmen obliegt nicht dem Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder. Bezüglich der Auslastung sind die dem Schulverwaltungsamt zur Verfügung stehenden Schwimmzeiten von den Schulen belegt.

Laut Schulverwaltungsamt ist die Zulässigkeit der Überschneidungen in den Umkleideräumen unter der aktuellen pandemischen Situation nicht umsetzbar. Grundsätzlich würde sie die Situation der Belegung entlasten. Weitere Optimierungsfelder stellen direkte Übergangszeiten zwischen den festgelegten Schwimmstunden (keine 5-Minuten-Pausen) und die Durchführung der Reinigungsarbeiten am Abend nach Schließung des Bades dar. Letzteres wird zum aktuellen Stand bereits praktiziert. Als langfristige Lösungsmöglichkeit könnten die Wasserflächen durch eine vertiefte Planung für den Investitionsbedarf an Schwimmbädern auf Stadtbezirksebene spezifisch für die Grundschulen ausgeweitet werden. Hierbei sollten auch die Wegezeiten und die Aufenthaltszeiten im Wasser untersucht werden. Zur Erhöhung der Kapazitäten der STB wird auf die GRDrs 939/2021 Ziffern 3 und 4 verwiesen.


Zur Aufteilung der aktuellen Nutzung nach Bezirken ist Folgendes aufzuführen:

Der Schwimmunterricht der Stammheimer Schulen wird mit entsprechenden Kapazitäten auch mit dem Neubau Hallenbad Zuffenhausen abgedeckt und findet bereits heute im Hallenbad Zuffenhausen statt (vgl. GRDrs 939/2021, zu 4).






Vorliegende Anträge/Anfragen

-

559/2021 CDU




Dirk Thürnau
Bürgermeister




<Anlagen>